Montabaur - 9
Der Jugendclub würde sich freuen, auch einige Jugendliche aus Gackenbach und Hübingen begrüßen zu können, da auch die Möglichkeit eines “Jugendclub Buchfinkenland” zur Sprache kommen wird.
Schuleinschreibung an der Verbandsschule Horbach- Gackenbach
Die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 1975/76 wird am Montag, dem 3. Februar 1975 von 16 bis 17 Uhr in der Schule entgegengenommen.
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni 1975 das sechste Lebensjahr vollenden.
Auf Antrag der Eltern können auch Kinder aufgenommen werden, die in der Zeit vom 1.7,1975 bis 31.12.1975 das sechste Lebensjahr vollenden, wenn sie die erforderliche geistige und körperliche Reife besitzen.
Bei der Anmeldung sind Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch und Impfschein (Impfbuch) vorzulegen, gez. Seibert, Schulleiter
Kultur- und Verkehrsverein Buchfinkenland
Um auch den Altenheimbewohnem im Altersheim Horbach etwas Freude zu bereiten, wird der Kultur- und Verkehrsverein mit einigen Aktiven ein verkürztes Programm - ca. 2 Stunden- der gelungenen Kappensitzung 1975 (18.1. und 19.1.
1975 im Familienferiendorf Hübingen) am Dienstag, dem 4.2. d.J. im Altenheim über die Bühne gehen zu lassen. Beginn etwa gegen 19.30 Uhr.
Ebenso sind hierzu alte Bürger des Buchfinkenlandes eingeladen, denen eine Teilnahme im Familienferiendorf Hübingen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich war.
GACKENBACH
Vertretung des Ortsbürgermeisters
Der Ortsbürgermeister ist in der Zeit vom 2.2. bis 8.2.1975 verreist. Die Vertretung obliegt dem I. Beigeordneten Erich Haberstock. Die Sprechstunde findet wie üblich statt.
In diesem Jahr kann aus dem Gemeindewald Gackenbach kein Brennholz verkauft werden. Es ist jedoch die Möglichkeit gegeben, im Gemeindewald Horbach ausreichend Brennholz zu ersteigern. Die Holzversteigerung in Horbach findet voraussichtlich am Samstag, dem 15.2.1975 am Heuweg zur Weibereiche statt. Der genaue Termin wird noch angegeben, gez. Weidenfeller, Ortsbürgermeister
HORBACH
Lohnsteuer-Rückerstattung 1974
Die Gemeindeverwaltung gibt bekannt, daß Lohnsteuer- Rückerstattungsanträge ab sofort bei der Gemeindeverwaltung erhältlich sind. Den Bürgern soll hierdurch der Weg zum Finanzamt zwecks Abholung eines Antragsformulares erspart bleiben. Wir bitten um Beachtung!
Kinderspielplatz und anliegende Grundstücke
Aus gegebenem Anlaß weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, daß die Kinder die den Kinderspielplatz benutzen, oftmals ihre “Aktionen” auf die Nachbargrundstücke ausdehnen und hierbei auch Unfug getrieben wird. Wir bitten die Eltern, ihre Kinder dahingehend zu unterweisen, daß dies in Zukunft unterbleibt.
Bauplatz im NBG “Auf der Heide“
Die Ortsgemeinde Horbach beabsichtigt, im NBG “Auf der Heide” einen Bauplatz (Größe 956 qm) - sehr schöne Lage - zu verkaufen. Interessenten aus der Gemeinde Horbach werden bevorzugt. Kaufabsichten schnellstens bei der Gemeindeverwal
tung melden.
gez. Meuer, Ortsbürgermeister
HÜBINGEN
MGV "Frohsinn" Hübingen
Der Männergesangverein Hübingen veranstaltet am Sonntag, dem 2.2.1975 um 20.11 Uhr im Saale Weidenfeiler in Gackenbach seinen diesjährigen traditionellen Maskenball. Hierzu sind alle recht herzlich eingeladen.
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Volksschule Görgeshausen/Niedererbach
ANMELDUNG DER SCHULNEULINGE 1975
Es wird daran erinnert, daß die Anmeldung der diesjährigen
Schulneulinge am Freitag, dem 7. Februar 1975 erfolgt.
Zeit: in Görgeshausen um 14 Uhr in Niedererbach um 16 Uhr
Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30.6.1975 das 6. Lebensjahr vollenden.
Kinder, die bis zum 30.12.1975 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum 1.8.1975 eingeschult werden, wenn sie die erforderliche geistige und körperliche Reife besitzen.
Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde (Stammbuch) und der Impfpaß vorzulegen, gez. Pickart, Schulleiter
GIROD
Änderung des Bebauungsplanes “Bornstück und Kappes feld"
In seiner Sitzung am 27.1.1975 beschloß der Gemeinderat den rechtskräftigen Bebauungsplan “Bomstück und Kappesfeld”, genehmigt mit Verfügung des ehemaligen Landratsamtes des Unterwesterwaldkreises vom 5.11.1971, Az. 610- 13 (21) dergestalt zu ändern, daß im Bereich der Parzellen 1065 bis 1067 und 1102 bis 1104 die Verkehrsflächenbreite einschließlich der Einmündungsradien in die L 314 entsprechend dem Zuteilungsentwurf des Katasteramtes neu festgesetzt werden.
Ferner wird im Bereich der Parzelle 1065 eine überbaubare Fläche ausgewiesen.
Im übrigen sollen die überbaubaren Flächen für den gesamten Geltungsbereich so festgesetzt werden, daß aufgrund der Umlegung eine grundsätzliche Bebauung sichergestellt ist. Derj3emeinderat besteht auf der Verkabelung einer als Freileitung vorgesehenen Stromzuführung, wie dies bereits in der Sitzung am 25.6.1973 gefordert wurde.
Mit der Planung wird die Kreisplanungsstelle bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur beauftragt.
In der gleichen Sitzung beschloß der Gemeinderat, daß für die zukünftige Benutzung der Holzabfuhrwege im Gemeindewald Girod (“Dickheck”) zur Holzabfuhr durch die Ortsgemeinde Steinefrenz ab dem Rechnungsjahr 1975 ein Gestattungsvertrag mit der Ortsgemeinde Steinefrenz abgeschlossen werden soll. In diesem Gestattungsvertrag soll eine Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde Steinefrenz für die Wegeinstandsetzung vereinbart werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Vertragsentwurf zu erstellen und dem Ortsgemeinderat zur Beschlußfassung vorzulegen.

