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Montabaur 7

Der Gemeinderat ist davon überzeugt, daß hierdurch ein Grund­stein zum Gelingen der diesjährigen Kirmes gelegt wurde.

Bevor die Sitzung geschlossen wurde, dankte Ortsbürgermeister Karbach allen Ratsmitgliedern für die sachlich und objektiv geführten Diskussionen. Er brachte zum Ausdruck, daß dies auch in Zukunft so bleiben möge und bat die Fraktionen hierfür um Unterstützung.

Wegen Klärung von einigen techn. Angelegenheiten

und wegen der bevorstehenden Osterfeiertage ist die Herrichtung der Wege innerhalb des Friedhofes vorübergehend eingestellt worden. Nach den Feiertagen wird die Fertigstellung der Wege auf dem schnellsten Wege weiterbetrieben. Hierdurch wird es Vorkommen können, daß Besucher des Friedhofes kurzfristig beim Besuch der Gräber auf unbegehbare Wege trifft. Hierfür bitten wir um Verständnis, da die Fertigstellung anders nicht möglich ist. gez. Karbach, Ortsbürgermeister.

Kolpingfamilie Kadenbach

Aus gegebenem Anlaß möchten wir alle Jungkolping bzw. alle jungen Mitglieder bitten, am 21.3.1975 ins Jugendheim, zwecks Besprechung der am 27.3.1975 stattfindenden Nachtwanderung zu kommen.

Schon jetzt wollen wir auf folgende Termine hinweisen :

Am 14.4.1975: Film- und Informationsabend, Thema: Verhalten im Straßenverkehr, am 28.4.1975 Filmabend.

NEUHÄUSEL:

Aus der Arbeit des Gemeinderates

Der Gemeinderat hatte in der Sitzung am 2o.2.1975, zu der sich erfreulicherweise nach langer Zeit wieder einmal einige Zuhörer eingefunden hatten, eine recht umfangreiche Tagesordnung abzuwickeln. Zu Beginn der Sitzung stellte der Rat die Beendigung des Ausbaues der Bürgersteige in der Kirch- und Hillscheider Straße fest und trat sodann in die Beratung über die vor allem t für die Anlieger wichtige Frage ein, welcher Anteil an dem beitragsfähigen Aufwand bei Ausbau der Bürgersteige in der Eitelborner Straße, der Kirchstraße sowie der Hillscheider Str. von der Gemeinde übernommen wird. Der Ortsbürgermeister I wies eingangs darauf hin, daß die Ortssatzung einen Gemeindean­teil von lo % vorsieht, bei Ausbau der Bürgersteige in der Simmer- ner Straße jedoch seinerzeit ein Anteil der Gemeinde von 2o% festgelegt worden ist. Im Interesse einer Gleichbehandlung hielt er es deshalb für erforderlich, den von der Gemeinde zu überneh­menden Anteil an dem beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Bürgersteige in der Eitelborner Straße , der Kirchstraße sowie der Hillscheider Straße auf ebenfalls 2o% zu erhöhen. Der Rat I stimmte dem einmütig zu und setzte den Anteil der Gemeinde I auf 2o% fest.

I Nach Genehmigung eines Antrages auf Aufstellung eines Schau- I kastens im Grünstreifen oberhalb der Bus-Haltestelle an der lev. Kirche befaßte sich der Rat mit der Anforderung eines An- I teils der Gemeinde Neuhäusel an den Personalkosten des Kinder­gartens in Arzbach durch die Verbandsgemeindeverwaltung Bad |Ems. In der eingehenden Diskussion stellte der Rat fest,daß Ifiir die Gemeinde Neuhäusel eine rechtliche Verpflichtung zur Leistung eines derartigen Anteils nicht besteht. Der Rat sah sich [deshalb mit Rücksicht auf die fehlende Zahlungsverpflichtung lund auch in Würdigung anderer Gründe nicht in der Lage, der Leistung des angeforderten Betrages zuzustimmen. lAls weiteren Punkt behandelte der Gemeinderat die Gewährung lemes Zuschusses an die Kirmesgesellschaft. Mit Bedauern mußte zunächst festgestellt werden, daß sich in diesem Jahr eine IKirmesgesellschaft aus dem Kreis der die Kirmesgesellschaft [üblicherweise stellenden Jugendlichen nicht zustande bringen pßt. Mit Genugtuung wurde dann jedoch vermerkt, daß wieder «einmal ein Ortsverein in die Bresche gesprungen ist und sich der

Kirchenchor Neuhäusel bereiterklärt hat, die diesjährige Kinnes zu organisieren. Der Rat beschloß, dem Kirchenchor als Start­hilfe und zur teilweisen Abdeckung der bei der Ausrichtung der Kirmes entstehenden Kosten einen Zuschuß in Höhe von 25o,- DM zu gewähren.

Gleichfalls volle Übereinstimmung fand die Empfehlung des Bauausschusses, den Kirmesplatz zu erweitern. Die am Rande des jetzigen Platzes stehenden Pappeln sollen jedoch möglichst erhalten bleiben. Die notwendigen Erweiterungsarbeiten sollen noch vor der diesjährigen Kirmes abgeschlossen werden.

Einmütig sprach sich der Rat sodann dafür aus, die Anpflanzung auf dem Kinderspielplatz entsprechend dem vorliegenden Plan zu ergänzen. Aus Gründen der Kostenersparnis war der Rat erfreulicherweise bereit, die Bäume und Ziersträucher in Eigenleistung anzupflanzen. Mittlerweile verschönern bereits 17 neue Bäume und zahlreiche Ziersträucher das Bild unseres Kin­derspielplatzes. Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle den Mitgliedern des Gemeinderates und den anderen Helfern, die sich für diese Arbeit zur Verfügung stellten.

Bei Behandlung des nächsten Tagesordnungspunktes sprach sich der Rat einstimmig für die Planung eines Waldspielplatzes aus unter der Voraussetzung, daß sich bei einer gemeinsam mit dem Bauausschuß und Herrn Oberförster Kern durchzuführen­den Begehung ein geeigneter Platz findet und das Projekt finanziell abgesichert ist.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung befaßte sich der Gemeinde­rat mit der Vergabe der Arbeiten zur Erweiterung des Kirmes­platzes und behandelte einen Stundungsantrag.

Verloren - Gefunden:

Bei der Gemeindeverwaltung ist am 11.3.1975 ein BKS- Schlüssel als Fundsache abgegeben worden. Er wurde auf der StraßeIm Windegut gefunden. Der Verlierer kann den Ge­genstand bei entsprechendem Eigentumsnachweis während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung abholen.

gez. HÜMMERICH, Ortsbürgermeister.

SIMMERN:

Änderung des BebauungsplanesSchloßstraße" der Ortsge- meinde Simmern. hier: Bekanntmachung der genehmigten Änderung gern. § 12 BBauG.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 6.3.1975, Az.: 61o-13 nachstehende Geneh­migung erteilt :

Zu der vorgenannten Änderung des Bebauungsplanes wird hiermit der Ortsgemeinde Simmern gemäß § 11 Bundesbau­gesetz (BGBl. I, Seite 341) in Verbindung mit § 3 der Vierten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 28.6.1961 (GVB1. Seite 151) zuletzt geändert durch die Zweite Landesverordnung zur Änderung der Vierten Landes­verordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 18.4. 1974 (GVB1. Seite 181) die Genehmigung erteilt.

Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufge­führten Unterlagen :

a) Begründung :

b) Änderung der F estsetzung

Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke :

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Flurstücke 216, 215 und 81 teilw.

Gemäß § 12 BBauG wird hiermit bekanntgegeben, daß die genehmigten Änderungsunterlagen, bestehend aus

a) Begründung

b) Änderung der Festsetzung

jeweils während den Dienststunden bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur , 543 Montabaur Gelbachstr. 9 (Bauamt) sowie bei der Ortsgemeinde Simmern, 5411 Sim­mern, Bürgermeisteramt, während den ortsüblichen Dienst­stunden eingesehen werden können, gez. SCHNEIDER,Ortsbgmstr.