Montabaur - 12
Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungsstraße 7 schriftlich vder zur Niederschrift des Urkumjs- beamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.
Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfailes unterblieben ist.
Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Diese Verfügung wird gern. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Heilberscheid vom 15.7.1974 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben.
Heilberscheid, den 19. Dezember 1974 Ortsgemeinde Heilberscheid gez. Bendel, Ortsbürgermeister
Amtl. Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27. November 1974 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.
1960 in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Heilberscheid vom 4.6.1970 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.
Bezeichnung: Waldstraße (Parz. 69 und 87) verlaufend von Waldstraße, Parz. 70 bis Feldstr. 85 Klassifizierung: Fahrbahn, Bürgersteige
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungsanlagen der 1.11.1974 Heilberscheid, den 19. Dezember 1974 Gemeinde Heilberscheid gez. Bendel, Ortsbürgermeister
Amtl. Bekanntmachung
Es besteht Veranlassung darauf hinzuweisen, daß in auffallender Weise die Straßen- und Rinnenreinigung in vielen Fällen kaum oder gar nicht beachtet wird. Vor allem gilt dies für die Anlieger der nicht bebauten Grundstücke innerhalb unseres Ortsbereiches, die ebenso der Keinigungs- und Streupflicht unterliegen wie die bebauten Grundstücke.
Ich darf auf diese Verpflichtung nochmals höflichst und dringlich hinweisen.
Aufruf an unsere landw. Betriebe!
Wie bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen , wurden im Jahr 1974 mit beachtlichen Eigen- und Landesmitteln landwirtschaftliche Wirtschaftswege im Rahmen des “Grünen Planes” erstellt. Leider sind durch die anhaltende Regenzeit die neu mit einer Schwarzdecke versehenen Wege stark verschlammt worden. Bei der Abnahme dieser Wege gemeinsam mit den zuständigen Behörden wurde bereits darauf hingewiesen, daß in diesem Zustand die Haltbarkeit der Wege sehr
stark gefährdet ist. Auf die Instandhaltungspflicht der unterhaltspflichtigen Gemeinde für die Dauer von mindestens! 10 Jahren und deren Folgen bei Nichtbeachtung wurde in aller Deutlichkeit hingewiesen.
Wir alle sind bestrebt, daß die Zuschüsse aufgrund einer VeiJ nachlässigung in der Unterhaltung nicht eines Tages zurück- gefordert werden und bitten daher dringlichst unsere Landwirte bei Benutzung der Wege darauf zu achten, daß nicht der Ackerboden so stark wie bisher auf die Teerwege mitgej schleift wird. Es darf nicht zuviel Mühe bedeuten, wenn naij Bestellung der Äcker jeweils mit einem mitgeführten Reisigbesen der aufgetragene Grund und Boden von der stark verschmutzten Teerdecke abgefegt wird. Die Gemeinde ist niclj daran interessiert, durch Erlaß einer neuen Satzung, Wegegt bühren einzuführen zum Zwecke der Erhaltung der gebaute} Wege.
Es geht um die möglichst kostenlose Erhaltung der erstellte) Wege für alle und vor allem für die landw. Betriebe selbst, gez. Bendel, Ortsbürgermeister
NENTERSHAUSEN FF Nentershausen
Am Samstag, dem 11. Januar 1975 um 19.30 Uhr findet im Kath. Jugendheim die Generalversammlung statt.
Hierzu sind alle Mitglieder der Freiw. Feuerwehr sowie des Gemeinderates herzlich eingeladen.
Turnhalle Nentershausen
Die Vereinsvorsitzenden werden für MITTWOCH, den 15. Januar 1975 um 19 Uhr zur Unterzeichnung der Benutzung Ordnung für die Turnhalle in das Rathaus gebeten. Diese Einladung gilt auch für alle übrigen Turnhallenbenutzer, gez. Perne, Ortsbürgermeister
NIEOERERBACH
Bürgerversammlung
Am Freitag, dem 17. Januar 1975 findet im Saal der Gastwirtschaft “Westerwälder Hof” eine Bürgerversammlung de Ortsgemeinde Niedererbach statt. Zu dieser Versammlung werden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, gez. Zey, Ortsbürgermeister
N0MB0RN
Straßenbaumaßnahmen in Nomborn
In seiner letzten Sitzung am 19.12.1974 beschloß der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nomborn den Ausbau sowie die Anlegung von Bürgersteigen an folgenden Straßen:
1. Schulstraße von den Parzellen 121/242/1 bis zu den Parzellen 276/258
2. Mittelstraße von der Schulstraße bis zu der Parzelle 188f
3. Hochstraße von der Straße “Im Baumort” bis zu dem Weg “Schuttabladeplatz”
4. Bergstraße von den Parzellen 76 und 43 bis zu den Parzellen 45 und 40
Die Neue Straße, die Straße “Im Baumort” bis zum Weg “Schuttabladeplatz” und die Hochstraße von den Parzellen 230/219/1 bis zum ausgebauten Feldweg “Schuttabladeplatz” sollen als Baustraße ohne Bürgersteige hergerichtet werden.
Die Waldstraße soll ebenfalls ausgebaut und mit Bürgersteigen ausgestattet werden. Sofern die Kosten für den Wendehammer am Ende der Waldstraße übermäßig hoch sind, behält sich der Gemeinderat eine kostengünstigere Regelung für den Ausbau dieses Straßenstückes vor.
Der Gemeinderat beschloß, die Planungs- und Ausschreibungsarbeiten der Verbandsgemeindeverwaltung zu übertragen.
Daneben faßte der Gemeinderat in dieser Sitzung noch

