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Montabaur - 8

werden bei der Festsetzung des geringsten Gebotes nicht be­rücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch eines dem Verfahren beigetretenen Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung der Grundstücke und des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stel­le des versteigerten Gegenstandes tritt.

543 Montabaur, den 29. Januar 1975

Das Amtsgericht:

(Siegel) gez. Geizleichter, Rechtspfleger

Die Verwaltung informiert

Wozu dient die Wahlbenachrichtigungskarte ?

Die Vorbereitungen für die Landtagswahl am 9. März 1975 werden z.Ztl bei der Verbandsgemeindeverwaltung getroffen. Die Wählerverzeichnisse der einzelnen Stimmbezirke sind vom Einwohnermeldeamt mittels Computer erstellt worden. Der Computer hat zugleich im Durchschreibeverfahren die weißen Wahlbenachrichtigungskarten, die den Wahlberechtigten bis zum 6. Februar 1975 zugestellt worden sind angefertigt. Diese Karte dient also zunächst den Empfängern als Nachweis ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis. Es empfiehlt sich, diese Karte aufzubewahren und zur Wahlhandlung in das Wahllokal mitzubringen. Dadurch wird dem Wahlvorstand die Arbeit er­heblich erleichtert.

Die Wahlbenachrichtigungskarte hat aber noch eine weitere Funktion. Sie dient als Antragsformular für alle Personen, die mittels Wahlschein in einem anderen Wahllokal desselben Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen. Die Karte muß in diesem Falle auf der Rückseite ausgefüllt und unter­schrieben werden und bis spätestens Freitag, den 7. März 1975 - 18 Uhr - bei der Verbandsgemeindeverwaltung einge­gangen sein. 5

Das Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 16, erteilt gerne weitere Auskünfte über Fra­gen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Land­tagswahl 1975 entstehen.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat

Für die Landtagswahl am 9. März 1975 ist nur derjenige wahl­berechtigt, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

Der Nachweis der Eintragung im Wählerverzeichnis ist die Wahlbenachrichtigung, die jedem Wahlberechtigten bis spä­testens 6. Februar 1975 zugestellt worden ist. Wer also bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, hat noch Gelegenheit, bis spätestens Freitag, den 14. Februar 1975 - 16.30 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zim­mer 1, Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einzulegen. Derjenige, der nach dem 14. Februar 1975 feststellt, daß er nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann von seinem Wahlrecht nur dann Gebrauch machen, wenn er einen Wahl­schein hat. Er erhält auf Antrag dann einen Wahlschein,

1. wenn er nachweist, daß er ohne sein Verschulden die Einspruchsfrist versäumt hat,

2. wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Einspruchsfrist entstanden ist oder

3. wenn seine Wahlberechtigung im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Ab­schluß des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Ven

bandsgemeindeverwaltung gelangt ist.

Der Wahlschein kann von nicht eingetragenen Wahlberech­tigten unter den vorgenannten Bedingungen bis spätestens Samstag, dem 8. März 1975, 12 Uhr bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 17 beantragt werden.

Hallenbad Montabaur

Das Hallenbad Montabaur ist seit 30. Januar 1975 wieder ge- öffnet.

Das Bad steht nunmehr dem Familienbad an den nachfolgend genannten Zeiten zur Verfügung:

montags

von 13.30- 15.30 Uhr

dienstags

von

9.00-21.30 Uhr

mittwochs

von

9.00- 20.00 Uhr

von 20.00 - 21.30 Uhr Frauenbad

donnerstags

von

9.00-21.30 Uhr

freitags

von

9.Off - 18.30 Uhr

samstags

von

7.00- 19.00 Uhr

sonntags

von

8.00- 13.00 Uhr

An den Fastnachtstagen gelten folgende zum Teil geänderte Badezeiten:

am Sonntag, dem 9.2.1975 von 8 bis 13 Uhr Familienbaden am Montag, dem 10.2.1975 vormittags geschlossen von 13.30 bis 18.30 Uhr Familienbaden von 18.30 bis 20.00 Uhr Bundeswehr von 20.00 bis 21.30 Uhr Vereinsbad (VSG) am Dienstag, dem 11.2.1975 von 7 bis 9 Uhr Bundeswehr von 9 bis 12 Uhr Familienbaden nachmittags geschlossen.

Ab sofort ist für die Wintersaison 1974/75 die zunächst fest­gelegte Badezeit von 1 1 /2 Stunden (einschl. Umkleiden) aut 2 Stunden (einschl. Umkleiden) verlängert.

Diese neue Regelung gilt nur während der eingeräumten Badezeiten für das Familienbaden. !

Die nächsten Schwimmkurse beginnen wieder am 17. Febru­ar 1975. Anmeldungen für den Frauenkurs und die Berufstä- tigenkurse nimmt die Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 18, des Rathauses noch entgegen.

Achtung Landwirt!

Stichtag für die Abgabe der Anträge auf Gewährung von Gas­ölverbilligung für Landwirte ist der 15. Februar 1975.

Wir bitten alle Landwirte die Gasöl-Verbilligungsanträge erhalten haben, um Einhaltung dieses wichtigen Termines.

Termine für die Anmeldung und Prüfung am Gymnasium und Realschule in Montabaur

Das Kultusministerium hat für die Anmeldungen folgende I Termine bestimmt: I

1. Der Anmeldetermin-für die Eingangsklassen von Real- I

schule und Gymnasium wird auf die Woche vom 3. bis I 7.3.1975 vorgezogen. I

2. Die Aufnahmeprüfung für die Eingangsklasse des Gym- I nasiums und der Realschule findet am 29.4.1975 statt. I

Neugestaltung der Aufbaugymnasien I

Die neue Form der Aufbaugymnasien wurde durch Rund- I schreiben des Kultusministeriums vom 25.7,1974 -IV C1 I Tgb.Nr. 492 - (Amtsblatt 1974 S. 363) bekanntgegeben. I Sie beginnt mit dem Schuljahr 1976/77 und führt geeigne-1 te Schüler nach Abschluß der Hauptschule in vier Jahren zuil Reifeprüfung. Eine Aufnahmeprüfung entfällt, wenn die I Hauptschule den Schüler nach Arbeitsverhalten, Fähigkeit I und Leistungsstand (Kriterien für den Leistungsstand sind I im Abschnitt 2.3 des Rundschreibens festgelegt) für geeignet!

hält. * I