(Montabaur 11
2 8.1975. Frau Maria Schink zur Vollendung des 7o.Lebens-
jahres am 28.2.75
und
Herrn Franz-Josef Labonte zur Vollendung des 74. Lebensjahres |am 5.3.1975 recht herzlich.
I Überwachung von Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe
Gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes- IImmissionsschutzgesetzes vom 28.9.1974 (BGBl. S. 2121) sind Eigentümer und Betreiber verpflichtet, ihre Ölheizungsanlagen durch eine Messung des zuständigen Bezirksschomsteinfeger- I meiste« feststelien zu lassen, ob die Abgase den nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zulässigen Werten entsprechen. Bezirksschomsteinfegermeister Winkler wird am lo.3.1975 mit den Messungen in der Gemeinde Welschneudorf beginnen,
Da die Messungen und eventuelle Nachmessungen gebührenpflichtig sind, wird empfohlen, die Feuerstätten vorher zu reinigen und gegebenenfalls für eine einwandfreie Brennereinstellung | zu sorgen. gcz. Winkler, Bezirks-Schomsteinfeger-
meister.
HOLLER UND NACHBARGEMEINDEN
HOLLER [ Wir gratulieren I
| Herrn Anton Ehard, Lindenstr. 15, wird am 6.3.1975, 7o Jahre alt.
Die Gemeinde Uberbringt Ihnen hiermit die herzlichsten Glück- | wünsche und wünscht Ihnen weiterhin Gesundheit und einen zufriedenen Lebensabend.
gez. Molsberger, Ortsbürgermeister.
[ Varsin der Freunde u.Förderer der Frciw. Feuerwehr Holler e.V.
I Wie alljährlich veranstalten wir in diesem Jahre wieder einen Ausflug. Das Ziel ist der Südschwarzwald und der Bodensee.
Der Ausflug erstreckt sich über drei Tage und zwar von Sonntag, dem 15. bis Dienstag, dem 17. Juni 1975. Der Unkostenbeitrag beträgt pro Person loo,- DM. Dieser Betrag enthält Fahrt [ und Übernachtung mit Frühstück.
Der Betrag ist bei der Anmeldung zu entrichten. Anmeldung bitte | bis zum 15. März 1975 bei Herrn Kleudgen oder Herrn Vietze.
[ Der Anmeldungstermin mußte so kurzfristig festgclegt werden, da die Ubemachtungsmöglichkeiten vorbestellt werden müssen.
Grundichule Holler/Stahlhofen
| Donnerstag, den 6.3.1975, findet um 9.oo Uhr in Stahlhofen und j um ll.oo Uhr in Holler die amtsärztliche Untersuchung der Schulneulinge 1975 statt. gez. Schmidt, Schulleiter.
| STAHLHOFEN-DAUBACH Naue Friedhofssatzung in gemeinsamer Sitzung beschlossen
Da die Ortsgemeinden Daubach und Stahlhofen einen gemein- I «amen Friedhof unterhalten, schien es geboten, eine gemeinsame Friedhofssatzung und eine Gebührensatzung zur Friedhofssatzung | tu erlassen.
Erlaß der neuen Friedhofssatzung sowie der Gebührensatzung war erforderlich, um möglichst gleiches Recht im Bereich der Verbandsgemeinde zu schaffen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hat für alle Ortsgemeinden des Verbandsbereiches einheitliche SatzungsentwUrfe erstellt, die in | verschiedenen Ortsgemeinden bereits als Satzung beschlossen wurden.
Außerdem soll durch die neue Gebührensatzung dem Prinzip ! der Kostendeckung Rechnung getragen werden.
Die Gemeinderätc der Ortsgemeinden Stahlhofen und Daubach beschlossen in ihrer gemeinsamen Sitzung am 2o.2.75 aus diesen Gründen die
Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Form, wie sie im Entwurf den Ratsmitgliedern vorlag. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens wurde der Tag
nach der öffentlichen Bekanntmachung bestimmt.
In gleicher Sitzung wurde auch die
Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bcstat- tungswesen
nach einigen Änderungen des Satzungsentwurfes beschlossen. Wir weisen darauf hin, daß die beiden Satzungen in Kürze an dieser Stelle abgedruckt werden.
Daneben beschlossen die Gemeinderäte, die Bepflanzung der nördlichen Fried hofsteile einschließlich der Hainbuch'- hecke auszuschreiben.
Die Bepflanzung des gesamten Friedhofsbereiches, wie dies der Bepflanzungsplan vorsieht, kann aus finanziellen Gründen im Rechnungsjahr 1975 voraussichtlich nicht durchgeführt werden.
Nach Vorlage entsprechender Angebote wollen die Gemeinderäte erneut Uber diese Angelegenheit beschließen.
Außerdem wurde die Anschaffung einer Leichenkühltruhe im Rechnungsjahr 1975 beschlossen.
DAUBACH
Hinweise der Bezirksregierung Koblenz zum Bebauungsplan „Auf dem Neufeldchen II"
Auf der Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates vom 21.2.1975 stand die Beschlußfassung über die Hinweise der Bezirksregierung Koblenz zum Bebauungsplan „Auf dem Neufeldchen II “.
Der Ortsgemeinderat nahm zu diesen Hinweisen wie folgt Stellung :
1: Der Hinweis der Bezirksregierung Koblenz, daß die Erschließungsstraßen keinerlei Forderungen hinsichtlich der Erweiterung des Baugebietes begründen, wurde zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat beschloß, die beiden von
Süd westen nach Nord osten verlaufenden Erschließungsstraßen ohne Wendemöglichkeit enden zu lassen, um sich Erweiterungsmöglichkeiten offenzuhalten.
3. Der Gemeinderat sah sich außerstande, im Hinblick auf die relativ kleinflächige Arrondierung des Baugebietes und der Anordnung der überbaubaren Flächen der Zusammenfassung einzelner Gebäudetypen zuzustimmen. Außerdem würde dadurch die Möglichkeit der Bauinteressenten bei der Wahl ihres Gebäudetyps stark eingeschränkt. Daher wird beschlossen, den vorliegenden Bebauungsplan in dieser Hinsicht nicht zu ändern.
Gleichzeitig wird über die Festsetzung einer Grunddienstbarkeit für die beiden Grundstücke unterhalb der verlängerten Hochstraße beschlossen.
Ein von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur durchgeführtes Nivellement hat ergeben, daß ein Kanalanschluß an die in die verlängerte Hochstraße zu verlegende Kanalleitung wegen Übertiefe für die drei unterhalb der verlängerten Hochstraße liegenden Baugrundstücke nicht möglich ist.
Der Gemeinderat beschließt daher die Festsetzung der Grunddienstbarkeit irrt Bebauungsplan zu Lasten der beiden vorderen Grundstücke, wie dies im Planentwurf bereits vorgesehen ist.
Die Kreisplanungsstelle wird beauftragt, die Grundstücksbelastung, wie von der Bezirksregierung gefordert, in die Textfestsetzung aufzunehmen.

