Einzelbild herunterladen

Montabaur - 19

nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeinde­kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird nicht ge­ändert.

§4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Aus­gaben das außerordentlichen Haushaltsplanes dienen sollen, wird gegenüber bisher - DM auf nunmehr 28.000 DM festgesetzt. Dieser Betrag soll nach dem Nachtragshaushaltsplan zur Finan­zierung von Straßenbaumaßnahmen verwandt werden.

II.

GENEHMIGUNG DER I. NACHTRAGSHAUSHALTS­SATZUNG:

Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Ge­nehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1974 wird hiermit erteilt:

Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, in Höhe von 28.000 DM.

Montabaur, den 6.12.1974

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. la Az.: 029- 900

(L.S.) Im Aufträge: gez. Schmidt

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 2.1. bis 13.1. 1975

1. während der allgemeinen Dienststunden der Verbandsge­meindeverwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23 und

2. montags bis freitags täglich von 17 bis 20 Uhr in der Wohnung des Ortsbürgermeisters

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Heilberscheid, den 12.12.1974

Ortsgemeindeverwaltung Heilberscheid (L.S.) gez. Bendel, Ortsbürgermeister

NENTERSHAUSEN

Bekanntmachung

der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Nentershau­sen Für das Rechnungsjahr 1974

I.

Aufgrund des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der Ge­meindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 14.12.1973 (GVBl. S. 417) in Verbindung mit den §§ 96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVBl. S. 145) wird nach dem Beschluß des Ortsgemeinderates vom 6.12.1974 für das Rechnungsjahr 1974 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der I. Nachtragshaushaltsplan für das RJ 1974 wird im ORDENTLICHEN HAUSHALTSPLAN in den Einnahmen auf 135.000 DM Mehreinnahmen (bisher 1.199.130 DM) in den Ausgaben auf 135.000 DM Mehrausgaben (bisher 1.199.130 DM)

AUSSERORDENTLICHER HAUSHALTSPLAN in den Einnahmen auf 104.000 DM Wenigereinnahmen (bisher 565.050 DM)

in den Ausgaben auf 104.000 DM Wenigerausgaben

(bisher 565.050 DM)

festgesetzt.

§2

Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert. §3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rech­nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeinde­kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird nicht ge­ändert.

§4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Aus­gaben des außerordentlichen Haushaltsplanes dienen sollen, wird auf -- DM festgesetzt, da die im Haushaltsplan vorgesehe­nen Darlehen nicht benötigt werden.

II.

GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben. Montabaur, den 10.12.1974

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (L.S.) Im Aufträge: gez. Schmidt

Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 2.1. bis 13.1. 1975

1. während der allgemeinen Dienststunden der Verbandsge­meindeverwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23 und

2. montags bis freitags täglich von 17 bis 20 Uhr in der Wohnung des Ortsbürgermeisters

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Nentershausen, den 12.12.1974

Ortsgemeindeverwaltung Nentershausen (L.S.) gez. Perne, Ortsbürgermeister

Kindergarten Nentershausen

Weihnachtsferien vom 23.12.1974 bis 3.1.1975.

Letzter Kindergartentag ist am Freitag, dem 20.12.1974 bis 11.30 Uhr. Am Nachmittag ist kein Kindergarten.

Erster Kindergartentag Montag, 6.1. 1974.

Der Weihnachtsbasar anläßlich der Nikolausfeier erbrachte ei­nen Reingewinn von 750 DM.

Ein herzliches Dankeschön an alle, die diese Aktion unterstütz haben.

Herzlichen Glückwunsch!

Die Gemeinde gratuliert ihrem ältesten Einwohner, Herrn Christian Ohly, zu seinem 94. Geburtstag.

Sprechzeitregelung zwischen den Feiertagen

Da der 1. Weihnachtstag und Neujahr auf einen Mittwoch fallen, wird eine Bürgermeistersprechzeit auf

Montag, den 30. Dezember 1974 von 17 bis 18 Uhr gelegt.

Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern wünsche ich ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes Neues Jahr, gez. Perne, Ortsbürgermeister

INSERIEREN

BRINGT GEWINN !!