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[Frau Pauline Jelitte, Mittelstr. 8, wird am 11.2.1975 75 Jahre lalt.
[öie Gemeinde überbringt Ihnen hiermit die herzlichsten Glück- Iwünsche und wünscht Ihnen weiterhin Gesundheit und einen Izufriedenen Lebensabend.
gez. Mölsberger, Ortsbürgermeister
|Der MG V "Frohsinn-Lyra" Holler veranstaltet am
jsAMSTAG, dem 8.2.1975 im Saale Heibel seinen traditionellen ■Maskenball. Hierzu laden wir die Bevölkerung r echt herzlich lein.
ISTAHLHOFEN lAmtl, Bekanntmachung
lüer Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.1,1975 aufgrund Ides § 127 Abs. 2 'des Bundesbaugesetzes vom 23.6.19*60 in [Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung [von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungs- [anlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Stahlhofen [vom 8.4.1970 und Satzung vom - zur Änderung der Satzung [der Gemeinde - vom - über die Erhebung von Beiträgen für die [erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungs- [beiträge) die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Erschlie- [ßungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der [Herstellung dieser Einrichtung als Erschließungsbeiträge zu erheben.
[Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung
|Ringstr. I Kirchstr. bis Kreuzung Bürgersteige Ruppenroder Str.
(K 77)
|Ringstr. II' Kreuzung Ruppenroder Bürgersteige Straße (K 77) bis Anwesen Neuroth Parz. 424 unterseits und bis Anwesen Andreas Parz.
8/1 oberseits
[Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Erschließungsanla- Igen der 15.12.1974.
1 Stahlhofen, den 4.2.1975
Ortsgemeinde Stahlhofen gez. Pehl, Ortsbürgermeister
lAmtl. Bekanntmachung
[WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DER lORTSGEMEINDE STAHLHOFEN
[Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein- lland-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die [nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bür- Igersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr I gewidmet:
[Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung Tag der
Verk.-Übergabe
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| Ringstr. I Kirchstr. bfs Kreu- Bürgersteige zung Ruppenroder Str. (K 77)
| Ringstr. II' Kreuzung Ruppen- Bürgersteige roder Str. (K 77) bis Anwesen Neuroth, unterseits, Parz. 424, und bis Parz. 8/1 oberseits (Anwesen Andreas)
15.12.74
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RECHTSMITTELBELEHRUNG:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regie- rungsstr. 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sfe kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden.es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmögHch war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist. ’
Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen. '
Diese Verfügung wird gern. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Stahlhofen vom 17.7.1974 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben.
Stahlhofen, den 4.2.1975
Ortsgemeinde Stahlhofen gez. Pöhl, Ortsbürgermeister
Planungsauftragsvergabe f.d.Rabauungsplan "Im oberen Wiesengrund"
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24,1.1975 der Entwurfsskizze für den Bebauungsplanentwurf “Im oberen Wiesengrund” in der Form wie sie in der Sitzung des Gemeinderates Vorgelegen hat, zugestimmt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Kreisplanungsstelle mit der Anfertigung der endgültigen Planungsunterlagen und der Durchführung der Planung zu beauftragen. 5
Bauliche Fertigstellung von Erschließungsanlagen und Widmung für den öffentlichen Verkehr
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes und der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) stellte der Gemeinderat die Fertigstellung der Bürgersteige in der Ringstr. I (Kirchstr. bis Kreuzung Ruppenroder Str. - K 77 -) und der Ringstraße II (Kreuzung Ruppenroder Str. - K 77 bis Anwesen Neuroth unterseits, Parzelle 424, und bis Anwesen Andres, oberseits, Parzelle 8/1) fest. ’
Gleichzeitig wurde beschlossen die HersteUung dieser Einrichtung als Erschließungsbeiträge zu erheben.
Als Zeitpunkt der Fertigstellung wurde der 15.12.1974 festgesetzt. Gleichzeitig wurden gern, den Bestimmungen des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz die genannten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet. '
Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 15.12’. 1974.
Mängelfeststellung an der Straße im Flachsbruch
Der Gemeinderat beschloß, daß die Mängel, die bei dem Bau der Straße im Flachsbruch aufgetreten sind, bei einer Ortsbesichtigung festgestellt werden sollen. Ah der Ortsbesichtigung sollen teilnehmen:
die Bauleitung, die ausführende Firma und eine Abordnung des Gemeinderates.

