[tzung Simmem - 3
jndesstraßen und Kreisstraßen liegen, können über § 2 Abs. 5 aus Beiträge in den Grenzen des § 2 erhoben werden (§180
46 Ibs. 3 BBauG).
§ 11
INKRAFTTRETEN
* H Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung
in Kraft.
Gleichzeitig treten die Bestimmungen der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 13.12.1965 außer
Kraft.
| Soweit für die Herstellung von Erschließungsanlagen eine f Beitragspflicht aufgrund der in Abs. 2 genannten Satzung entstanden ist, gilt diese für die Veranlagung der Erschließungskosten weiter.
Umern, den9. November 1974
I (Siegel) gez. Unterschrift
/orstehende Satzung wird hiermit genehmigt.
lontabaur, den 8. November 1974
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt.: la, Az.: 029-020 (Siegel) Im Aufträge: gez. Schmidt

