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kanntmachung des Bez.-Schornsteinfegermeisters
ut Landesverordnung über die Auswurfbegrenzung bei Feuer- ngsanlagen für flüssige Brennstoffe vom 11. Dezember 1972 rden ab 2.1.1975 in folgenden Straßen der Stadt Montabaur e Ölheizungen überprüft:
imboldtstraße, Fürstenweg, Freiherr-vom-Stein-Straße, rzog-Adolf-Straße, Tiergartenstraße, Werkstraße, Eschel- cher Straße, Kaiserstraße, Gerichtstraße, Waterloostraße, Wallte, Am Quendelberg, Hospitalstraße, Biergasse, Kolpingstra- Plötzgasse, Elisabethenstraße, Steinweg, Kirchstraße, Klei- Markt, Großer Markt, Bahnhofstraße, Vorderer Rebstock, nterer Rebstock, Burgstraße, Alleestraße, Sauertalstraße, chwiese, Allmannshausen, Hohe Straße, Aubachstraße, ißbergstraße, Hammerweg, Eichendorffstraße, Limburger raße, Herderstraßc Kopernikusstraße, sowie umliegende Müh- und Höfe.
der Betreiber einer Ölheizung sollte seine Heizungsanlage vor- von einem Heizungsfachmann in Ordnung bringen lassen, da- it eine gebührenpflichtige Nachüberprüfung entfällt, gez. Solbach, Bez.-Schornsteinfegermeister
Gemeindeordnung , Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 14.12.1973 (GVB1. S. 417) und der §§96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird durch Beschluß der Verbandsversammlung vom 15.11.1974 für das Rechnungsjahr 1974 folgende Nachtrags- haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der I. Nachtragshaushaltsplan für das RJ 1974 wird im ORDENTLICHEN HAUSHALTSPLAN in den Einnahmen auf 49.213 DM Mehreinnahmen (bisher 244.100 DM)
in den Ausgaben auf 49.213 EM Mehrausgaben (bisher 244.100 DM)
AUSSERORDENTLICHEN HAUSHALTSPLAN in den Einnahmen auf 18.470 DM Mehreinnahmen (bisher 63.650 DM)
in den Ausgaben auf 18.470 DM Mehrausgaben
(bisher 63.650 DM)
festgesetzt.
iMons Tabor
im letzten Vorrundenspiel empfängt am Sonntag, die 1. Mann laft der SG die 1. Mannschaft von Ahrbach. Das Spiel findet i Sonntag, 14 Uhr, in Montabaur statt.
.12.1974- 14 Uhr SG I - Ahrbach I IGENDSPIELE:
. .12. - 14 Uhr Horr./Elg. II - SG D-Jgd. in Horressen ,12. - 10 Uhr Ransb./Baumb. - SG Bl-Jugend in Baumbach .12. - 10 Uhr SG A-Jgd. - Seenplatte in Montabaur x le übrigen Senioren- und Jugendmannschaften sind an die- m Wochenende spielfrei.
IV “Harmonie - Liederkranz" Eschelbach
n Samstag, dem 21. Dezember 1974 findet um 20 Uhr in r Gastwirtschaft Kunoth die Jahreshauptversammlung statt, le aktiven und inaktiven Mitglieder sind herzlich eingela-
|Vlte Herren" Montabaur
kommenden Sonntag, 15.12.1974, bestreiten die Alten frren des TuS in der neuen Dreifachturnhalle in Montabaur : Freundschaftsspiel gegen die Altherrenmannschaft des Staudt. Spielbeginn: 9.45 Uhr. Um pünktliches Erscheinen xd gebeten, da um 11 Uhr die Halle wieder anderweitig ver |ben ist. Schiri H. Wird hiermit ebenfalls eingeladen.
ite Telefonnummer für die CDU-Geschäftsstelle
[e CDU-Geschäftsstelle hat auf vielfachen Wunsch aus der svölkerung hin ab 1. Dezember 1974 bis 31. März 1975 eine eite Telefonnummer, und zwar Montabaur: 02602/2236
e alte Nummer 02602/3909 bleibt ebenfalls bestehen.
I
ettage f
AHRBACHGEMEINDEN
ntliche Bekanntmachung
r 1. Nachtragshaushaltssatzung des Wasserzweckverbandes ippach-Goldhausen für das Rechnungsjahr 1974
I.
rfgrund des § 9 der Verbandssatzung vom 14.5.1956 in irbindung mit § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der
§2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes des Verbandes in Anspruch genommen werden dürfen, wird nicht geändert.
§3
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird von bisher 28.310 DM auf nunmehr 46.780 DM festgesetzt. Der Mehrbetrag soll nach dem Nachtragsplan für die Restfinanzierung - Herstellung einer Teilverbindungsleitung innerhalb der Gemeinde Großholbach und für den Grunderwerb (Quellschutzgebiete, Standorte der Hochbehälter) - verwandt werden.
II.
GENEHMIGUNG DER 1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1974 wird hiermit erteilt:
1. Für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung
von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, in Höhe von 47.780 DM
2. Zum Umlagebedarf mit 30.000 DM.
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la Az.: 029-815-900
Montabaur, den 2.12.1974 L.S. Im Aufträge: gez. Schmidt
III.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 16.12. bis 23.12.1974 und am 27.12. und 30.12.1974
1. während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus in Montabaur,
Zimmer 23,
2. in der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen täglich von 17 bis 20 Uhr in der Wohnung des Ortsbürgermeisters,
3. in der Ortsgemeinde Heiligenroth täglich von 17 bis 20 Uhr in der Wohnung des Ortsbürgermeisters,
4. in der Gemeinde Großholbach täglich von 17 bis 20 Uhr in der Wohnung des Ortsbürgermeisters
und

