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Montabaur 8

Nach anfänglicher Kritik konnten Rat und Jugendliche den Wert eines solchen Clubs heraussteilen. Die Existenz und die Arbeit des Jugendclubs wurden anschließend anerkannt.

Der Ortsb : irgermeister gab bekannt, daß man dem Jugendclub ab dem Rechnungsjahr 1975 für seine Arbeit von seiten der Ortsgemeinde die gleiche finanzielle Zuwendung zukommen lassen müsse, wie den übrigen Ortsvereinen.

Diese Ansicht wurde von den Ratsmitgliedern geteilt.

Von der Bürgerversammlung wurden einige Anregungen ge­geben, die von der Verwaltung in der weiteren Gemeindearbeit berücksichtigt werden:

die Anbringung von Hinweisschildern zum Sportplatz, Kenn­zeichnung von verkehrsgefährdeten Punkten innerhalb des Orts­bereiches, bessere Verkehrsverbindungen zu den zentralen Frei­zeitanlagen (Schwimmbad, Turnhalle etc.) in Montabaur, Wan­derwegeausbau, Kennzeichnung der Wanderwege.

Eine Information über die Planungen der Gemeinde im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung erfolgte ebenfalls.

Auch das geplante BaugebietKleines Hühfeld war Thema der Versammlung.

In diesem Zusammenhang wies der Ortsbürgermeister darauf hin, daß sich die Betroffenenen in den Gemeinderatssitzungen (wo Planung und Erschließung beraten und beschlossen werden) die nötigen Informationen holen sollen.

Das Problem der Gartenabfälle und des Bauschuttes bzw. des Baugrubenaushubs und deren weitere Behandlung kam ebenfalls zur Sprache.

Dieses Thema gab zu beiderseitiger Kritik Anlaß.

Als Fazit der Bürgerversammlung kann man sagen, daß das Interesse am Gemeindegeschehen im allgemeinen zurückgeht, hervorgerufen durch eine verstärkte Bevormundung der Gemein­den durch übergeordnete Behörden und deren Ausdehnung von Vorschriften und Gesetzen, die immer mehr in den per­sönlichen Bereich der Bürger eingreifen.

Hierüber macht sich allgemein ein berechtigtes Unbehagen in der Bürgerschaft bemerkbar.

Es scheint so, daß der Bürger nur noch verschreckt aufwacht, wenn er durch irgendwelche Gesetze und Satzungen zur Kasse gebeten wird.

Wen wundert's ?

Aber dies sollte gerade gesunde Kritik und verstärkte Aktivität der Bürger im politischen Leben hervorrufen !

Verstärkte Mitarbeit in den demokratischen Institutionen (Parlamente und Parteien) könnte bestimmt einiges ändern.

HÜBINGEN

Neues Satzungsrecht im Friedhofs-und Bestattungswesen

Der Rat der Ortsgemeinde Hübingen hat in seiner Sitzung am

17.4.1975 die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungs­wesen beschlossen.

Gleichzeitig wurde der Satzung über die Erhebung von Ge­bühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen unter Be­rücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zugestimmt. Beide Satzungen werden in Kürze an dieser Stelle veröffent­licht.

Bau eines Aussüchtsturmes

Dem Sonderplan über Neuanlagen im Bereich des Naturpark Nassau wurde zugestimmt.

Der Sonderplan sieht die Errichtung eines Aussichtsturmes aus Holz in Abt. lob des Gemeindewaldes vor.

Die Gesamtkosten für diesen Turm befragen lo ooo,- DM, hierzu gewährt der Zweckverband Naturpark Nassau einen Zuschuß in Höhe von 80 %.

Desweiteren wurde

die Genehmigung zur Leistung einer überplanmäßigen Aus­gabe im Sozialetat erteilt und

Herr Bernhard Ebert zum Wehrleiter bestätigt.

EISBACHGEMEINDEN

GÖRGESHAUSEN / NIEDERERBACH Volksschule

Schulreifetest !

Am Dienstag, dem 6. Mai 1975 wird um 14.3o Uhr in Görgeshausen und Niedererbach der Test für die Schulan­fänger 1975 durchgeführt.

Die Kinder brauchen lediglich einen Bleistift mitzubringen. Die Eltern der Schulanfänger aus beiden Gemeinden lade ich herzlich zu einer Versammlung am Freitag, dem 9. Mai ein.

Sie findet in den Schulräumen in Niedererbach statt; Beginn 2o.oo Uhr.

Probleme des Schulanfangs sollen dabei behandelt werden. Die Ergebnisse der Tests werden ebenfalls an diesem Abend mitgeteilt

GIROD

Amtl. Bekanntmachung

VEREINFACHTE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES

KLINGELWIESE DER ORTSGEMEINDE GIROD

GEMÄSS § 13 BBauG

hier: Bekanntmachung gern. § 12 BBauG

Der Ortsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung vom

17.3.1975 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Klingelwiese für das Grundstück Flur 42, Flurstück

12 gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

Daß für das Flurstück Nr. 12 in der Flur 42 die Giebel- bzw. Traufstellung des Baukörpers freigestellt wird.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderung* unterlagen jeweüs bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) während den Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbür­germeisters in 5431 Girod während den ortsüblichen Dienst­stunden eingesehen werden können.

gez. Leber, Ortsbürgermeister

Änderung des Bebauungsplanes "X3ingel wiese"

Der Rat der Ortsgemeinde Girod hat in seiner Sitzung am

14.4.1975 beschlossen, den BebauungsplanKlingelwiese im vereinfachten Verfahren gern. § 13 des Bundesbaugesetze zu ändern.

Die Änderung erfolgt dahingehend, daß für ein geplantes Wohnhaus die Firstrichtung nicht wie im Bebauungsplan vorgesehen, parallel zur Klingelwiesstraße, sondern parallel zur Bergstraße geändert wird.

Gleichzeitig wurde der beantragten Änderung der KEVAG für die Errichtung einer TRAFO - Station stattgegeben. Desweiteren wurde

der Auftrag für die Restaurierung des Kriegerehrenmales gern, dem vorliegenden Angebot vergeben,

die Genehmigung für die Leistung einer überplanmäßige 11 Ausgabe für die Gewerbesteuerumlage erteilt.

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag

Frau Marg. Henkes Ww. geb. am 26.4.1901 Die Ortsgemeinde wünscht weiterhin alles