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Montabaur 6

Termin: Samstag, 19.4.1975

Beginn : 19.oo Uhr. Eintritt: 1,- DM, Getränke nach Wahl. Eine neue Beatgruppe aus unserer Heimat feiert an diesem Abend Premiere. DieCenturios stellen sich erstmals vor und spielen die neuesten Hits.

Außerdem sorgt ein Diskjockey für den nötigen Schwung. Wir erwarten Euch.

Tumerjugend des TV Eitelborn.

KADENBACH:

Jahreshauptversammlung des Verkehrsvereins

Die diesjährige Jahreshauptversammlung des Verkehrsvereins Kadenbach findet am Freitag, dem 11.4.1975 um 2o.oo Uhr in Kadenbach, Gasthaus Fries statt.

Alle Mitglieder und Interessenten sind herzlich eingeladen.

NEUHÄUSEL:

Aus der Arbeit des Gemeinderates

In der Sitzung am 2o. 3.19 7 5 hatte der Gemeinderat wiederum einige recht bedeutsame Tagesordnungspunkte abzuhandeln.

Im Vordergrund standen dabei Probleme im Zusammenhang mit der Erneuerung des Abwasserkanals in der Römerstraße.

Die Ausschachtungsarbeiten und insbesondere die dabei, angetroffenen Bodenverhältnisse brachten es mit sich, daß zahl­reiche Bordsteine nicht in ihrer Lage gehalten werden konnten und streckenweise sogar abrutschten oder entfernt werden mußten. Vor Beginn der Baumaßnahme war daran gedacht, lediglich die durch die Bauarbeiten verursachten Schäden zu beseitigen und den früheren Zustand wieder herzustellen.

Die Bordsteine sollten erst bei dem geplanten Ausbau der Straße und der Bürgersteige endgültig in Beton verlegt werden.

Im Hinblick auf die große Anzahl der zu richtenden und wieder einzusetzenden Bordsteine stellte sich nunmehr die Frage, ob es aus Gründen der Einsparung von Kosten nicht zweckmäßi­ger ist, auf ein provisorisches Wiedereinsetzen der Bordsteine zu verzichten und stattdessen die Bordsteine bereits jetzt endgültig in Beton zu verlegen. Der Bauausschuß, der diese Frage bereits vor der Sitzung ausgiebig behandelt hatte, sprach sich dafür aus, die Bordsteine sogleich nach Beendigung der Kanalbauarbeiten auf der gesamten Länge der Römerstraße zu richten und noch vor dem geplanten Ausbau der Straße und der Bürgersteige in Beton zu verlegen.

Der Ausschuß ging dabei davon aus, daß die Kosten dieser Maßnahme in Höhe des Betrages, der bei Wiederherstellen des früheren Zustandes durch Richten und Wiedereinsetzen der Bordsteine sowieso aufzuwenden gewesen wäre, aus den für den Kanalbau bereitgestellten Mitteln bzw. von der Verbands­gemeinde bestritten und die über diesen Betrag hinausgehenden Kosten von der Gemeinde getragen werden.

Bei Verwirklichung dieser Lösung wäre neben einer wesent­lichen Kosteneinsparung zugleich auch eine fühlbare finanziel­le Entlastung der Anlieger erreicht worden.

Bei der Erörterung dieses Problems wurde der Gemeinderat von den der Sitzung beiwohnenden Vertretern der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur und des mit der Bauleitung be­trauten Ingenieurbüros beratend unterstützt. Beide Herren erklärten übereinstimmend, daß aus fachlichen Gründen von dem Vorhaben, die Bordsteine bereits jetzt endgültig in Beton zu setzen, dringend abzuraten ist.

Sie verwiesen darauf, daß der alte Kanalgraben sehr schlechtes Füllmaterial enthält, das vor dem Ausbau der Bürgersteige entfernt werden muß. Möglicherweise werde vor dem Straßen­ausbau auch die Wasserversorgungsleitung erneuert und in der Straße verlegt. Außerdem sei es nach ihrer Meinung erfor­derlich, bei dem Straßenausbau zwecks Einbringen einer Frostschutzschicht den gesamten Straßenkörper auszukoffern. Bei diesen Arbeiten sei es unvermeid­lich, daß die dann neu verlegten Bordsteine erheblichen Scha­

den nehmen.

Sie empfahlen deshalb, die Bordsteine provisorisch wieder einz u .| setzen, die Aufbruchstellen abzuteeren und die Bordsteine erst bei dem geplaten Ausbau der Straße und der Bürgersteige end­gültig in Beton zu setzen.

Der Gemeinderat konnte sich diesen beachtlichen Argumenten nicht entziehen. Notgedrungen und mit Bedauern faßte er den Beschluß, daß im Zuge der Kanalbaumaßnahme lediglich die Bordsteine wieder in den früheren Zustand gebracht und die Aufbruchstellen in der Straße abgeteert werden. Das endgültige Richten und Verlegen der Bordsteine in Beton soll erst beim Ausbau der Straße und der Bürgersteige sowie nach der etwai­gen Neuverlegung der Wasserversorgungsleitung erfolgen.

Im nächsten Punkt der Tagesordnung beschloß der Gemeinde­rat, die StraßeEisenköppel zur Spielstraße zu erklären und die Verbandsgemeindeverwaltung zur Beschaffung der erforder­lichen Schilder zu beauftragen.

Bei der Behandlung des folgenden Punktes der Tagesordnung stellte der Ortsbürgermeister fest, daß nicht alle Ortsstraßen mit Straßennamenschildern gekennzeichnet sind. Der Rat beauftrag-1 te deshalb den Bauausschuß mit der Überprüfung, wo noch Straßennamenschilder angebracht werden müssen.

Auch die geplante Schutzhütte, die auf der Höhe in der Verlän­gerung der früheren Haskenallee errichtet werden soll, war wieder einmal Gegenstand der Beratung. Gefragt war die Rege­lung der Zufahrt zur Schutzhütte. Der Rat beschloß,als Zufahrt den Weg oberhalb des Forstdienstwohngebäudes vorzusehen. Nach Meinung des Rates sollte dieser Weg jedoch für Kraftfahr­zeuge von Personen, die die Hütte besuchen wollen, nach wie vor gesperrt bleiben. Mit Rücksicht auf die relativ geringe Ent­fernung zur Ortslage wurde es als zumutbar angesehen, daß Besucher ihre Fahrzeuge im Ort oder am Ortsrand abstellen unä J sich zu Fuß zur Hütte begeben. Die Benutzung der Zufahrt sollte nach Fertigstellung der Hütte nur Fahrzeugen gestattet sein, die zur Bewirtschaftung der Hütte notwendige Gegenstän­de dorthin transportieren müssen.

Nach Bekanntgaben der Verwaltung und der Behandlung von Anfragen aus dem Rat befaßte sich der Gemeinderat im nicht­öffentlichen Teil der Sitzung mit Fragen der Weiterverfolgung von Bebauungsplänen. Er behandelte außerdem eine Grund­stücksangelegenheit und gab seine Stellungnahme zu Stundungs­anträgen etc. ab.

Straßenreinigung

Es wird immer wieder darüber geklagt, daß einige Grundstücks­eigentümer der ihnen nach der Ortssatzung obliegenden Straßenreinigungspflicht nicht nachkommen. Ich erlaube mir deshalb den Hinweis, daß die Eigentümer in der ganzen Ausdeh­nung ihrer Grundstücke den Bürgersteig, die Straßenrinne, die Einflußöffnungen der Straßenkanäle und die Fahrbahn bis zu ihrer Mitte an allen Werktagen vor Sonn- und Feiertagen zu reinigen haben. Zur Vermeidung von Weiterungen werden die in Betracht kommenden Grundstückseigentümer gebeten, ihre Straßenreinigungspflicht künftig zu erfüllen.

gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister.

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Veräußerung eines Baugrundstücks

Die Ortsgemeinde Neuhäusel beabsichtigt, ein in der Gemarkung Eitelborn im BaugebietIm Struthfeld (in der Nähe der Augst- Schule) gelegenes Baugrundstück (633 m^) zu veräußern bzw. mit einem geeigneten Grundstück (auch landwirtschaftlich ge­nutztem Grundstück) in der Gemarkung Neuhäusel zu tauschen,| Ein Grundstückstausch wird bevorzugt. Interessenten werden gebeten, sich bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel zu melden.

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