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Auskunftspflichtig sind gemäß § 4 Abs. 2 des Viehzählungsgesetzes die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verhindert so sind die mit der Viehhaltung befaßten Familienmitglieder oder Betriebsangehörigen auskunftspflichtig. Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten (§ 5 des Viehzählungsgesetzes). Bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr beschränken, z.B. bei Seuchen, so sind die Zähler von den Auskunftspflichtigen hierauf hinzuweisen.
Wer als Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Auskünfte ganz oder teilweise verweigert oder nicht rechtzeitig erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder wer sich weigert, den Zählern das Betreten der Ställe oder anderer Örtlichkeiten, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Einzelangaben der Viehhalter und die Feststellungen bei der Zählung unterliegen der Geheimhaltung. Sie dürfen außer für statistische Zwecke gemäß § 8 des Viehzählungsgesetzes lediglich für behördliche Maßnahmen zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes und des Viehseuchengesetzes, für die Berechnung der Beiträge zu den öffentlichen Viehseuchenentschädigungskassen und die Berechnung der öffentlichen Dasselbekämpfungsgebühren durch die zuständigen Behörden oder die von diesen beauftragten Stellen verwendet werden. Die Weiterleitung auf dem Dienstwege durch die erhebenden Behörden an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundesund Landesbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nennung des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zugelassen.
Die Benutzung der Einzelangaben zu steuerlichen Zwecken ist unzulässig.
WICHTIGER HINWEIS!
Die Verwaltung macht darauf aufmerksam, daß alle diejenigen Tierhalter, die am Tage der Viehzählung nicht durch den amtlichen Zähler erfaßt wurden, sich umgehend bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 17, melden sollten, da sich aus dieser Allgemeinen Viehzählung die Tierseuchenkassenbeiträge errechnen.
Die Verwaltung informiert
Hallenbad der Stadt Montabaur
Das Hallenbad der Stadt Montabaur ist in der Wintersaison an den nachfolgend genannten Tagen für das Familienbaden geöffnet:
montags
von
14.00- 16.00 Uhr
dienstags
von
9.00- 21.30 Uhr
mittwochs
von 9.00- 20.00 Uhr
von 20.00- 21.30 Uhr (Frauenbaden)
donnerstags
von
9.00- 20.00 Uhr
freitags
von
9.00- 18.30 Uhr
samstags
von
7.00- 19.00 Uhr
sonntags
von
8.00- 13.00 Uhr
Die Besucher werden gebeten, die Badehaubenpflicht und vor dem Baden die Körperreinigung in den Duschen zu beachten.
4. Abonnementsvorstellung der Landesbühne Rheinland-Pfalz
Am Freitagnachmittag, dem 13. Dezember 1974 um 15 Uhr in der Aula der Joseph-Kehrein-Schule zeigt die Landesbühne Rheinland-Pfalz ein Märchen der Gebrüder Grimm
"Das tapfere Schneiderlein"
Kartenvorverkauf: Rathaus, Zimmer 17.
Folgende Fundgegenstände wurden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Fundamt) abgegeben:
1 Schallplatte (Petruschka)
1 Geldbörse mit Geldbetrag
1 Damenarmbanduhr
1 Herrenarmbanduhr
1 Geldbörse mit Inhalt
1 braunes Mäppchen mit Schlüssel und Geld
1 Geldbörse mit hohem Geldbetrag
1 Damenarmbanduhr
1 karierte Kindeijacke
1 silbernes Armband
1 gelbe Kinderumhängetasche
1 braune Damenhandtasche mit Geldbetrag
verschiedene Schlüsselbunde
verschiedene Stockschirme und Damenknirpse
Beim Standesamt beurkundet
Personenstandsmeldungen für die Zeit vom 19. bis 25.11.1974:
Geburten:
Griebling Stephan Andreas, Montabaur, Lahnstr. 19 Schmidt Iris, Montabaur, Stadtteil Horressen, Parkstr. 8 Malecki Sascha, Großholbach, Limburger Str. 3
Sterbefälle:
Schmidt Johann, geb. 12.12.1887, Montabaur, Limburger Str.
5
Türk Christian, geb. 25.3.1883, Montabaur, Koblenzer Straße 17
Metzner Marie, geb. 10.2.1890, Montabaur, Dillstr. 1 Windeck Dirk Gerd Lambert, 29.10.1974, Montabaur, Hohe Straße 14
Wolf Joseph, geb. 2.10.1881, Heiligenroth, Höhenweg Sauer geb. Kohl, Maria Margarethe, geb. 3.2.1899, Kadenbach, Hauptstr. 2
Leonhard geb. Haas Luise, geb. 24.10.1924, Kadenbach, Westerwaldstr. 47
Schütz geb. Egenolf Maria Margareta, geb. 24.1.1900, Nied'er- erbach, Mittelstr. 20
Merz Adam, geb. 22.1.1894, Oberelbert, Waldstr. 11
Eheschließungen:
Fries Peter Josef, Montabaur, Stadtteil Eigendorf, Baumbacher Straße 41 und Wüst geb. Süs Anna Maria, Montabaur, Stadtteil Eigendorf, Dembacher Straße 9
Sanner Georg Josef, Gackenbach, Oberdorfstr. 2 und Sanner geb. Schneider Erika Maria, Gackenbach, Alte Hohl 33 Krumm Eckhard Wolfgang Maria, Hübingen, Mehlstr. 7 und Krumm geb. Büning Anna Maria, Heck-Nienborg, Schulstr. 7 Daubach Ewald Adam, Nombom, Mittelstr. 84 und Daubach Christa, Herford, Elverdisser Straße 97
Kolb Kurt Fred, Holler, Lindenstr. 8 und Ritter geb. Steinbach Renate Ruth, Nentershausen, Bergstr. 6 Blatt Werner Alois, Ruppach-Goldhausen, Hofstr. 2 und Blatt geb. Münz, Rita Maria, Ruppach-Goldhausen, Schulstraße 12
Arzt und Apotheke
Ärzte-Sonntagsdienst
Samstag/Sonntag, den 30.11. - 1.12.1974
Dr. Noll, Montabaur, Bahnhofstr. 37, Telefon 02602/3232
WALLMEROD - MEUDT - NENTERSHAUSEN 1.12.1974: Dr. Gilles, Meudt, Tel. Wallmerod 06435/488

