Amtsblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
und der verbandsangehörigen Gemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
Jahrgang 3 Freitag, den 11. April 1975 Nummer: 15
Amtl. Bekanntmachungen
Zwangsversteigerung
Am Samstag, dem 12. April 1975, vorm, lo.oo Uhr, sollen in der Pfandkammer Montabaur, Taunusstr. 13, öffentlich meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden.
1. 1 kompl. Schlafzimmer, bestehend aus 2 Nachtschränkchen,
2 Betten einschl. Matratzen, Schonerdecken, Sprungrahmen, Tagesdecke, Kleiderschrank, 1 Spiegelkommode, 1 Bettumrandung und 2 Nachttischlampen,
2. 1 Personenwaage „Soehnle“,
3. 1 Flurgarderobe, bestehend aus 1 Hutablage, Spiegel, Schirmständer und Deckenlampe,
4. 1 Waschvollautomat „Siemens-Automatic“,
5. 1 Küchentisch -ausziehbar- mit 2 Küchenstühlen,
6. 1 Ölofen „Oranier“,
7. 1 Fotoapparat „Kodak-Instamatic 333“ (Electronic)
8. 1 Staubsauger „Siemens-Rapid“ u.Zubehörteile.
9. 1 Haartrockner.
10. 1 Besteckkasten mit 6-teiligem Besteck ,,Inox“
11. 1 Kaffeeservice (öteilig)
12. 1 Kaffeeservice (öteilig)
13. 1 Musikschrank (Plattenspieler mit Radio),
14. 1 Wohnzimmerschrank
15.1 Wohnzimmerlampe (öflammig) lfi. 2 Regenschirme (Fundsachen)
17. 1 Fernsehapparat „Graetz“ schwarz/weiß
gez. Kauth, Obergerichtsvollzieher
Autobahnamt Koblenz in Montabaur
öffentliche Bekanntmachung
Die Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz,Planfeststellungsbehörde in Koblenz hat am 17. März 1975 den Planfeststellungsbeschluß für den 6-spurigen Ausbau der BAB A 3 (A 15) Köln-Frankfurt” von BAB-Betr. km 86,294 bis BAB-Betr.-km 88,16o sowie für den Umbau der Anschlußstelle Montabaur Az. VIl/o2.1-2o2/ 74- Bk - lo - erlassen.
Von der Maßnahme werden die Gemarkungen MONTABAUR HEILIGENROTH betroffen. Der Planfeststellungsbeschluß und die dazu gehörigen festgestellten Unterlagen liegen in der Zeit von Montag , dem 14.41975 bis einschließlich Dienstag, dem 29.41975 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und bei der Ortsgemeinde Heiligenroth während der Dienststunden zur Einsicht offen.
Der Planfeststellungsbeschluß wird durch diese Offenlegung gegenüber den Beteiligten, die im Planfeststellungsverfahren keine Einwendungen erhoben haben, gemäß § 18 a Abs. 4 des Bundesfernstraßengesetzes zugestellt. Die Zustellung des Beschlusses gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber diesen Betroffenen als vollzogen.
Siegel Montabaur, den 1.April 1975
Der Vorstand des Autobahnamtes
Sperrstunde an den Kirmestagen
Die Sperrstunde wird an den Kirmestagen im Jahr 1975 für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur auf 3.oo Uhr festgesetzt.
Die Herausschiebung der Sperrstunde entbindet nicht von der rechtzeitigen Anzeige einer Tanzveranstaltung.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde
Die Verwaltung informiert
Einheitliche Abwassergebühren und Beiträge in der Verbandsgemeinde
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 3. April 1975 verabschiedete der Rat einstimmig die Allgemeine Entwässerungssatzung und die Gebühren- und Beitragssatzung für die Verbandsgemeinde Montabaur.
Danach gelten in allen Ortsgemeinden und der Stadt Montabaur mit Wirkung vom 1.1.1975 gleiche Gebührensätze für das Abwasser. Die früheren Satzungen über Entwässerungen in den Ortsgemeinden und der Stadt Montabaur treten gleichzeitig außer Kraft.
Anschlußnehmer, die ihr Abwasser ungereinigt dem Kanalnetz mit anschließender zentraler Kläranlage zuführen, zahlen o,8o DM pro cbm/Wasser. Anschlußnehmer, die über eigene Kläranlagen (Hausklärgruben) ihr Abwasser dem Kanalnetz ohne zentrale Kläranlage Zufuhren, zahlen o,6o DM pro cbm Wasser.
Bei landwirtschaftlichen Betrieben, die eine Sammelgrube unterhalten, wird je Stück Großvieh (Kühe, Pferde, Rinder über einem Jahr) und je 2 Stück Kleinvieh (Schweine, Kälber, Rinder unter einem Jahr) ein Pauschalbetrag von je 13 cbm/ Wasser jährlich in Abzug gebracht.
Für die Deckung von Kosten der Herstellung der öffentlichen Abwasseranlage wurde ein einmaliger Betrag von 1,- DM
DIENSTSTUNDEN DER VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 16.00-18.30 Uhr, Bauamt, (Gelbachstraße) und Wasserwerk, (Neubau an der Eichwiese); Dienstag 8.00-12.00 Uhr, 16.00-18.30 Uhr, Mittwoch 14.00-16.00 Uhr, Donnerstag 8.00-12.00 Uhr.
FERNSPRECHANSCHLUSSE i Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Verbandsbeigeordneter Reusch 02620/8446, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß 02602/2046.
KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSEi Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800-603.

