Montabaur - 10
3. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung für die Unterhaltung und Benutzung der Gemeindewaage
4. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Verträge
Görgeshausen, 11.2.1975
gez. Herz, Ortsbürgermeister
NIEDERERBACH
Amtl. Bekanntmachung - Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am FREITAG, dem 21. Februar 1975 um 20 Uhr im Sitzungssaal statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.
TAGESORDNUNG:
I. öffentliche Sitzung:
1. Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes “Hofacker-Mühlstück” als Satzung
2. Stellungnahme zur agrarstrukturellen Vorplanung und zum Landschaftsrahmenplan für die Verbandsgemeinde Montabaur
3. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1974
- Stromkosten für die Pumpanlage Niedererbach
- Umlagebetrag für Volksschule Görgeshausen - Niedererbach
4. Antrag des Verschönerungsvereins auf Einzäunung der Anlage an der Bahnhofstraße
5. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten Niedererbach, 11.2.1975
i.V. gez. Kolodziej, 1. Ortsbeigeordneter
NENTERSHAUSEN Volksschule Nentershausen
Der Eltemsprechtag unserer Schule findet am Samstag,dem 15. Februar 1975 statt.
Wir bitten die Eltern im Interesse ihrer Kinder regen Gebrauch von dieser neuen Einrichtung zu machen.
Die Klassen- und Fachlehrer sind von 8 bis 12 Uhr in ihren Klassenräumen zu sprechen.
Der Unterricht fällt am Samstag aus. gez. Schreder, Schulleiter
DRK Nentershausen
Der nächste Ubungsabend aller aktiven Mitglieder aus Nentershausen , Görgeshausen, Niedererbach und Heilberscheid findet am 17.2.1975 in der Neuen Schule in Nentershausen statt.
Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
NIEDERELBERT
Dem Goldenen Hochzeitspaar "Seifert" unseren Glückwunsch!
Das Ehepaar Karl und Adelheid Seifert, Niederelbert, Mühlenweg 1, feiert am Samstag, dem 22.2.1975 das Fest der Goldenen Hochzeit in körperlicher und geistiger Frische.
Dem hochverehrten Jubelpaare wünsche ich im Namen der Bürgerschaft von Niederelbert Glück, Gesundheit und ein noch recht langes Leben im Kreis ihrer Kinder und Enkelkinder. Ewald Hübinger, Ortsbürgermeister
Mitteilung an die Ortsvereine
Anläßlich eines Ständchens zur Goldenen Hochzeit “Seifert”! werden die Mitglieder der Ortsvereine und die Bürgerschaft gebeten, sich am Freitag, dem 21.2.1975 um 20 UhraufdeiJ Rathausplatz zu versammeln.
gez. Hübinger, Ortsbürgermeister
Holzversteigerung in Niederelbert
Am Samstag, dem 22. Februar 1975 um 9 Uhr findet die diesjährige Holzversteigerung in Abteilung 19 (Linsenberg)
statt.
Treffpunkt: “Am Linsenberg” - Waldweg - Sportplatz - zur Koblenzer Straße.
gez. Hübinger, Ortsbürgermeister
Bürgergespräch
Die SPD veranstaltet am Sonntag, dem 16.2.1975 im Gasthof Schalon, Niederelbert, Hauptstraße, ein Bürgergespräch. Beginn: 10.30 Uhr mit Geschäftsführer Willi Neuroth und Landtagskandidat Paul Müller.
Die Mitbürger sind zum Besuch freundlichst eingeladen.
Reißbindenaktion
Am 19.2.1975 findet im Altenheim des Rathauses eine Reißbindenaktion für die Aussätzigenhilfe statt.
Nicht mehr gebrauchsfähige, saubere Bettwäsche und sonstiges Leinen mitbringen oder dort abgeben. Jeder kann sich als Helfer beteiligen.
OBERELBERT
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung
Nachdem bei einem Fuchs im Bereich der Gemeinde Oberelbert - Westerwaldkreis - amtstierärztlich Tollwut festgestelltl wurde, wird aufgrund der § § 18 ff des Viehseuchengesetzes vom 26.6.1909 (RGBl. S. 519) i.d.F. vom 19.12.1973 (BGBl. I 1974 S. 1) sowie der §§ 9 ff der Verordnung zum Schutze mit der dazugehörigen Durchführungsverordnung derl Landesregierung Rheinland-Pfalz (RdErl. d. MdI vom 31.7.19] - 520-11-1/0 - Min.Bl. Sp. 561) folgendes angeordnet:
§ 1
Die Gemeinde Oberelbert einschl. ihrer Gemarkung wird zuml gefährdeten Bezirk erklärt.Die Aufhebung der angeordneten Schutzmaßregeln wird erfolgen, sobald die Gefahr beseitigt ist, jedoch nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit Inkrafttreten | dieser Anordnung.
§ 2
1. Hunde dürfen in dem gefährdeten Bezirk außerhalb der geschlossenen Ortschaft
a) nur an der Leine geführt werden,
b) auf öffentlichen Straßen jedoch frei umherlaufen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen.
2. Katzen dürfen außerhalb der geschlossenen Ortschaft nicht | frei umherlaufen.
Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung von Herden wird gestattet. Doch dürfen sich die Hunde nicht außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hirten befinden.
4. Jagdhunde der Jagdausübungs- und Jagdschutzberechtigte»| dürfen in dem gefährdeten Bezirk bei der Jagdausübung eingesetzt werden, wenn ein krank geschossenes Wild ohne | das Schnallen eines für die Nachsuche geeigneten Hundes nicht rasch zur Strecke gebracht werden kann; dies gilt jedoch nicht für Hunde, die zur Jagd auf Füchse und DachseJ
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