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Montabaur - 12

Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in ange­messener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regie­rungsstraße 7 schriftlich vder zur Niederschrift des Urkumjs- beamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Wi­derspruchs erhoben werden, außer, wenn wegen der besonde­ren Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.

Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einle­gung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfailes unterblieben ist.

Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu rich­ten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegen­stand bezeichnen.

Diese Verfügung wird gern. § 1 der Hauptsatzung der Gemein­de Heilberscheid vom 15.7.1974 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbands­angehörigen Gemeinden bekanntgegeben.

Heilberscheid, den 19. Dezember 1974 Ortsgemeinde Heilberscheid gez. Bendel, Ortsbürgermeister

Amtl. Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27. November 1974 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.

1960 in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhe­bung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Er­schließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Heilberscheid vom 4.6.1970 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und be­schlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrich­tung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspal­tung -.

Bezeichnung: Waldstraße (Parz. 69 und 87) verlaufend von Waldstraße, Parz. 70 bis Feldstr. 85 Klassifizierung: Fahrbahn, Bürgersteige

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungs­anlagen der 1.11.1974 Heilberscheid, den 19. Dezember 1974 Gemeinde Heilberscheid gez. Bendel, Ortsbürgermeister

Amtl. Bekanntmachung

Es besteht Veranlassung darauf hinzuweisen, daß in auffallen­der Weise die Straßen- und Rinnenreinigung in vielen Fällen kaum oder gar nicht beachtet wird. Vor allem gilt dies für die Anlieger der nicht bebauten Grundstücke innerhalb unseres Ortsbereiches, die ebenso der Keinigungs- und Streupflicht un­terliegen wie die bebauten Grundstücke.

Ich darf auf diese Verpflichtung nochmals höflichst und dringlich hinweisen.

Aufruf an unsere landw. Betriebe!

Wie bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen , wurden im Jahr 1974 mit beachtlichen Eigen- und Landesmitteln land­wirtschaftliche Wirtschaftswege im Rahmen desGrünen Pla­nes erstellt. Leider sind durch die anhaltende Regenzeit die neu mit einer Schwarzdecke versehenen Wege stark ver­schlammt worden. Bei der Abnahme dieser Wege gemeinsam mit den zuständigen Behörden wurde bereits darauf hinge­wiesen, daß in diesem Zustand die Haltbarkeit der Wege sehr

stark gefährdet ist. Auf die Instandhaltungspflicht der un­terhaltspflichtigen Gemeinde für die Dauer von mindestens! 10 Jahren und deren Folgen bei Nichtbeachtung wurde in aller Deutlichkeit hingewiesen.

Wir alle sind bestrebt, daß die Zuschüsse aufgrund einer VeiJ nachlässigung in der Unterhaltung nicht eines Tages zurück- gefordert werden und bitten daher dringlichst unsere Land­wirte bei Benutzung der Wege darauf zu achten, daß nicht der Ackerboden so stark wie bisher auf die Teerwege mitgej schleift wird. Es darf nicht zuviel Mühe bedeuten, wenn naij Bestellung der Äcker jeweils mit einem mitgeführten Reisig­besen der aufgetragene Grund und Boden von der stark ver­schmutzten Teerdecke abgefegt wird. Die Gemeinde ist niclj daran interessiert, durch Erlaß einer neuen Satzung, Wegegt bühren einzuführen zum Zwecke der Erhaltung der gebaute} Wege.

Es geht um die möglichst kostenlose Erhaltung der erstellte) Wege für alle und vor allem für die landw. Betriebe selbst, gez. Bendel, Ortsbürgermeister

NENTERSHAUSEN FF Nentershausen

Am Samstag, dem 11. Januar 1975 um 19.30 Uhr findet im Kath. Jugendheim die Generalversammlung statt.

Hierzu sind alle Mitglieder der Freiw. Feuerwehr sowie des Gemeinderates herzlich eingeladen.

Turnhalle Nentershausen

Die Vereinsvorsitzenden werden für MITTWOCH, den 15. Januar 1975 um 19 Uhr zur Unterzeichnung der Benutzung Ordnung für die Turnhalle in das Rathaus gebeten. Diese Einladung gilt auch für alle übrigen Turnhallenbenutzer, gez. Perne, Ortsbürgermeister

NIEOERERBACH

Bürgerversammlung

Am Freitag, dem 17. Januar 1975 findet im Saal der Gast­wirtschaftWesterwälder Hof eine Bürgerversammlung de Ortsgemeinde Niedererbach statt. Zu dieser Versammlung werden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, gez. Zey, Ortsbürgermeister

N0MB0RN

Straßenbaumaßnahmen in Nomborn

In seiner letzten Sitzung am 19.12.1974 beschloß der Ge­meinderat der Ortsgemeinde Nomborn den Ausbau sowie die Anlegung von Bürgersteigen an folgenden Straßen:

1. Schulstraße von den Parzellen 121/242/1 bis zu den Parzellen 276/258

2. Mittelstraße von der Schulstraße bis zu der Parzelle 188f

3. Hochstraße von der StraßeIm Baumort bis zu dem WegSchuttabladeplatz

4. Bergstraße von den Parzellen 76 und 43 bis zu den Par­zellen 45 und 40

Die Neue Straße, die StraßeIm Baumort bis zum Weg Schuttabladeplatz und die Hochstraße von den Parzellen 230/219/1 bis zum ausgebauten FeldwegSchuttablade­platz sollen als Baustraße ohne Bürgersteige hergerichtet werden.

Die Waldstraße soll ebenfalls ausgebaut und mit Bürger­steigen ausgestattet werden. Sofern die Kosten für den Wendehammer am Ende der Waldstraße übermäßig hoch sind, behält sich der Gemeinderat eine kostengünstigere Regelung für den Ausbau dieses Straßenstückes vor.

Der Gemeinderat beschloß, die Planungs- und Ausschrei­bungsarbeiten der Verbandsgemeindeverwaltung zu über­tragen.

Daneben faßte der Gemeinderat in dieser Sitzung noch