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Jfindet am DONNERSTAG, dem lo. April 1975, um 2o.oo Uhr lini Sitzungszimmer des Rathauses Horbach statt.
JTagesordnung:
(öffentliche Sitzung:
I Beratung des Bebauungsplanes „Kleines Hühfeld“
■2 Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung von Geräten.
Verschiedenes, Mitteilungen, Anträge.
5431 Horbach, 24.3.1975 gez. Meuer,Ortsbürgermeister,
|üeilage einer Satzung
3er heutigen Ausgabe Nr. 13 liegt die Satzung über die Erhebung Ion Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen vom 8 . März 1975 für den Ortsteil Horbach bei. Wir bitten um Beachtung.
Jugendclub Horbach
Kur ersten Jahreshauptversammlung sind alle Mitglieder des Ju- bendclubs am Mittwoch, 2.4.75 um 19.3o Uhr ins Rathaus, [ehemalige Schule, eingeladen.
Vegen der Wichtigkeit dieser Versammlung werden alle Mitglieder um ihr Erscheinen gebeten.
IHÜBINGEN:
IFamilienferiendorf Hübingen
Der Kindergarten des Familienferiendorfes ist Gründonnerstag, i Nachmittag und Dienstag nach Ostern ganztägig geschlossen, ts wird heute schon darauf hingewiesen, daß die Sommerferien Hes Kindergartens vom 16.6. bis zum 5.7.1975 dauern. Der erste ündergartentag ist dann wieder am 7. Juli 1975. Wie bereits mit- beteilt, werden die neu aufgenommenen Kinder den Kindergarten ab 1.8.1975 besuchen. Eine Mitteilung über eine evtl. Aufnah- ne in den Kindergarten ab 1.8. ds.Jrs. wird frühestens Ende
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SIROD: Amtl. Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Bornstück" und „Kappesfeld" der Ortsgemeinde Girod
üer: Offenlage gern. § 2 Abs. 6 BBauG.
Der Gemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung vom 27.1.1975 nie Änderung des Bebauungsplanes „Bornstück und Kappesfeld“ peschlossen.
Der Planbereich umfaßt folgende Grundstücke :
Flur 11:
Flurstücke: lo65, lo 66 , lo67, lo 68 , lo69, lo7o, lo71, lo72, lo73, |o74, lo75, lo76, lo77, lo78, lo79, lo 8 o, lo81, lo82, lo83, lo84, lo85 und lo 86 , lo87, lo 88 , lo89, lo9o, lo91, lo92, lo93, lo94, lo95, |o96, lo97, lo98, lo99, lloo, llol, llo2, llo3, llo4.
Der Änderungsentwurf mit Text und Begründung liegt gern.
1 2 Abs. 6 BBauG in der Zeit vom
7.April 1975 bis einschl.7. Mai 1975 Jeweils während den Dienststunden bei der Verbandsgemeinde- Vrwaltung Montabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) pimmer 7, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Orts- trgermeisters, in 5431 Girod, Ober der Kirch 3, während den prtsUblichen Dienststunden, dienstags von 17.oo Uhr bis 19.oo " r > donnerstags von 17.oo Uhr bis 19.oo Uhr und samstags von l.oo Uhr bis 12.oo Uhr öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit mündlich pder schriftlich vorgebracht werden.
gez. Leber, Ortsbürgermeister.
Flächenbeitrag für das Umlegungsverfahren „Bornstück und Kappesfeld"
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Girod beschloß in seiner Sitzung am 17. März 1975 die Erhebung des Flächenbeitrages für das Baulandumlegungsverfahren „Bornstück und Kappesfeld“. Es soll ein den Umlegungsvorteil ausgleichender Flächenbeitrag gern. § 58 Bundesbaugesetz in Höhe von maximal 3o % der Einlagefläche erhoben werden.
Agrarstrukturelle Vorplanung und Landschaftsrahmenplan
Der Ortsgemeinderat stimmte dem Landschaftsrahmenplan und der agrarstrukturellen Vorplanung für die Verbandsgemeinde Montabaur in den Teilen, die die Ortsgemeinde Girod betreffen, grundsätzlich zu. Es wurden aus der Sicht der Ortsgemeinde lediglich einige kleinere Änderungsvorschläge vorgebracht.
Bebauungsplan „Klingelwiese' geändert
Es wurde beschlossen, daß der Bebauungsplan „Klingelwiese” geändert wird. Für das Flurstück Nr. 12, Flur 42, wird die Giebel- bzw. Traufsteilung freigestellt, um die Quelle, die sich auf dem Grundstück befindet, zu erhalten.
Dabei handelt es sich um eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes nach § 13 Bundesbaugesetz, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Änderung von unerheblicher Bedeutung ist.
Ausbau von Bürgersteigen
Die Bürgersteige der Hauptstraße im Ortsteil Girod sollen provisorisch ausgebaut werden. Dagegen werden die Bürgersteige der Borngasse im Ortsteil Kleinholbach bereits umlagefähig ausgebaut.
Ausbau der Friedhofswege
Der Gemeinderat beschloß den Ausbau des Hauptweges und des Vorplatzes auf dem Friedhof. Auf dem Hauptweg soll Verbundpflaster und auf dem Vorplatz eine Teerdecke mit Unterbau angebracht werden.
HEILBERSCHEID:
Festsetzung des Rechenbeitrages für das Baulandumlegungsverfahren „Baumfeld"
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Heilberscheid hat in seiner Sitzung am 2o.3.1975 beschlossen, einen Flächenbeitrag von max. 3o %gem. § 58 BBauG für das Baulandumlegungsverfahren „Baumfeld“ festzusetzen.
Festlegung von Straßenbezeichnungen im Bereich des Umlegungsgebietes „Baumfeld'
Für das Umlegungsgebiet „Baumfeld“ wurden in der gleichen Sitzung folgende Straßenbezeichnungen festgelegt:
1. der Weg entlang des Friedhofes erhält die Bezeichnung „Friedhofsstraße“
2. der 1. Wendehammer gegenüber dem Friedhof wird „Akazienweg“ genannt,
3. die Straße vom Friedhof zur Schulstraße erhält die Bezeichnung „Lärchenstraße“,
4. der Parallelweg zur Lärchenstraße von der Friedhofsstraße zur Schulstraße wird „Buchenstraße“ genannt,
5. der an die Buchenstraße anschließende Wendehammer erhält die Bezeichnung „Im Baumfeld“.
Neuwahl von Mitgliedern für den Umlegungsausschuß
Aufgrund des Ausscheidens einiger Mitglieder aus dem Umlegungsausschuß wurde der Umlegungsausschuß neu gewählt.
Der Umlegungsausschuß besteht nunmehr aus folgenden Mitgliedern bzw. Stellvertretern :
Mitglieder j_Stellvertreter:_
Vorsitzender:
Vermessungsdirektor Rohrbacher Vermessungsrat Bange

