Montabaur 8
6. Bestätigung des neugewählten Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Hübingen, Bernhard Eberth.
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Verschiedenes.
5431 Hübingen, 4.4.1975 gez.Loring,Ortsbürgermeister.
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EISBACHGEMEINDEN |
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Volksschule Görgeshausen /Niedererbach
Frau MARTHA EGENOLF aus Niedererbach, am Handsgraben? , feierte am 1. April 1975 ihr 25jähriges Dienstjubiläum als Handarbeitslehrerin. Seit 195o unterrichtete sie an der Volksschule Niedererbach, ab 1973 an der Volksschule Görges- hausen/Niedererbach. Für ihre in langen Jahren geleistete Arbeit sprechen wir Frau Egenolf Dank und Anerkennung aus und hoffen, daß sie bei guter Gesundheit noch lange ihre Tätigkeit fortsetzen kann. gez.Pickart,Schulleiter.
GIROD
Amtl. Bekanntmachung - Einladung -
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am MONTAG, dem 14. April 1975, um 2o.oo Uhr in der Schule statt. Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 17.3. 1975.
2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Klingelwiese“ gem.§ 13 BBauG.
3. Beratung und Beschlußfassung über die Restauration des Kriegerehrenmals auf dem Friedhof in Girod.
4. Verschiedenes.
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Ratenzahlung für Erschließungsbeiträge.
5431 Girod, 8.4.1975 gez. Leber,Ortsbürgermeister.
GÖRGESHAUSEN
Satzung über die Unterhaltung und Benutzung der Gemeindewaage
In seiner Sitzung am 4. April 1975 beschloß der Gemeinderat der Ortsgemeinde Görgeshausen eine neue Satzung über die Unterhaltung und Benutzung der Gemeindewaage. Wir weisen darauf hin, daß diese Satzung in 1 Kürze an dieser Stelle veröffentlicht wird.
Änderung des Bebauungsplanes „Im Strichen"
Der Bebauungsplan „Im Strichen“ soll geändert werden.Wäh- rend der Bebauungsplan bisher das Gebiet als Gewerbe- und Mischgebiet auswies, soll nunmehr überwiegend eine Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet (WA) i.S. d. § 4 Baunutzungs- verordnnng erfolgen.
Verkauf Steinen aus dem Steinbruch
Der Gemeinderat beschloß, daß der Verkauf von Steinen aus dem Steinbruch weiterhin nach der Regelung des Gemeinderatsbeschlusses vom 16.2.1972 erfolgen soll. Allerdings beschloß der Gemeinderat, daß von nun ab jeder Käufer eine Kaution von 2oo,- DM zu stellen hat, bis die Aufräumungsarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt sind.
Daneben wurde beschlossen, der Kirmesgesellschaft einen Zuschuß in Höhe von loo,- DM zu gewähren. Außerdem sprach sich der Gemeinderat dafür aus, daß die Ortsgemeinde Görgeshausen dem Naturpark Nassau beitritt.
Wichtige Hinweise !
Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen,daß das Abladen von Müll jeglicher Art im Wald untersagt ist. Weiterhin bitten wir diejenigen Bürger, die ihren Bauschutt an der hier eigens vorgesehenen Erdaushubhalde abladen, auch für die Einplanierung Sorge zu tragen, ln letzter Zeit mehren sich Fälle, in der die gemeindlichen Anlagen - Einrichtungen zweckentfremdet benutzt bzw. mutwillig zerstört werden.
Ich bitte alle Bewohner unseres Ortes darauf zu achten, daß dieses Allgemeingut erhalten bleibt und mir jede Person zu nennen, die vorsätzlich gemeindliches Eigentum beschädigt.
Gleichzeitig wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, daß der anläßlich von Polterabenden entstehende Schutt wieder ordnungsgemäß zu entfernen ist.
gez. Herz, Ortsbürgermeister.
Kirchweih in Görgeshausen
Am Sonntag, dem 13. April 1975 feiert unsere Ortsgemeinde ihr diesjähriges Kirchweihfest.
Den Jugendlichen sei hiermit gedankt, die sich bereitgefunden haben, wieder einmal eine Kirmesgesellschaft zu gründen.
Ein reichhaltiges Unterhaltungsprogramm (Tanz in beiden Gaststätten, Frühschoppen, Kinderbelustigung etc.) erwartet Sie.
Ich wünsche allen Bürgern von Görgeshausen und allen Gästen aus nah und fern viel Freude und einige unterhaltsame Stunden. gez. Herz, Ortsbürgermeister.
GROSSHOLBACH:
Bekanntmachung über die Offenlegung des neuen Liegenschaftskatasters
Das aus Anlaß der Übernahme der Bodenschätzungsergebnisse aufgestellte neue Liegenschaftskataster der Gemeinde Großholbach wird in der Zeit vom 15.4. bis 14.5.1975 in den Diensträumen des Vermessungs-(Kataster-)aints Montabaur während der Dienststunden von 8.oo bis 12.oo Uhr (nachmittags von 14.oo bis 16.oo Uhr ) offengelegt. Offengelegt werden die Katasterkarten und die Katasterbücher. Die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben werden nicht besonders bekanntgegeben.
Gegen die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben steht den Grund- und Gebäudeeigentümern (Erbbauberechtigten Erbpächtern) der Widerspruch zu. Der Widerspruch ist nicht zulässig:
a) gegen den Eigentumsnachweis, wenn er mit dem Nachweis im Grundbuch übereinstimmt;
b) gegen Angaben, die aus dem bisherigen Kataster unverändert übernommen sind. Die Abänderung solcher Angaben kann nur verlangt werden, wenn den zur Einlegung des Widerspruches Berechtigten nach den für die Aufstellung und Fortführung des bisherigen Katasters maßgebenden Bestimmungen ein Anspruch auf Berichtigung bereits zustand;
c) gegen die auf Grund des Gesetzes über die Schätzung des Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz) vom 16.1o. 1934 (RGBl. I S. lo5o) übernommenen Schätzungsergebnisse.
Der Widerspruch kann in der Zeit bis zum Ablauf des 16.*>' 1975 beim Vermessungs-(Kataster-)amt in Montabaur entweder schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Bei völliger Zurückweisung des Widerspruchs fallen die durch örtliche Untersuchungen entstandenen Kosten demjenigen zur Last, der den Widerspruch erhoben hat.
Mit Ablauf der Offenlegungsfrist tritt das neue Liegenschaft 5 ' kataster an die Stelle des bisherigen Liegenschaftskatasters. Siegel Montabaur,den 2.April 1975
Der Leiter des Vermessungs-(Kataster-)amts gez.Rohrbacher,
Verm. Direktor.

