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Montabaur - 2

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk

dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl

wählen,

V. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe­rechtigter,

a) wenn er sich am Tage der Wahl während der Wahlzeit aus wichtigem Grunde außerhalb seines Stimmbezirks aufhält,

h) wenn er nach Beginn der Auslegungsfrist seine Wohnung in einen anderen Stimmbezirk verlegt, c) wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Ge­brechens oder sonst seines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann;

2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahl­berechtigter,

a) wenn er nachweist, daß er ohne sein Verschulden die Einspruchsfrist versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Einspruchsfrist entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht erst nach Abschluß des Wählerverzeichnisses im Einspruchsverfahren festgestellt wird.

Wahlscheine können von eingetragenen Wahlberechtigten (Nr, I) bis zum Ereitag, dem 7. März 1975, 18 Uhr, von nicht eingetragenen Wahlberechtigten (Nr. 2) noch am Tage vor der Wahl bis 12 Uhr bei der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 17, mündlich oder schriftlich beantragt werden. Der Grund für die Aus­stellung des Wahlscheines ist glaubhaft zu machen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muß nachweisen, daß er dazu berechtigt ist.

Aus dem Antrag muß sich ergeben, ob der Wahlberechtig­te durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk des Wahlkreises oder durch Briefwahl abstimmen will.

VI. l in Wahlberechtigter, der einen Wahlschein beantragt und dabei angegeben hat, durch Briefwahl abstimmen zu wollen, erhält mit dem Wahlschein zugleich die Briefwahlunterlagen.

Der Wahlberechtigte, der einen Wahlschein besitzt, kann die Briefwahlunterlagen auch noch nachträglich bis spä­testens am Tage vor der Wahl, 12 Uhr, von der Verbands- gemcindeverwaltung erhalten. Bei der Briefwahl muß der Wahlberechtigte den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Landrat einsen­den, daß der Wahlbrief dort spätestens am Tage der Ab­stimmung bis 18 Uhr eingeht.

Nähere Hinweise darüber, wie der Wahlberechtigte die Briefwahl auszuüben hat, sind auf der Rückseite des Wahlscheins angege­ben.

54.1 Monlabaur, den 31. Januar 1975

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister

Kauf von Müllgebührenmarken für das Rechnungsjahr 19751

Wie im vergangenen Jahr können die Anschlußpflichtigen die Müllgebührenmarke bei einer Bank oder Sparkasse ab dem 6, Januar 1975 zum Preis von 50 DM erwerben.

Die Farbe der Marke ist grün.

Die Marke muß bis spätestens 15.2.1975 auf dem Deckel des Müllgefäßes angebracht sein. Nach diesem Zeitpunkt werden nach Mitteilung des Müllbeseitigungsverbandes nur noch Gefäße mit der gültigen Gebührenmarke entleert. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß beim Kauf der Marke eine Quittung ausgegeben wird. Für spätere Reklamatl nen (wie Diebstahl usw.) ist die Vorlage der Quittung unbe-f dingt erforderlich. Die Anschlußpflichtigen werden daher gt beten, diese Quittung gut aufzuheben.

Montabaur, den 6.1.1975

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Verschiebung der wöchentlichen Müllabfuhr wegen Rosen­montag (10.2.) und Fastnachtdienstag (11.2.)

Wegen Rosenmontag und Fastnachtdienstag verschiebt sich die wöchentliche Müllabfuhr in den Gemeinden des We | sterwaldkreises wie folgt:

Gemeinden, in denen üblicherweise montags Müll abgefah­ren wird, verschiebt sich die Müllabfuhr auf Samstag, den 8.2,1975,

Gemeinden, in denen üblicherweise dienstags, mittwochs, donnerstags und freitags abgefahren wird, verschiebt sich die Müllabfuhr in der Zeit vom 10. bis 15.2.1975 um jeweils| einen Tag auf Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag, Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß die Deponie in Moschheim am Montag, dem 10.2.1975 geschlossen ist.

543 Montabaur, den 28. Januar 1975

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Verschiebung des wöchentlichen Müllabfuhrtages

Organisatorische Gründe machen die Verschiebung der wö­chentlichen Müllabfuhrtage ab dem 1.2.1975 in folgenden Gemeinden erforderlich.

VG Montabaur

Oberelbert - bisher montags, neu mittwochs - Niedererbach - bisher mittwochs, neu donnerstags

Hinausschiebung der Sperrzeit an Fastnacht

Die Polizeistunde wird am Samstag, dem 8. Februar 1975, am Sonntag, dem 9. Februar 1975 und am Montag, dem 10. | Februar 1975 auf 3.00 Uhr festgesetzt.

Die Verwaltung informiert

Hallenbad Montabaur

1. MDEZEITENPLAN Das Elallenbad ist ab

Donnerstag, den 30. Januar 1975 wieder geöffnet.

Nachstehend geben wir den ab 30. Januar 1975 gültigen Ba­dezeitenplan bekannt:

Montag vormittags geschlossen

13.30 - 15.30 Uhr Familienbaden und Schwimmunterricht

15.30 - 18.30 Uhr Schwimmunterricht

18.30 - 20.00 Uhr Bundeswehr

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llimiusgober des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Verantwortlich lür den Inhalt: Verb. Gern. Amtsrat Helmut Piwowarsky »III den übrigen Teil: Robert Degen. Druck und Verlag: Verlag + Druck I.inus Wittich, Weitersburg Postanschrift: 541t Bemlorf, Postfach 1205 r.lulon (nstft«2) 4055/56. Erscheinuugslolge : wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbandsgemeinde. Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.