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[tzung Simmem - 3

jndesstraßen und Kreisstraßen liegen, können über § 2 Abs. 5 aus Beiträge in den Grenzen des § 2 erhoben werden (§180

46 Ibs. 3 BBauG).

§ 11

INKRAFTTRETEN

* H Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung

in Kraft.

Gleichzeitig treten die Bestimmungen der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 13.12.1965 außer

Kraft.

| Soweit für die Herstellung von Erschließungsanlagen eine f Beitragspflicht aufgrund der in Abs. 2 genannten Satzung entstanden ist, gilt diese für die Veranlagung der Erschlie­ßungskosten weiter.

Umern, den9. November 1974

I (Siegel) gez. Unterschrift

/orstehende Satzung wird hiermit genehmigt.

lontabaur, den 8. November 1974

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt.: la, Az.: 029-020 (Siegel) Im Aufträge: gez. Schmidt