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[Frau Pauline Jelitte, Mittelstr. 8, wird am 11.2.1975 75 Jahre lalt.

[öie Gemeinde überbringt Ihnen hiermit die herzlichsten Glück- Iwünsche und wünscht Ihnen weiterhin Gesundheit und einen Izufriedenen Lebensabend.

gez. Mölsberger, Ortsbürgermeister

|Der MG V "Frohsinn-Lyra" Holler veranstaltet am

jsAMSTAG, dem 8.2.1975 im Saale Heibel seinen traditionellen Maskenball. Hierzu laden wir die Bevölkerung r echt herzlich lein.

ISTAHLHOFEN lAmtl, Bekanntmachung

lüer Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.1,1975 aufgrund Ides § 127 Abs. 2 'des Bundesbaugesetzes vom 23.6.19*60 in [Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung [von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungs- [anlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Stahlhofen [vom 8.4.1970 und Satzung vom - zur Änderung der Satzung [der Gemeinde - vom - über die Erhebung von Beiträgen für die [erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungs- [beiträge) die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Erschlie- [ßungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der [Herstellung dieser Einrichtung als Erschließungsbeiträge zu er­heben.

[Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung

|Ringstr. I Kirchstr. bis Kreuzung Bürgersteige Ruppenroder Str.

(K 77)

|Ringstr. II' Kreuzung Ruppenroder Bürgersteige Straße (K 77) bis Anwe­sen Neuroth Parz. 424 unterseits und bis An­wesen Andreas Parz.

8/1 oberseits

[Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Erschließungsanla- Igen der 15.12.1974.

1 Stahlhofen, den 4.2.1975

Ortsgemeinde Stahlhofen gez. Pehl, Ortsbürgermeister

lAmtl. Bekanntmachung

[WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DER lORTSGEMEINDE STAHLHOFEN

[Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein- lland-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die [nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bür- Igersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr I gewidmet:

[Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung Tag der

Verk.-Übergabe

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| Ringstr. I Kirchstr. bfs Kreu- Bürgersteige zung Ruppenroder Str. (K 77)

| Ringstr. II' Kreuzung Ruppen- Bürgersteige roder Str. (K 77) bis Anwesen Neuroth, unterseits, Parz. 424, und bis Parz. 8/1 oberseits (Anwesen Andreas)

15.12.74

15.12'.74

RECHTSMITTELBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in ange­messener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regie- rungsstr. 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkunds­beamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sfe kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden.es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höhe­rer Gewalt unmögHch war oder unter den besonderen Verhält­nissen des Einzelfalles unterblieben ist.

Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu rich­ten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegen­stand bezeichnen. '

Diese Verfügung wird gern. § 1 der Hauptsatzung der Gemein­de Stahlhofen vom 17.7.1974 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der ver­bandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben.

Stahlhofen, den 4.2.1975

Ortsgemeinde Stahlhofen gez. Pöhl, Ortsbürgermeister

Planungsauftragsvergabe f.d.Rabauungsplan "Im oberen Wiesengrund"

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24,1.1975 der Ent­wurfsskizze für den BebauungsplanentwurfIm oberen Wie­sengrund in der Form wie sie in der Sitzung des Gemeinde­rates Vorgelegen hat, zugestimmt. Gleichzeitig wurde beschlos­sen, die Kreisplanungsstelle mit der Anfertigung der endgül­tigen Planungsunterlagen und der Durchführung der Planung zu beauftragen. 5

Bauliche Fertigstellung von Erschließungsanlagen und Wid­mung für den öffentlichen Verkehr

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes und der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erst­malige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungs­beiträgen) stellte der Gemeinderat die Fertigstellung der Bürgersteige in der Ringstr. I (Kirchstr. bis Kreuzung Ruppen­roder Str. - K 77 -) und der Ringstraße II (Kreuzung Ruppenroder Str. - K 77 bis Anwesen Neuroth unterseits, Par­zelle 424, und bis Anwesen Andres, oberseits, Parzelle 8/1) fest.

Gleichzeitig wurde beschlossen die HersteUung dieser Einrich­tung als Erschließungsbeiträge zu erheben.

Als Zeitpunkt der Fertigstellung wurde der 15.12.1974 fest­gesetzt. Gleichzeitig wurden gern, den Bestimmungen des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz die genannten Ver­kehrsflächen als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet. '

Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 15.12. 1974.

Mängelfeststellung an der Straße im Flachsbruch

Der Gemeinderat beschloß, daß die Mängel, die bei dem Bau der Straße im Flachsbruch aufgetreten sind, bei einer Orts­besichtigung festgestellt werden sollen. Ah der Ortsbesichti­gung sollen teilnehmen:

die Bauleitung, die ausführende Firma und eine Abordnung des Gemeinderates.