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Montabaur 8

6. Bestätigung des neugewählten Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Hübingen, Bernhard Eberth.

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Grundstücksangelegenheiten

2. Verschiedenes.

5431 Hübingen, 4.4.1975 gez.Loring,Ortsbürgermeister.

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EISBACHGEMEINDEN |

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Volksschule Görgeshausen /Niedererbach

Frau MARTHA EGENOLF aus Niedererbach, am Handsgra­ben? , feierte am 1. April 1975 ihr 25jähriges Dienstjubiläum als Handarbeitslehrerin. Seit 195o unterrichtete sie an der Volksschule Niedererbach, ab 1973 an der Volksschule Görges- hausen/Niedererbach. Für ihre in langen Jahren geleistete Arbeit sprechen wir Frau Egenolf Dank und Anerkennung aus und hoffen, daß sie bei guter Gesundheit noch lange ihre Tätigkeit fortsetzen kann. gez.Pickart,Schulleiter.

GIROD

Amtl. Bekanntmachung - Einladung -

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am MONTAG, dem 14. April 1975, um 2o.oo Uhr in der Schule statt. Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 17.3. 1975.

2. Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesKlingelwiese gem.§ 13 BBauG.

3. Beratung und Beschlußfassung über die Restauration des Kriegerehrenmals auf dem Friedhof in Girod.

4. Verschiedenes.

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Raten­zahlung für Erschließungsbeiträge.

5431 Girod, 8.4.1975 gez. Leber,Ortsbürgermeister.

GÖRGESHAUSEN

Satzung über die Unterhaltung und Benutzung der Gemeinde­waage

In seiner Sitzung am 4. April 1975 beschloß der Gemeinde­rat der Ortsgemeinde Görgeshausen eine neue Satzung über die Unterhaltung und Benutzung der Gemeindewaage. Wir weisen darauf hin, daß diese Satzung in 1 Kürze an dieser Stelle veröffentlicht wird.

Änderung des BebauungsplanesIm Strichen"

Der BebauungsplanIm Strichen soll geändert werden.Wäh- rend der Bebauungsplan bisher das Gebiet als Gewerbe- und Mischgebiet auswies, soll nunmehr überwiegend eine Auswei­sung als Allgemeines Wohngebiet (WA) i.S. d. § 4 Baunutzungs- verordnnng erfolgen.

Verkauf Steinen aus dem Steinbruch

Der Gemeinderat beschloß, daß der Verkauf von Steinen aus dem Steinbruch weiterhin nach der Regelung des Gemeinde­ratsbeschlusses vom 16.2.1972 erfolgen soll. Allerdings beschloß der Gemeinderat, daß von nun ab jeder Käufer eine Kaution von 2oo,- DM zu stellen hat, bis die Aufräumungsarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt sind.

Daneben wurde beschlossen, der Kirmesgesellschaft einen Zu­schuß in Höhe von loo,- DM zu gewähren. Außerdem sprach sich der Gemeinderat dafür aus, daß die Ortsgemeinde Görges­hausen dem Naturpark Nassau beitritt.

Wichtige Hinweise !

Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen,daß das Abladen von Müll jeglicher Art im Wald untersagt ist. Weiterhin bitten wir diejenigen Bürger, die ihren Bauschutt an der hier eigens vorgesehenen Erdaushubhalde abladen, auch für die Einplanierung Sorge zu tragen, ln letzter Zeit mehren sich Fälle, in der die gemeindlichen Anlagen - Einrichtungen zweckentfremdet benutzt bzw. mutwillig zerstört werden.

Ich bitte alle Bewohner unseres Ortes darauf zu achten, daß dieses Allgemeingut erhalten bleibt und mir jede Person zu nennen, die vorsätzlich gemeindliches Eigentum beschä­digt.

Gleichzeitig wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewie­sen, daß der anläßlich von Polterabenden entstehende Schutt wieder ordnungsgemäß zu entfernen ist.

gez. Herz, Ortsbürgermeister.

Kirchweih in Görgeshausen

Am Sonntag, dem 13. April 1975 feiert unsere Ortsgemein­de ihr diesjähriges Kirchweihfest.

Den Jugendlichen sei hiermit gedankt, die sich bereitgefun­den haben, wieder einmal eine Kirmesgesellschaft zu grün­den.

Ein reichhaltiges Unterhaltungsprogramm (Tanz in beiden Gaststätten, Frühschoppen, Kinderbelustigung etc.) erwartet Sie.

Ich wünsche allen Bürgern von Görgeshausen und allen Gästen aus nah und fern viel Freude und einige unterhalt­same Stunden. gez. Herz, Ortsbürgermeister.

GROSSHOLBACH:

Bekanntmachung über die Offenlegung des neuen Liegen­schaftskatasters

Das aus Anlaß der Übernahme der Bodenschätzungsergeb­nisse aufgestellte neue Liegenschaftskataster der Gemeinde Großholbach wird in der Zeit vom 15.4. bis 14.5.1975 in den Diensträumen des Vermessungs-(Kataster-)aints Monta­baur während der Dienststunden von 8.oo bis 12.oo Uhr (nachmittags von 14.oo bis 16.oo Uhr ) offengelegt. Offengelegt werden die Katasterkarten und die Kataster­bücher. Die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben werden nicht besonders bekanntgegeben.

Gegen die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben steht den Grund- und Gebäudeeigentümern (Erb­bauberechtigten Erbpächtern) der Widerspruch zu. Der Widerspruch ist nicht zulässig:

a) gegen den Eigentumsnachweis, wenn er mit dem Nach­weis im Grundbuch übereinstimmt;

b) gegen Angaben, die aus dem bisherigen Kataster unver­ändert übernommen sind. Die Abänderung solcher An­gaben kann nur verlangt werden, wenn den zur Einle­gung des Widerspruches Berechtigten nach den für die Aufstellung und Fortführung des bisherigen Katasters maßgebenden Bestimmungen ein Anspruch auf Berichti­gung bereits zustand;

c) gegen die auf Grund des Gesetzes über die Schätzung des Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz) vom 16.1o. 1934 (RGBl. I S. lo5o) übernommenen Schätzungsergeb­nisse.

Der Widerspruch kann in der Zeit bis zum Ablauf des 16.*>' 1975 beim Vermessungs-(Kataster-)amt in Montabaur entwe­der schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Bei völliger Zurückweisung des Widerspruchs fallen die durch örtliche Untersuchungen entstandenen Kosten demjenigen zur Last, der den Widerspruch erhoben hat.

Mit Ablauf der Offenlegungsfrist tritt das neue Liegenschaft 5 ' kataster an die Stelle des bisherigen Liegenschaftskatasters. Siegel Montabaur,den 2.April 1975

Der Leiter des Vermessungs-(Kataster-)amts gez.Rohrbacher,

Verm. Direktor.