Elektroheizung
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ELKA HEIZ HAUS u.Küchentechnik
Montabaur, Moselstraße, Telefon 02602/4072
Sonderangebot der Woche: AEG Toaster nur 35 .- DM
Solange der Vorrat reicht
Kath. Pfarrei Stahlhofen
Ostersonntag 8.00 Uhr FM als 3. Sterbeamt für Paul Pehl lo.oo Uhr HA für Jakob Mies
Ostermontag 8.00 Uhr FM als A. für Reinhold Nebgen. lo.oo Uhr HA als JA f.Franz Jos. Becker,
Kollekte an beiden Ostertagen für unsere Pfarrkirche Di 7.45 Uhr Hl.Messe für Ehel.Joh.Christian Neuroth,Daubach, Mi 7.45 Uhr Hl.Messe für Ehel.Michael Veltens u.++ Kinder, Untershausen.
Do. 7.45 Uhr Hl.Messe f.d. Lebenden und ++ der Familie Anton Bach, A.E.
Fr. 7.45 Uhr Hl. Messe für Frau Franziska Schmidt, Daubach,
Sa keine Beichte
18.30 Uhr Vorabendmesse als JA für Andreas Slapa.
Nachtrag zu den „Kirchlichen Nachrichten"
Kath. Pfarramt Gackenbach - Kirchähr
3o. März, Sonntag
lo.oo Uhr in der Pfarrkirche Amt für die Gemeinde
14.30 Uhr Vesper Montag,
7.30 Uhr Frühmesse für Ludwig Hartenstein lo.oo Uhr Amt für die Gemeinde
Dienstag 19 .00 Uhr Horbach - Amt für Eheleute Ludwig Meuer und verstorbene Kinder
Mittwoch 19.oo Uhr in der Pfarrkirche Amt für Josef Weidenfel- ler und Söhne
Donnerstag 19 .00 Uhr Hübingen - Amt für Alfons Weidenfeiler Freitag lo.oo Uhr Gackenbach, Horbach, Hübingen und Dies - Krankenkommunion.
19.oo Uhr in der Pfarrkirche Amt in der Meinung der Teilnehmer. Samstag 14.oo Uhr in der Pfarrkirche Brautamt Krumm/Büning 19.oo Uhr in der Pfarrkirche Vorabendmesse.
Evang. Kirchengemeinde Montabaur
Ostersonntag, 3o.3.1975
7.3o Uhr Osterandacht auf dem Friedhof Montabaur (vor der
Leichenhalle) '
lo.oo Uhr Gottesdienste in beiden Kirchen im Anschluß Feier
des Hlg. Abendmahls (Zu beiden Kirchen fährt der Bus)
Ostermontag, 31.3.1975 lo.3o Uhr Gottesdienst Pauluskirche
Dienstag, 1.4.1975 2o.oo Uhr Frauenkreis
Donnerstag, 3.4.1975 2o.oo Uhr Bibelstunde im Gemeindehaus
Freitag, 4.4.1975 14.3o Uhr Konfirmandenunterricht Lutherbez.I
I 6.00 Uhr Konfirmandenunterricht Lutherbezirk II
WISSENSWERTES
Ministerium für Wirtschaft und Verkehr
Richtlinien für die Vergabe von Zinszuschüssen an die gewerbl. Wirtschaft im Lande Rheinland-Pfalz
Bek.d.MfWiuVk. vom 21.2.1975 - 1/5 - 439/75
Das Land Rheinland-Pfalz fördert die gewerbliche Wirtschaft
des Landes durch Gewährung von Zinszuschüssen zu Darlehen
des Geld- und Kapitalmarktes nach Maßgabe der folgenden
Richtlinien:
I. Zweck der Förderungsmaßnahmen
Das Zinsverbilligungsprogramm soll die Wirtschaftsstruktur des Landes durch Steigerung der Ertrags- und Konkurrenzfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen - nachhaltig verbessern. Auf die Gewährung eines Zinszuschusses aus diesem Programm besteht kein Rechtsanspruch.
II. Verwendung der Förderungsmittel
Aus den im Haushalt des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr bereitgestellten Förderungsmitteln kann die Finanzierung folgender Maßnahmen zinsverbilligt werden :
1. FÖRDERUNG DER RATIONALISIERUNG:
An Betriebe des produzierenden Gewerbes (kleine und mittlere Industriebetriebe; produzierendes Handwerk) können Zinszuschüsse für Rationalisierungsdarlehen gewährt werden.
Forsetzung folgt
DANKSAGUNG
Für die vielen Beweise aufrichtiger Teilnahme, die uns beim Heimgang unserer lieben Mutter
=g _ Frau Agnes Borggräfe
durch Wort, Schrift, Kranz, Blumen- und hl. Messespenden zuteil wurden und allen, die sie auf ihrem letzten
Wege begleitet haben, sagen wir unseren herzlichen Dank.
Kinder und
Angehörige
Bladernheim, im März 1975

