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Montabaur - 15

13.Die Benutzung der Turnhalle, einschließlich aller Ein­richtungen und Geräte, geschieht auf eigene Gefahr der Benutzer und in deren alleiniger Verantwortung.

M.Die Ortsgemeinde Nentershausen als Halleneigentümer wird von Ersatzansprüchen freigestellt, die von den Be­nutzungsberechtigten oder Dritten insbesondere wegen Körperschäden, Sachschäden oder wegen des Verlustes von Sachen geltend gemacht werden, es sei denn, daß der zum Ersatz verpflichteode Umstand auf ein Verschulden des Halleneigentümers zurückzuführen ist.

15.Das Einstellen von Fahrrädern ist weder in der Halle noch in den Nebenräumen erlaubt.

16-Die nicht ordnungsgemäße Durchführung des Sport­übungsbetriebes sowie grobe Verstöße von geschlossenen Gruppen oder Einzelbenutzern gegen die vorliegende Turnhallenordnung führen nach zweimaliger vorheriger Verwarnung zum Verweis aus der Turnhalle bzw. zur Entziehung der Benutzungserlaubnis.

17. Die Vereine und Verbände haben bei einer Überlassung der Turnhalle durch schriftliche Anerkennung dieser Be­nutzungsordnung zu bestätigen, daß sie mit diesen Be­dingungen einverstanden sind und sie beachten.

18. Bei der regelmäßigen Überlassung der Turnhalle an einen Verein oder Verband ist die Benutzung ausgeschlossen, soweit die Gemeinde an diesem Abend die Turnhalle für eine eigene Veranstaltung benötigt.

5431 Nentershausen, 6. Dezember 1974 Perne, Ortsbürgermeister

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Nentershausen am 6.12.1974

Der Gemeinderat hat beschlossen, für die Benutzung der Turn­halle durch Vereine und sonstige Sportgruppen keine Gebühr zu erheben.

Die Kosten für die Reinigung werden von der Ortsgemeinde übernommen. Der Benutzungsordnung für die Turnhalle wurde unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu­gestimmt.

Die Schulträgerschaft für die Volksschule der Ortsgemeinde Nentershausen wurde gern, den Bestimmungen des neuen Schulgesetzes abgelehnt. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die entsprechende Erklärung gegenüber der Schulbehörde abzugeben.

Der I. Nachtragshaushaltsgatzung mit dem -plan für das Rech­nungsjahr 1974 wurde in der vorgelegten Form zugestimmt. Den Eisbachtaler Sportfreunden wurde gestattet, für das Sport­heim eine Schankerlaubnis zu beantragen. Der bestehende Benutzungsvertrag vom 1.9.1974 wird entsprechend erwei­tert.

Unter PunktVerschiedenes wurde der Gemeinderat über das Partnerschaftsverhältnis mit der nordfranzösischen Ge­meinde Vieux Berquin unterrichtet. Es wurde angeregt, im Jahre 1975 eine Fahrt zu der Partnerschaftsgemeinde durchzu­führen.

Der Gemeinderat beschloß, die EinzelbebauungspläneIm Strichen (rechtskräftig)Beim Brandweiher - Im Strichen undBeim Brandweiher (beide noch nicht rechtskräftig) im Rahmen des z.Zt. laufenden Umlegungsverfahrens zu überar­beiten und zu einem Gesamtplan zu vereinen.

Gleichzeitig wurde beschlossen, das ErweiterungsgebietBeim

Brandweiher - Im Strichen gern, dem Gemeinderatsbeschluß vom 3.10.1974 in die Gesamtkonzeption einzubeziehen. Der Planauftrag für die Überarbeitung wurde der Kreisplanungs­stelle bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Monta­baur übertragen. Der ursprünglich erteilte Planungsauftrag für den BebauungsplanentwurfBeim Brandweiher - Im Strichen wurde aufgehoben.

Der Gemeinderat billigte die Eilentscheidung des Orts Bürger­meisters für die ausgeführten Kanalarbeiten. Gleichzeitig wur­de die Genehmigung dieser Ausgabe beschlossen.

317,00 DM für Kriegsgräber

wurden in einer von Schulkindern durchgeführten Haussamm­lung gespendet.

Den Sammlern und Spendern im Namen der Gemeinde recht herzlichen Dank.

gez. Perne, Ortsbürgermeister

DRK-Ortsverein Nentershausen

Am 15 . Dezember 1974 um 15 Uhr findet im Jugendheim eine Adventfeier mit Kaffee, Kuchen und einer Tombola statt.

Alle Bürger ab 70 Jahren sind zu diesem gemütlichen kostenlo­sen Nachmittag herzlich eingeladen.

Behinderte Bürger werden von uns abgeholt. Anmeldung bis Samstagabend 14.12.1974 bei Walter Müller, Nentershausen, Koblenzer Str. 33.

Außerdem weisen wir darauf hin, daß in diesem Jahr außer Kaf­fee, Kuchen, auch diverse Getränke gegen einen kleinen Un­kostenbeitrag angeboten werden.

Allen Spendern, die mit ihrer Spende dazu beigetragen haben, den Alten tag zu verwirklichen, sagen wir unseren herzlichsten Dank.

Konzert des MGV "Eintracht" Nentershausen

Am Samstag, dem 14. Dezember 1974 um 20 Uhr veranstaltet der MGVEintracht in der Turnhalle ein Chorkonzert. Mitwirkende sind der MGVFidelio 1902 Eschhofen, der GesangvereinSängerkranz Haintchen/Ts. (Gemischter Chor) und der MGVMendelssohn-Bartholdy Montabaur.

Als Solist wirkt Herr H.A. Demer, Baß, Lindenholzhausen, mit; begleitet wird er von der Pianistin Frau Schmidt-Ehrlich, Diez. Alle Freunde des Chorgesangs sind herzlich eingeladen.

Freiw. Feuerwehr Nentershausen

Am Samstag, dem 11.1.1975 treffen sich die aktiven und in­aktiven Mitglieder der FF Nentershausen zur diesjährigen Ge­neralversammlung.

Die Mitglieder treffen sich hierzu um 19.30 Uhr im kath. Jugendheim.

Vorschläge zur Tagesordnung bitten wir bis spätestens 29.12. 1974 bei der Wehrleitung einzureichen.

NIEDERERBACH

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Niedererbach am 6.12.1974

Der Gemeinderat hat beschlossen, zusätzlich zu dem generel­len Gemeindeanteil in Höhe von 4 DM pro Tag und Kind, einen Betrag von 1,50 DM pro Kind und Tag zu zahlen.

Die Arbeiten für die Friedhofserweiterung wurden an die mindestfordernde Firma Reichwein, Limburg, gern, dem vor­liegenden Angebotspreis vergeben.

Der Gemeinderat erteilte die Genehmigung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für den Forsthaushalt und einer überplanmäßigen Ausgabe für die Kanalreinigung.

Für den Zeitraum bis zur Übernahme der Schulträgerschaft durch die Verbandsgemeinde wurde beschlossen, daß die Fahrt und Benutzungskosten für den Sportunterricht des 5. und 6.