Montabaur - 3
Diskussionsteilnehmer an der anschließenden Aussprache mit den Versammlungsteilnehmern werden Mitglieder der Stadtratsfraktionen sein.
Anmerkung:
Bereits ab 17 Uhr werden in der Aula alle wesentlichen Pläne und Modelle über Zukunftsobjekte der Stadt zur Information der Bürger ausgestellt.
Amtliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Donnerstag, dem 27. Februar 1975 um 15 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
TAGESORDNUNG:
I. öffentliche Sitzung
1. Verabschiedung und Verpflichtung von Ratsmitgliedern
2. Beratung und Beschlußfassung über die Durchführung eines Umlegungsverfahrens für das Bebauungsplangebiet “Hirtengarten” im Stadtteil Eigendorf
3. Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Erschließungsanlagen sowie deren Widmung für den öffentlichen Verkehr
4. Beratung und Beschlußfassung über die Namenserteilung für die Parallelgasse zur Werbhausgasse
5. Beratung und Beschlußfassung über die Beendigung des Ausbaues der Werbhausgasse sowie der Parallelgasse
"6. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Be- r bauungsplanes “Lindchen” im Stadtteil Horressen l). Beratung und Beschlußfassung über das Ergebnis des Anhör- i Verfahrens der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan “Hirtengarten” in Horressen 8. Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben für die Rechnungsjahre 1974 und 1975 |9. Beratung und Beschlußfassung über die Fortführung der I Ausbaumaßnahme “Werkraum” in der Waldschule in I Horressen
110. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
111. Nichtöffentliche Sitzung:
II. Beratung und Beschlußfassung über den mittelfristigen In- I vestitionsplan der Stadt Montabaur
■ 2. Beratung und Beschlußfassung über die Dauergenehmigung I für die Aufhebung der Sperrzeit für zwei Barbetriebe in
I Montabaur
1*. Beratung und Beschlußfassung über den Verzicht auf die Rückzahlung eines Darlehens
»4. Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenhei-
■ v ten
■5. VerscHiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.
B Mangels, Bürgermeister
BAmtl. Bekanntmachung
■Satzung der Stadt Montabaur über eine Veränderungssperre Vom 13.2.1975
■Aufgrund der §§14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Satz 1 des Bundes- Baugesetzes vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) in Verbindung Buit § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in Her Fassung des Landesgesetzes vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) B>at der Rat der Stadt Montabaur am 23.1.1975 folgende Satzung Beschlossen:
I § 1
Hur den Bereich der Grundstücke:
Hemarkung Montabaur,
Flur 49,
Flurstücke: 1, 2/1,4, 5, 21 teilweise, 22 teilweise (lurl,
Flurstücke: 99/4, 204/2688 teilweise, 19/5, 21/5, 22/5, 80/6,
179/19, 165/6, 163/6, 161/5, 2690/2 teilweise wird eine Veränderungssperre angeordnet.
§ 2
Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre (§ 1) dürfen
1. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen der Grundstücke nicht vorgenommen werden,
2. nicht genehmigungsbedürftige oder wertsteigemde bauliche Anlagen nicht errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen nicht vorgenommen werden,
3. genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen nicht errichtet oder geändert werden.
§ 3
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
§ 4
Diese Satzung tritt mit ihr er Bekanntmachung in Kraft.
Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens nach zwei Jahren nach dem Tage ihrer Bekanntmachung.
Montabaur, den 13. Februar 1975 gez, Mangels, Bürgermeister
Diese Satzung wird gemäß § 16 (1) des BBauG vom 23.6. 1960 (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit Art. 1 der 2. Landesverordnung zur Änderung der 4. Landesverordnung zur Durchführung des BBauG vom 18.4.1974 (GVB1. Nr.
11) genehmigt.
Montabaur, den 13.2.1975
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Im Aufträge: gez. Müller
Amt). Bekanntmachung
Bebauungsplan Industriegebiet “Alter Galgen” der Gemarkungen Montabaur und Heiligenroth hier: Offenlage gern. § 2 Abs. 6 BBauG
Der Entwurf des Bebauungsplanes Industriegebiet “Alter Galgen” mit Begründung und Textfestsetzung liegt gemäß § 2 Abs, 6 BBauG in der Zeit
vom 3. März 1975 bis einschl. 3. April 1975
jeweils während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt), Zimmer 7, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Bürgermeisteramtes in 5431 Heiligenroth während den ortsüblichen Dieuststunden und zwar mittwochs von 8 bis 10 Uhr und donnerstags von 19 bis 20 Uhr und samstags von 8 bis 10 Uhr öffentlich aus.
Der Planbereich umfaßt im einzelnen folgende Flurstücke: Flur 33, Gemarkung Montabaur
Flurstücke:
4337, 24/4345, 4346, 4350, 4351, 4352, 4353, 4354/1, 4354/2, 4355, 4356,4357,4358,4359,4360,4361, 4362, 4363, 4364,4365,4366,4367,4368, 4369, 4370,4371,4372,4373,4374,

