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Montabaur - 8

NEUHÄUSEL Amtl. Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, dem 20.2.1975 um 20 Uhr im Sitzungsraum der Gemeindever­waltung statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein. TAGESORDNUNG:

I. öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschriften zu den Sitzungen vom 5.12. und 18.12.1974

2. Beschlußfassung über die Beendigung des Ausbaues der Bürgersteige in der Kirchstraße und Hillscheider Straße

3. Beratung und Beschlußfassung über den Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Aufwand bei Ausbau der Bürgersteige

in der Eitelborner Straße

4. Beratung und Beschlußfassung über den Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Aufwand bei Ausbau der Bürgersteige

in der Kirchstraße und Hillscheider Straße

5. Aufstellen eines Schaukastens im Grünstreifen oberhalb der Bus-Haltestelle an der ev. Kirche

6. Beteiligung der Ortsgemeinde Neuhäusel an den Personal­kosten des Kindergartens in Arzbach

7. Gewährung eines Zuschusses an die Kirmesgesellschaft

8. Erweiterung des Kirmesplatzes

9. Beratung und evtl. Durchführung des Bepflanzungsplanes für den Kinderspielplatz

10. Erörterung der evtl. Planung eines Waldspielplatzes

11. Verschiedenes

NE'JHAUSEL

öffentliche Wählerversammlung

Am Donnerstag, dem 20.2.1975 findet um 20 Uhr im Gasthof Kaltenhäuser Neuhäusel eine öffentliche Wählerversammlung der SPD statt.

Es spricht die Bundesvorsitzende der Jungsozialisten, Frau Wieczorek-Zeul.

Wähler und Wählerinnen aus Neuhäusel und den Nachbargemein­den sind zum Besuch der Versammlung freundlichst eingeladen.

CDU-Frühschoppengespräch Neuhäusel

Das Kreisvorstandsmitglied der CDU Westerwald, Ernst Hedrich, Montabaur, spricht am Sonntag, dem 16.2.1975 um 11 Uhr im Hotel Link anläßlich eines CDU-Frühschoppengespräches.

Kulturamt Montabaur - Beschluß

In der Flurbereinigungssache GACKENBACH, Westerwaldkreis, - G.IV. 13 - hat das Kulturamt Montabaur als Flurbereinigungs­behörde beschlossen:

Gemäß § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG - vom 14. Juli 1953 (BGBl. I S. 591) wird das durch Beschluß des Oberpräsidenten - Landeskulturabteilung - in Kasse! vom 31.7. 1 1936 - G.IV. 13 - festgestellte Flurbereinigungsgebiet Gacken­bach wie folgt geändert.:

I. Folgende Grundstücke werden zugezogen: a) GEMARKUNG GIERSHAUSEN Flur 6 Flurstücke 20, 21, 22 und 29/1

Flur 16 Flurstücke 4/1, 5/2, 5/3, 6/2, 6/3, 7/2, 7)3, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 17 und 18/1 Flur 17

ganz

c) GEMARKUNG HORBACH

Flur 5 Flurstücke 54, 55, 91 und 92

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d) GEMARKUNG HORHAUSEN

Flur 1 Flurstücke 186/1 und 199/halb Flur 2 Flurstücke 45/1, 47/1, 64/1, 69/halb und 71/4 Flur 12 Flurstücke 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11,121 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23 und 24 ]

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öffentlich Eeiführun ljung aucl I faltungsj 17).

e) GEMARKUNG WINDEN

Flur 28 Flurstücke 3116/2, 3116/3, 3116/4, 3116/5,jj 3127/1, 3127/3 und 3127/4.

Flur 32 Flurstück 26.

II.

Folgende Grundstücke werden ausgeschlossen: GEMARKUNG GACKENBACH Flur 47 bis Flur 50 ganz.

III. Die Änderung des bisher festgestellten VerfahrensgebietJ wird hiermit angeordnet und das Flurbereinigungsgebiet nun] mehr wie folgt festgestellt:

a) GEMARKUNG GACKENBACH

Die gesamte Gemarkung mit Ausnahme der Fluren 47,4 und 50.

Verloren - Gefunden

Bei der Gemeindeverwaltung ist am 4.2.1975 eine Brieftasche mit Inhalt (kleinerer Geldbetrag) als Fundsache abgegeben worden, Der Verlierer kann den Gegenstand bei entsprechendem Eigen­tumsnachweis während der Dienststunden bei der Gemeindever­waltung abholen.

gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister

b) GEMARKUNG GIERSHAUSEN Flur 6 Flurstücke 20, 21, 22 und 29/1

c)

GEMARKUNG HOLZAPPEL

Flur 16 Flurstücke 4/1, 5/2, 5/3, 6/2, 6/3, 7/2, 7/3, 8,9,| 10, 11, 12, 13, 14, 17 und 18/1 Flur 17 ganz.

d) GEMARKUNG HORBACH

Flur 5 Flurstücke 54, 55, 91 und 92

e)

GEMARKUNG HORHAUSEN

Flur 1 Flurstücke 186/1 und 199/halb

Flur 2 Flurstücke 45/1, 47/1, 64/1, 69/halb und 71/48

Flur 12 Flurstücke 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11,12,

13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23 und 24.

f)

GEMARKUNG WINDEN

Flur 28 Flurstücke 3116/2, 3116/3, 3116/4, 3116/5, 3127/1,3127/3 und 3127/4 Flur 32 Flurstück 26.

IV. Gleichzeitig wird die sofortige Vollziehung dieses Verwal-| tungsaktes angeordnet.

b) GEMARKUNG HOLZAPPEL

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GRÜNDE:

Die Zuziehung der genannten Grundstücke erfolgt um Besitz­austausch zwischen den einzelnen Gemarkungen zu ermögli­chen, zur Durchführung von Gemeindegrenzregulierungen und aus vermessungstechnischen Gründen.

Insgesamt wird durch die Zuziehung ein größerer Erfolg der Flurbereinigungsmaßnahme erzielt.

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Gackenbach wurde über die Änderung des Verfahrensgebietes angehört und| hat dieser zugestimmt.

Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwie­genden Interesse der Beteiligten, weil andernfalls die für das Jahr 1975 vorgesehene Ausführung des Flurbereinigungspla* 1 ] in Frage gestellt und damit die Auswirkungen der Flurbereini-j gung zum Nachteil der Beteiligten verzögert würde. Da abera

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