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Montabaur 4

Gend.Kommando Montabaur, Tel. o26o2/3o5o-3o61

Deutsches Rotes Kreuz mit Krankentransport, Tel. 3777

Sozialstation Montabaur/Wallmerod

Zentrale für ambulante Pflegedienste am Wochenende: 22. u. 23.3.:

Schwester Placidia, Montabaur, Tel. o26o2/2oll Schwester Marigreta, Steinefrenz, Tel. o6435/8263

Aus den Gemeinden

MONTABAUR

Amtl. Bekanntmachung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 27. Febr. 1975 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o in Ver­bindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanla­gen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom.Aug. 1974 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschlie­ßungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträ­ge zu erheben - Kostenspaltung

Bezeichnung: verlaufend von Klassifizierung

bis____

Elgendorfer Straße

Von-Orsbeck-Str. bis Bürgersteige, Parkstrei- von-Bodelschwingh-Str. fen. einerseits,von Saarstraße bis Weserstraße andererseits

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungs­anlagen der 15.1.1975.

Montabaur, den 14. März 1975 STADT MONTABAUR

gez. Mangels, Bürgermeister

Amtl. Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Elgendorfer Straße in Montabaur

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz -LStrG- vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Bezeichnung verlaufend von Klassifizierung Tag der

bis Verkehrs­

übergabe

Elgendorfer Von-Orsbeck-Str. Bürgersteige 15.1.1975

Straße bis von-Bodel- Parkstreifen

schwingh-Str. einerseits, von Saarstr.bis Weserstraße andererseits Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öf­fentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur -Bauamt- Montabaur, Gelbachstr. 9, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemes­

sener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klag! beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungsstr.) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ab- lauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstän de des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nis bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ab­lauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles untg blieben ist.

Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu rich­ten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegen­stand bezeichnen.

Diese Verfügung wird gemäß § 1 der Hauptsatzung der Stadt Montabaur vom 16.Io.1974 durch Veröffentlichung im Amts­blatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbands­angehörigen Gemeinden bekanntgegeben.

Montabaur, den 14.3.1975

STADT MONTABAUR gez. Mangels, Bürgermeister.

Kindergarten MT-Horressen

Zur ordnungsgemäßen Neuaufnahme von Kindern beim Aus­scheiden der Schulanfänger aus dem Kindergarten Horressen geben wir den Eltern folgende Hinweise:

1. Anmeldungen für die Neuaufnahme müssen bis spätestens 15. April im Kindergarten erfolgen.

Zum 1. August 1975 werden dem Alter nach alle Kinder aufge nommen, bis die Höchstzahl von 75 Kindern in drei Gruppei erreicht ist. j

2. Die Schulanfänger besuchen den Kindergarten bis zum 31.7. 1975. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Eiternbeitragzu zahlen. Vorzeitige Abmeldung kann nur bis spätestens 15.4, zum Abgang am 3o.4. erfolgen, damit dann andere Kinder 1.5. aufgenommen werden können.

3. Die Sommerferien des Kindergartens sind vom 23.6. bis 18. Juli 1975 festgelegt (Erster und letzter Ferientag)

!ontab äb 19.3c ^feiert, am erste: genheit, ln Frei:

Zum 6. Male: Schüleraustausch mit Brackley

Kurz vor der bevorstehenden offiziellen Partnerschaftsfeier mit der englischen Stadt Brackley werden wieder 5o Schüler von dort erwartet zur 6. Begegnung mit ihren deutschen P» nern. Als Begleiter kommen mit das Ehepaar Yates (Leitung des Partnerschaftskomitees in Brackley), das Ehepaar Mar (Schulleitung) und Herr Hersay, Deutschlehrer in Towcester 7*.^ (Nachbarstadt von Brackley) von wo eine größere Zahl der Teilnehmer kommen. Besonders bemerkenswert ist, daß du mal unabhängig von der Reisegruppe zusätzlich einige Schi aufgrund privater Vereinbarungen mit dem Zug anreisen, einige Tage länger bei den Familien ihrer bereits bekanntet Austauschpartner bleiben zu können.

Die Ankunft wird erwartet für Mittwoch, 26. März, gegen 17.oo Uhr, am Konrad-Adenauer-Platz. Es schließt sich an, Begrüßung mit einem kurzen Empfang im Rathaus. Gelegen ^ ^ heit zum deutsch-englischen Schwimmen bietet sich am gen des Karsamstag im Hallenbad Montabaur, und am Dienstag, 1. April, fahren Gastgeber und Gäste um 9.15 l ab Konrad-Adenauer-Platz nach Koblenz, um dort ein eigens angemietetes Schiff zu besteigen zu einer RheinreWj bis Königswinter. Von hier aus wird eine Wanderung zum Drachenfels unternommen, und am Abend gegen 19.3o M werden alle mit dem Bus wieder in Montabaur zurückenv: tet. An dieser Fahrt können auch Angehörige und Freund: der Gastgeber teilnehmen sowie Mitglieder der Deutsch-En fischen Gesellschaft Montabaur (Unkostenbeitrag lo,- DM) Anmeldungen bis Karsamstag an den Austauschleiter,

Stud.Dir. H, Blumenröther, Wirges, Tel. 7365.

Zum Abschluß des Aufenthaltes wird am Mittwoch, 2.A|

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