Montabaur - 19
nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird nicht geändert.
§4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben das außerordentlichen Haushaltsplanes dienen sollen, wird gegenüber bisher - DM auf nunmehr 28.000 DM festgesetzt. Dieser Betrag soll nach dem Nachtragshaushaltsplan zur Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen verwandt werden.
II.
GENEHMIGUNG DER I. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1974 wird hiermit erteilt:
Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, in Höhe von 28.000 DM.
Montabaur, den 6.12.1974
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. la Az.: 029- 900
(L.S.) Im Aufträge: gez. Schmidt
III.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 2.1. bis 13.1. 1975
1. während der allgemeinen Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23 und
2. montags bis freitags täglich von 17 bis 20 Uhr in der Wohnung des Ortsbürgermeisters
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Heilberscheid, den 12.12.1974
Ortsgemeindeverwaltung Heilberscheid (L.S.) gez. Bendel, Ortsbürgermeister
NENTERSHAUSEN
Bekanntmachung
der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Nentershausen Für das Rechnungsjahr 1974
I.
Aufgrund des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 14.12.1973 (GVBl. S. 417) in Verbindung mit den §§ 96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVBl. S. 145) wird nach dem Beschluß des Ortsgemeinderates vom 6.12.1974 für das Rechnungsjahr 1974 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der I. Nachtragshaushaltsplan für das RJ 1974 wird im ORDENTLICHEN HAUSHALTSPLAN in den Einnahmen auf 135.000 DM Mehreinnahmen (bisher 1.199.130 DM) in den Ausgaben auf 135.000 DM Mehrausgaben (bisher 1.199.130 DM)
AUSSERORDENTLICHER HAUSHALTSPLAN in den Einnahmen auf 104.000 DM Wenigereinnahmen (bisher 565.050 DM)
in den Ausgaben auf 104.000 DM Wenigerausgaben
(bisher 565.050 DM)
festgesetzt.
§2
Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert. §3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird nicht geändert.
§4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes dienen sollen, wird auf -- DM festgesetzt, da die im Haushaltsplan vorgesehenen Darlehen nicht benötigt werden.
II.
GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben. Montabaur, den 10.12.1974
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (L.S.) Im Aufträge: gez. Schmidt
Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 2.1. bis 13.1. 1975
1. während der allgemeinen Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23 und
2. montags bis freitags täglich von 17 bis 20 Uhr in der Wohnung des Ortsbürgermeisters
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Nentershausen, den 12.12.1974
Ortsgemeindeverwaltung Nentershausen (L.S.) gez. Perne, Ortsbürgermeister
Kindergarten Nentershausen
Weihnachtsferien vom 23.12.1974 bis 3.1.1975.
Letzter Kindergartentag ist am Freitag, dem 20.12.1974 bis 11.30 Uhr. Am Nachmittag ist kein Kindergarten.
Erster Kindergartentag Montag, 6.1. 1974.
Der Weihnachtsbasar anläßlich der Nikolausfeier erbrachte einen Reingewinn von 750 DM.
Ein herzliches Dankeschön an alle, die diese Aktion unterstütz haben.
Herzlichen Glückwunsch!
Die Gemeinde gratuliert ihrem ältesten Einwohner, Herrn Christian Ohly, zu seinem 94. Geburtstag.
Sprechzeitregelung zwischen den Feiertagen
Da der 1. Weihnachtstag und Neujahr auf einen Mittwoch fallen, wird eine Bürgermeistersprechzeit auf
Montag, den 30. Dezember 1974 von 17 bis 18 Uhr gelegt.
Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern wünsche ich ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes Neues Jahr, gez. Perne, Ortsbürgermeister
INSERIEREN
BRINGT GEWINN !!

