Montabaur lo
MGV “Frohsinn“ Niederbrechen MGV “Eintracht - Liederkranz “ Obertiefenbach Chorgemeinschaft “Cacilia - St. Katharina“ Niedererbach Gesamdeitung:
Chordirektor Werner Dernbach, Elz,
Am Flügel:
Joachim Hastrich, Niedererbach
Alle Freunde und Gönner des Chorgesangs sind zu diesem Konzert herzlich eingeladen.
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ELBERTGEMEINDEN j
NIEDERELBERT Amtl. Bekanntmachung
ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES “GARTENSTRASSE“ DER ORTSGEMEINDE NIEDERELBERT hier: Bekanntmachung der genehmigten Änderung gern. § 12 BBauG
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 9.4.1975, Az.: 61o-13 nachstehende Genehmigung erteilt:
Zu der vorgenannten Bebauungsplanerweiterung wird hiermit der Ortsgemeinde Niederelbert gemäß § 11 Bundesbaugesetz (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 3 der 4. Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 28.6.1961 (GVB1. S. 151) zuletzt geändert durch die
2. Landesverordnung zur Änderung der 4. Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 18.4.1974 (GVBI.S. 181) die Genehmigung erteilt.
Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen
a) Planurkunde
b) Text
c) Begründung
Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:
Flur 11:
Flurstücke: 232, 233, 234, 235, 316/2 teilweise, 262/1, 251/1, 251/2, 252/2, 263, 264, 265, 266, 27o, 271, 272, 318, 319/6 teilweise, 282 teilweise, 283 teilweise, 284 teilweise, 331/32o teilweise, 324/287 teilweise, 286 teilweise, 285 teilweise, 252/1
Gemäß § 12 BBauG wird hiermit bekanntgegeben, daß die genehmigten Erweiterungsunterlagen, bestehend aus
a) Planurkunde
b) Text
c) Begründung
jeweils während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) sowie bei der Ortsgemeinde Niederelbert, 5431 Niederelbert — Bürgermeisteramt — während den ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.
gez. Hübinger, Ortsbürgermeister
Glückwunsch zum 5o-jährigen Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr Niederelbert
Im Namen des Gemeinderates und der Bürgerschaft spreche ich der Freiwilligen Feuerwehr Niederelbert, die vom 2. bis 5. Mai 1975 ihr 5o-jähriges Bestehen feiert, die herzlichsten Glückwünsche aus.
Die Freiwillige Feuerwehr hat es sich nicht nehmen lassen, zu
ihrem Jubelfeste die Bevölkerung von Niederelbert und der j benachbarten Orte sowohl durch ein Feuerwehrfest als auch ) einen Wettstreit für Spielmanns- und Fanfarenzüge durch ein reichhaltiges Festprogramm zu erfreuen. j
Unsererseits wollen wir unseren Dank und unsere Anerkennung für die 5o-jährige Bereitschaft zur Übernahme des Feuer Schutzes für unsere Gemeinde der Jubelwehr gegenüber be künden,indem wir zur Verschönerung des Festrahmens unsere Häuser mit Flaggen schmücke» und gerne der Einladung zu den Festveranstaltungen folgen.
gez. Hübinger, Ortsbürgermeister
Musikfest in Niederelbert vom 2. bis 5. Mai 1975
VERKEHRSREGELUNG WÄHREND DER FESTZÜGE ANLÄSSLICH DES FEUERWEHR- UND MUSIKFESTES IN NIEDERELBERT VOM 2 ‘. bis 5. Mai 1975.
Die Festzüge nehmen folgenden Verlauf:
Abgang Hollerer-Straße über Hauptstraße, Wiesenstraße, Gartenstraße, Kirchstraße zurück zur Hollerer Straße - Eingang Festzelt.
Die Umleitung des Durchgangsverkehrs während der Festzüge erfolgt über den Äußeren Weg.
Die Hauptstraße ist vom Ortseingang aus Richtung Montabaur bis zur Wiesenstraße von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.
Wallfahrt nach Banneux
Am Sonntag, dem 25. Mai 1975, ist eine Wallfahrt nach Banneux geplant.
Die Abfahrt erfolgt ab Rathausplatz Niederelbert. Interessenten für diese Fahrt wollen sich bitte umgehend bei Frau Rosa Hübinger, Niederelbert, Hauptstraße 42, melden.
gez. Hübinger,Ortsbürgermeister
Möhnen, Niederelbert
Wie beschlossen, findet am Donnerstag, dem 15. Mai 1975 das Spießbratenessen statt.
Die Möhnen werden gebeten, sich bis Dienstag, d. 13, Mai 1975 bei Schalon zu melden.
Sportverein Blau - Weiß 1908 Niederelbert
- “ALTE HERREN
Am Samstag, dem 26.4.1975, 16.3o Uhr, findet in Niederelbert ein Freundschaftsspiel gegen die AH - Mannschaft von Welschneudorf statt.
OBERELBERT
Amtl. Bekanntmachung
EINLADUNG ZU EINER DRINGLICHKEITSSITZUNG
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Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am
Freitag, dem 25. April 1975 um 2o.oo Uhr
im Gemeindehaus statt.
Tagesordnung:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beschlußfassung über die Anerkennung der Dringlichkeit der Gemeinderatssitzung
2. Stellungnahme ziu der agrarstrukturellen Vorplanung und dem Landschaftsrahmenplan für die Verbandsgemeinde Montabaur
3. Beratung und Beschlußfassung über die Durchführung von Maßnahmen für die Aktion “Unser Dorf soll schöner werden“ 1975
4. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

