Montabaur 8
Nach anfänglicher Kritik konnten Rat und Jugendliche den Wert eines solchen Clubs heraussteilen. Die Existenz und die Arbeit des Jugendclubs wurden anschließend anerkannt.
Der Ortsb : irgermeister gab bekannt, daß man dem Jugendclub ab dem Rechnungsjahr 1975 für seine Arbeit von seiten der Ortsgemeinde die gleiche finanzielle Zuwendung zukommen lassen müsse, wie den übrigen Ortsvereinen.
Diese Ansicht wurde von den Ratsmitgliedern geteilt.
Von der Bürgerversammlung wurden einige Anregungen gegeben, die von der Verwaltung in der weiteren Gemeindearbeit berücksichtigt werden:
die Anbringung von Hinweisschildern zum Sportplatz, Kennzeichnung von verkehrsgefährdeten Punkten innerhalb des Ortsbereiches, bessere Verkehrsverbindungen zu den zentralen Freizeitanlagen (Schwimmbad, Turnhalle etc.) in Montabaur, Wanderwegeausbau, Kennzeichnung der Wanderwege.
Eine Information über die Planungen der Gemeinde im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung erfolgte ebenfalls.
Auch das geplante Baugebiet “Kleines Hühfeld“ war Thema der Versammlung.
In diesem Zusammenhang wies der Ortsbürgermeister darauf hin, daß sich die Betroffenenen in den Gemeinderatssitzungen (wo Planung und Erschließung beraten und beschlossen werden) die nötigen Informationen holen sollen.
Das Problem der Gartenabfälle und des Bauschuttes bzw. des Baugrubenaushubs und deren weitere Behandlung kam ebenfalls zur Sprache.
Dieses Thema gab zu beiderseitiger Kritik Anlaß.
Als Fazit der Bürgerversammlung kann man sagen, daß das Interesse am Gemeindegeschehen im allgemeinen zurückgeht, hervorgerufen durch eine verstärkte Bevormundung der Gemeinden durch übergeordnete Behörden und deren Ausdehnung von Vorschriften und Gesetzen, die immer mehr in den persönlichen Bereich der Bürger eingreifen.
Hierüber macht sich allgemein ein berechtigtes Unbehagen in der Bürgerschaft bemerkbar.
Es scheint so, daß der Bürger nur noch verschreckt aufwacht, wenn er durch irgendwelche Gesetze und Satzungen zur Kasse gebeten wird.
Wen wundert's ?
Aber dies sollte gerade gesunde Kritik und verstärkte Aktivität der Bürger im politischen Leben hervorrufen !
Verstärkte Mitarbeit in den demokratischen Institutionen (Parlamente und Parteien) könnte bestimmt einiges ändern.
HÜBINGEN
Neues Satzungsrecht im Friedhofs-und Bestattungswesen
Der Rat der Ortsgemeinde Hübingen hat in seiner Sitzung am
17.4.1975 die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen beschlossen.
Gleichzeitig wurde der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zugestimmt. Beide Satzungen werden in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.
Bau eines Aussüchtsturmes
Dem Sonderplan über Neuanlagen im Bereich des Naturpark Nassau wurde zugestimmt.
Der Sonderplan sieht die Errichtung eines Aussichtsturmes aus Holz in Abt. lob des Gemeindewaldes vor.
Die Gesamtkosten für diesen Turm befragen lo ooo,- DM, hierzu gewährt der Zweckverband Naturpark Nassau einen Zuschuß in Höhe von 80 %.
Desweiteren wurde
— die Genehmigung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe im Sozialetat erteilt und
— Herr Bernhard Ebert zum Wehrleiter bestätigt.
EISBACHGEMEINDEN
GÖRGESHAUSEN / NIEDERERBACH Volksschule
Schulreifetest !
Am Dienstag, dem 6. Mai 1975 wird um 14.3o Uhr in Görgeshausen und Niedererbach der Test für die Schulanfänger 1975 durchgeführt.
Die Kinder brauchen lediglich einen Bleistift mitzubringen. Die Eltern der Schulanfänger aus beiden Gemeinden lade ich herzlich zu einer Versammlung am Freitag, dem 9. Mai ein.
Sie findet in den Schulräumen in Niedererbach statt; Beginn 2o.oo Uhr.
Probleme des Schulanfangs sollen dabei behandelt werden. Die Ergebnisse der Tests werden ebenfalls an diesem Abend mitgeteilt
GIROD
Amtl. Bekanntmachung
VEREINFACHTE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES
“KLINGELWIESE“ DER ORTSGEMEINDE GIROD
GEMÄSS § 13 BBauG
hier: Bekanntmachung gern. § 12 BBauG
Der Ortsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung vom
17.3.1975 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes “Klingelwiese“ für das Grundstück Flur 42, Flurstück
12 gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
Daß für das Flurstück Nr. 12 in der Flur 42 die Giebel- bzw. Traufstellung des Baukörpers freigestellt wird.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderung* unterlagen jeweüs bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) während den Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in 5431 Girod während den ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.
gez. Leber, Ortsbürgermeister
Änderung des Bebauungsplanes "X3ingel wiese"
Der Rat der Ortsgemeinde Girod hat in seiner Sitzung am
14.4.1975 beschlossen, den Bebauungsplan “Klingelwiese im vereinfachten Verfahren gern. § 13 des Bundesbaugesetze zu ändern.
Die Änderung erfolgt dahingehend, daß für ein geplantes Wohnhaus die Firstrichtung nicht wie im Bebauungsplan vorgesehen, parallel zur Klingelwiesstraße, sondern parallel zur Bergstraße geändert wird.
Gleichzeitig wurde der beantragten Änderung der KEVAG für die Errichtung einer TRAFO - Station stattgegeben. Desweiteren wurde
— der Auftrag für die Restaurierung des Kriegerehrenmales gern, dem vorliegenden Angebot vergeben,
— die Genehmigung für die Leistung einer überplanmäßige 11 Ausgabe für die Gewerbesteuerumlage erteilt.
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag
Frau Marg. Henkes Ww. geb. am 26.4.1901 Die Ortsgemeinde wünscht weiterhin alles

