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Montabaur 7

Landesregierung Rheinland-Pfalz (RdErl. des MdI vom 31.7.197o, 52o-11-1/o - Min.Bl.Sp. 561) folgendes angeordnet:

§ 1

Die Gemeinden Eitelborn und Neuhäusel einschl. ihrer Gemar­kungen werden zum gefährdeten Bezirk erklärt. Die Aufhebung der angeordneten Schutzmaßregeln wird erfolgen, sobald die Gefahr beseitigt ist, jedoch nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit Inkrafttreten dieser Anordnung.

§ 2

1. Hunde dürfen in dem gefährdeten Bezirk außerhalb der ge­schlossenen Ortschaft

a) nur an der Leine geführt werden,

b) auf öffentlichen Straßen jedoch frei umherlaufen, wenn sic von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen.

2. Katzen dürfen außerhalb der geschlossenen Ortschaft nicht frei umherlaufen.

3. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung von Her­den wird gestattet. Doch dürfen sich die Hunde nicht außer­halb des Einwirkungsbereiches des Hirten befinden.

4. Jagdhunde der Jagdausübungs- und Jagdschutzberechtigten dürfen in dem gefährdeten Bezirk bei der Jagdausübung eingesetzt werden, wenn ein krank geschossenes Wild ohne das Schnallen eines für die Nachsuche geeigneten Hundes nicht rasch zur Strecke gebracht werden kann ; dies gilt jedoch nicht für Hunde, die zur Jagd auf Füchse und Dachse verwendet werden.

§ 3

Die für den gefährdeten Bezirk zuständigen Polizei- und Forst­beamten sowie die Jagdausübungs- und Jagdschutzberechtigten werden ermächtigt, Hunde, Katzen, die entgegen der Anordnung in § 2 getroffen werden, einzufangen oder, falls dies nicht mög­lich ist, zu töten.

Für getötete Tiere kann eine Entschädigung nicht geltend ge­macht werden.

§4

An den Zugängen zu dem gefährdeten Bezirk und an den Ausgängen von Eitelborn und Neuhäusel sowie an Waldwegen und Waldparkplätzen sind Schilder mit der deutlichen und halt­baren Aufschrift

WILDTOLLWUT ! GEFÄHRDETER BEZIRK gut sichtbar anzubringen.

§ 5

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden aufgrund des § 76 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes i.d.F. vom 19.12.1973 in Verbindung mit § 18 der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 1.3.197o mit einer Geldbuße bis zu DM 3o.ooo,~ geahndet.

§ 6

Diese Anordnung tritt sofort in Kraft.

Montabaur, 14. Februar 1975

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur

I.V. gez. Dünnes

Verkehrsverein Eitelborn

Die Jahreshauptversammlung des Verkehrsvereins Eitelbom findet statt am Samstag, dem 15. März 1975, 2o Uhr, im Gasthof Westerwälder Hof.

Wir bitten alle Mitglieder den genannten Termin vorzumerken.

Kath. Kindergarten Eitelborn

ANMELDUNG

Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, daß in der Zeit vom 1.3. bis 31.3.75 die Kindergartenneulinge angemeldet werden können.

Anmeldungen können nur nachmittags zwischen 14 -16 Uhr

entgegengenommen werden.

Es wird nochmals bekanntgegeben, daß vorliegende Anmel­dungen aus früherer Zeit ungültig sind.

Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt grundsätzlich nach dem Alter der Kinder. Die Eltern werden zu einem späteren Zeitpunkt benachrichtigt, welche Kinder aufgenom­men werden konnten.

KADENBACH Amtl. Bekanntmachung

EINLADUNG

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am DONNERSTAG, dem 6. März 1975, um 2o.oo Uhr im Sitzungsraum des Bürgermeisteramtes statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.

Tagesordnung

I. öffentliche Sitzung :

1. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am Wett­bewerbUnser Dorf soll schöner werden 1975

2. Zahlung eines Zuschusses an die Kirmesgesellschaft 1975

3. Verbesserung des Kirmesplatzes und Bereitstellung der nötigen Mittel hierfür

4. Beratung und Beschlußfassung über die Namensgebung der Straße im NeubaugebietAm Krämer sowie Vergabe der Hausnummern

5. Erneute Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung der Erweiterung des Bebauungsplanes Butterweg

6. Verschiedenes.

a) Mitteilungen der Verwaltung

b) Anfragen der Ratsmitglieder II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Behandlung des Antrages über die Benutzung des Ballspiel­platzes hinter der Schule.

2. Planbesprechung über die Erweiterung eines Bebauungs­planes.

3. Verschiedenes

a) Mitteilung der Verwaltung

b) Anfragen der Ratsmitglieder.

5411 Kadenbach, 24.2.1975 gez. Karbach, Ortsbürgermstr.

Jugendspielgemeinschaft Augst

LETZTER TERMIN FÜR DIE ANMELDUNG ZUR E JUGEND Wie bereits an dieser Stelle mitgeteilt, beabsichtigt die Jugend­spielgemeinschaft Augst (Eitelbom-Kadenbach - Neuhäusel- Simmem) in der kommenden Saison eine E Jugendfußball­mannschaft (Jugendliche unter lo Jahren ) in der Meister­schaftsrunde mitwirken zu lassen.

Alle interessierten Jugendlichen, die vor dem 1. August 1965 geboren sind, werden gebeten, sich unter Angabe von :

Vor- und Familiennamen, Geb.-Tag und -ort, sowie der Ein­willigung der Eltern bis spätestens 1. März 1975 bei den Herren Hümmerich, Neuhäusel, Schönau, Simmem, Sauer, Eitelborn und Mayr , Kadenbach, anzumelden.

Wir richten nochmals an alle Eltern und Jugendliche die Bitte :

Nützt diesen Termin, da bereits im März mit der Trainingsar­beit und der Talentsichtung begonnen werden soll und Nach- züglicher sich erfahrungsgemäß sehr schwer tun, sich in eine bereits geformte Mannschaft hineinzuarbeiten.

Die Eltern der gemeldeten Jugendlichen werden in Kürze zu einem Elternabend eingeladen um den Kontakt zwischen den Betreuern-Trainern herzustellen und um anstehende PROBLEME zu erörtern.