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Auskunftspflichtig sind gemäß § 4 Abs. 2 des Viehzählungsge­setzes die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verhindert so sind die mit der Viehhaltung befaßten Familienmitglieder oder Betriebs­angehörigen auskunftspflichtig. Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten (§ 5 des Viehzählungsgesetzes). Bestehen Anordnungen der Veterinärbe­hörden, die den Personenverkehr beschränken, z.B. bei Seuchen, so sind die Zähler von den Auskunftspflichtigen hierauf hinzu­weisen.

Wer als Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Auskünf­te ganz oder teilweise verweigert oder nicht rechtzeitig erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder wer sich weigert, den Zählern das Betreten der Ställe oder anderer Ört­lichkeiten, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswid­rigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Einzelangaben der Viehhalter und die Feststellungen bei der Zählung unterliegen der Geheimhaltung. Sie dürfen außer für statistische Zwecke gemäß § 8 des Viehzählungsgesetzes ledig­lich für behördliche Maßnahmen zur Durchführung des Tierzucht­gesetzes und des Viehseuchengesetzes, für die Berechnung der Beiträge zu den öffentlichen Viehseuchenentschädigungskassen und die Berechnung der öffentlichen Dasselbekämpfungsgebüh­ren durch die zuständigen Behörden oder die von diesen beauf­tragten Stellen verwendet werden. Die Weiterleitung auf dem Dienstwege durch die erhebenden Behörden an die für Ernäh­rung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes­und Landesbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nennung des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zugelassen.

Die Benutzung der Einzelangaben zu steuerlichen Zwecken ist unzulässig.

WICHTIGER HINWEIS!

Die Verwaltung macht darauf aufmerksam, daß alle diejenigen Tierhalter, die am Tage der Viehzählung nicht durch den amt­lichen Zähler erfaßt wurden, sich umgehend bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 17, melden soll­ten, da sich aus dieser Allgemeinen Viehzählung die Tierseu­chenkassenbeiträge errechnen.

Die Verwaltung informiert

Hallenbad der Stadt Montabaur

Das Hallenbad der Stadt Montabaur ist in der Wintersaison an den nachfolgend genannten Tagen für das Familienbaden geöff­net:

montags

von

14.00- 16.00 Uhr

dienstags

von

9.00- 21.30 Uhr

mittwochs

von 9.00- 20.00 Uhr

von 20.00- 21.30 Uhr (Frauenbaden)

donnerstags

von

9.00- 20.00 Uhr

freitags

von

9.00- 18.30 Uhr

samstags

von

7.00- 19.00 Uhr

sonntags

von

8.00- 13.00 Uhr

Die Besucher werden gebeten, die Badehaubenpflicht und vor dem Baden die Körperreinigung in den Duschen zu beachten.

4. Abonnementsvorstellung der Landesbühne Rheinland-Pfalz

Am Freitagnachmittag, dem 13. Dezember 1974 um 15 Uhr in der Aula der Joseph-Kehrein-Schule zeigt die Landesbühne Rheinland-Pfalz ein Märchen der Gebrüder Grimm

"Das tapfere Schneiderlein"

Kartenvorverkauf: Rathaus, Zimmer 17.

Folgende Fundgegenstände wurden bei der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur (Fundamt) abgegeben:

1 Schallplatte (Petruschka)

1 Geldbörse mit Geldbetrag

1 Damenarmbanduhr

1 Herrenarmbanduhr

1 Geldbörse mit Inhalt

1 braunes Mäppchen mit Schlüssel und Geld

1 Geldbörse mit hohem Geldbetrag

1 Damenarmbanduhr

1 karierte Kindeijacke

1 silbernes Armband

1 gelbe Kinderumhängetasche

1 braune Damenhandtasche mit Geldbetrag

verschiedene Schlüsselbunde

verschiedene Stockschirme und Damenknirpse

Beim Standesamt beurkundet

Personenstandsmeldungen für die Zeit vom 19. bis 25.11.1974:

Geburten:

Griebling Stephan Andreas, Montabaur, Lahnstr. 19 Schmidt Iris, Montabaur, Stadtteil Horressen, Parkstr. 8 Malecki Sascha, Großholbach, Limburger Str. 3

Sterbefälle:

Schmidt Johann, geb. 12.12.1887, Montabaur, Limburger Str.

5

Türk Christian, geb. 25.3.1883, Montabaur, Koblenzer Stra­ße 17

Metzner Marie, geb. 10.2.1890, Montabaur, Dillstr. 1 Windeck Dirk Gerd Lambert, 29.10.1974, Montabaur, Hohe Straße 14

Wolf Joseph, geb. 2.10.1881, Heiligenroth, Höhenweg Sauer geb. Kohl, Maria Margarethe, geb. 3.2.1899, Kaden­bach, Hauptstr. 2

Leonhard geb. Haas Luise, geb. 24.10.1924, Kadenbach, Westerwaldstr. 47

Schütz geb. Egenolf Maria Margareta, geb. 24.1.1900, Nied'er- erbach, Mittelstr. 20

Merz Adam, geb. 22.1.1894, Oberelbert, Waldstr. 11

Eheschließungen:

Fries Peter Josef, Montabaur, Stadtteil Eigendorf, Baumbacher Straße 41 und Wüst geb. Süs Anna Maria, Montabaur, Stadtteil Eigendorf, Dembacher Straße 9

Sanner Georg Josef, Gackenbach, Oberdorfstr. 2 und Sanner geb. Schneider Erika Maria, Gackenbach, Alte Hohl 33 Krumm Eckhard Wolfgang Maria, Hübingen, Mehlstr. 7 und Krumm geb. Büning Anna Maria, Heck-Nienborg, Schulstr. 7 Daubach Ewald Adam, Nombom, Mittelstr. 84 und Daubach Christa, Herford, Elverdisser Straße 97

Kolb Kurt Fred, Holler, Lindenstr. 8 und Ritter geb. Steinbach Renate Ruth, Nentershausen, Bergstr. 6 Blatt Werner Alois, Ruppach-Goldhausen, Hofstr. 2 und Blatt geb. Münz, Rita Maria, Ruppach-Goldhausen, Schulstraße 12

Arzt und Apotheke

Ärzte-Sonntagsdienst

Samstag/Sonntag, den 30.11. - 1.12.1974

Dr. Noll, Montabaur, Bahnhofstr. 37, Telefon 02602/3232

WALLMEROD - MEUDT - NENTERSHAUSEN 1.12.1974: Dr. Gilles, Meudt, Tel. Wallmerod 06435/488