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Montabaur - 9

Der Jugendclub würde sich freuen, auch einige Jugendliche aus Gackenbach und Hübingen begrüßen zu können, da auch die Möglichkeit einesJugendclub Buchfinkenland zur Sprache kommen wird.

Schuleinschreibung an der Verbandsschule Horbach- Gackenbach

Die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 1975/76 wird am Montag, dem 3. Februar 1975 von 16 bis 17 Uhr in der Schule entgegengenommen.

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni 1975 das sechste Lebensjahr vollenden.

Auf Antrag der Eltern können auch Kinder aufgenommen wer­den, die in der Zeit vom 1.7,1975 bis 31.12.1975 das sechste Lebensjahr vollenden, wenn sie die erforderliche geistige und körperliche Reife besitzen.

Bei der Anmeldung sind Geburtsurkunde bzw. Familienstamm­buch und Impfschein (Impfbuch) vorzulegen, gez. Seibert, Schulleiter

Kultur- und Verkehrsverein Buchfinkenland

Um auch den Altenheimbewohnem im Altersheim Horbach etwas Freude zu bereiten, wird der Kultur- und Verkehrsver­ein mit einigen Aktiven ein verkürztes Programm - ca. 2 Stun­den- der gelungenen Kappensitzung 1975 (18.1. und 19.1.

1975 im Familienferiendorf Hübingen) am Dienstag, dem 4.2. d.J. im Altenheim über die Bühne gehen zu lassen. Beginn etwa gegen 19.30 Uhr.

Ebenso sind hierzu alte Bürger des Buchfinkenlandes eingela­den, denen eine Teilnahme im Familienferiendorf Hübingen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich war.

GACKENBACH

Vertretung des Ortsbürgermeisters

Der Ortsbürgermeister ist in der Zeit vom 2.2. bis 8.2.1975 verreist. Die Vertretung obliegt dem I. Beigeordneten Erich Haberstock. Die Sprechstunde findet wie üblich statt.

In diesem Jahr kann aus dem Gemeindewald Gackenbach kein Brennholz verkauft werden. Es ist jedoch die Möglich­keit gegeben, im Gemeindewald Horbach ausreichend Brenn­holz zu ersteigern. Die Holzversteigerung in Horbach findet voraussichtlich am Samstag, dem 15.2.1975 am Heuweg zur Weibereiche statt. Der genaue Termin wird noch angegeben, gez. Weidenfeller, Ortsbürgermeister

HORBACH

Lohnsteuer-Rückerstattung 1974

Die Gemeindeverwaltung gibt bekannt, daß Lohnsteuer- Rückerstattungsanträge ab sofort bei der Gemeindeverwal­tung erhältlich sind. Den Bürgern soll hierdurch der Weg zum Finanzamt zwecks Abholung eines Antragsformulares erspart bleiben. Wir bitten um Beachtung!

Kinderspielplatz und anliegende Grundstücke

Aus gegebenem Anlaß weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, daß die Kinder die den Kinderspielplatz benutzen, oft­mals ihreAktionen auf die Nachbargrundstücke ausdehnen und hierbei auch Unfug getrieben wird. Wir bitten die Eltern, ihre Kinder dahingehend zu unterweisen, daß dies in Zukunft unterbleibt.

Bauplatz im NBGAuf der Heide

Die Ortsgemeinde Horbach beabsichtigt, im NBGAuf der Heide einen Bauplatz (Größe 956 qm) - sehr schöne Lage - zu verkaufen. Interessenten aus der Gemeinde Horbach werden bevorzugt. Kaufabsichten schnellstens bei der Gemeindeverwal­

tung melden.

gez. Meuer, Ortsbürgermeister

HÜBINGEN

MGV "Frohsinn" Hübingen

Der Männergesangverein Hübingen veranstaltet am Sonntag, dem 2.2.1975 um 20.11 Uhr im Saale Weidenfeiler in Gackenbach seinen diesjährigen traditionellen Maskenball. Hierzu sind alle recht herzlich eingeladen.

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Volksschule Görgeshausen/Niedererbach

ANMELDUNG DER SCHULNEULINGE 1975

Es wird daran erinnert, daß die Anmeldung der diesjährigen

Schulneulinge am Freitag, dem 7. Februar 1975 erfolgt.

Zeit: in Görgeshausen um 14 Uhr in Niedererbach um 16 Uhr

Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30.6.1975 das 6. Lebensjahr vollenden.

Kinder, die bis zum 30.12.1975 das sechste Lebensjahr voll­enden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum 1.8.1975 eingeschult werden, wenn sie die erforderliche gei­stige und körperliche Reife besitzen.

Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde (Stammbuch) und der Impfpaß vorzulegen, gez. Pickart, Schulleiter

GIROD

Änderung des BebauungsplanesBornstück und Kappes feld"

In seiner Sitzung am 27.1.1975 beschloß der Gemeinderat den rechtskräftigen BebauungsplanBomstück und Kappes­feld, genehmigt mit Verfügung des ehemaligen Landrats­amtes des Unterwesterwaldkreises vom 5.11.1971, Az. 610- 13 (21) dergestalt zu ändern, daß im Bereich der Parzellen 1065 bis 1067 und 1102 bis 1104 die Verkehrsflächenbreite einschließlich der Einmündungsradien in die L 314 entspre­chend dem Zuteilungsentwurf des Katasteramtes neu festge­setzt werden.

Ferner wird im Bereich der Parzelle 1065 eine überbaubare Fläche ausgewiesen.

Im übrigen sollen die überbaubaren Flächen für den gesamten Geltungsbereich so festgesetzt werden, daß aufgrund der Um­legung eine grundsätzliche Bebauung sichergestellt ist. Derj3emeinderat besteht auf der Verkabelung einer als Frei­leitung vorgesehenen Stromzuführung, wie dies bereits in der Sitzung am 25.6.1973 gefordert wurde.

Mit der Planung wird die Kreisplanungsstelle bei der Kreisver­waltung des Westerwaldkreises in Montabaur beauftragt.

In der gleichen Sitzung beschloß der Gemeinderat, daß für die zukünftige Benutzung der Holzabfuhrwege im Gemeinde­wald Girod (Dickheck) zur Holzabfuhr durch die Ortsgemein­de Steinefrenz ab dem Rechnungsjahr 1975 ein Gestattungs­vertrag mit der Ortsgemeinde Steinefrenz abgeschlossen wer­den soll. In diesem Gestattungsvertrag soll eine Kostenbetei­ligung der Ortsgemeinde Steinefrenz für die Wegeinstand­setzung vereinbart werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Vertragsentwurf zu er­stellen und dem Ortsgemeinderat zur Beschlußfassung vorzu­legen.