Einzelbild herunterladen

Montabaur - 6

RECHTSMITTELBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öf­fentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wi­derspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Nie­derschrift einzulegen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in ange­messener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Kla­ge beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungs­straße 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erho­ben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.

Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand be­zeichnen.

Diese Verfügung wird gern. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Girod vom 9.7.1974 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben.

Girod, den 18.11.1974 Ortsgemeinde Girod gez. Leber, Ortsbürgermeister

Amt!. Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 4.11.1974 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 in Ver­bindung mit § § 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Bei­trägen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Girod vom 7.10.1972 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teü-Erschließungs- anlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstel­lung dieser Teü-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostehspaltung -

Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung

Neustraße Bomgasse bis Feld- Fahrbahn, Bürgersteige

(Ortsteü weg Nr. 20/2125

Kleinholbach)

Als Zeitpunkt der Fertigstellung güt für o.a. Teü-Erschließungs- anlagen der 1.10.1974.

Girod, den 18.11.1974

Ortsgemeinde Girod

gez. Leber, Ortsbürgermeister

Amtl. Bekanntmachung

Nach Auskunft des Katasteramtes Montabaur ist im Januar - Februar 1975 mit der Besitzeinweisung der Bauplätze im Bauge­ländeBomstück und Kappesfeld in der Gemarkung Kleinhol­bach zu rechnen.

Es wird deshalb gebeten, keine Bestellung der Felder mehr vorzu­nehmen.

gez. Leber, Ortsbürgermeister

Schützenverein Punkt 12 Kleinholbach

Der Schützenverein Punkt 12 veranstaltet ab Sonntag, den 24.11. 1974 im Vereinslokal Krekel ein Preisschießen. Wie immer wer­den wir unsere Gäste mit lukrativen Preisen überraschen. Das Ausschießen findet am Sonntag, dem 4. Januar 1975 statt. Ge­schossen wird freitags ab 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen

von 10 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr.

Wir bitten die Freunde des Schießsports aus nah und fern H um rege Beteiligung.

1

GR0SSH0LBACH

Wir gratulieren!

Frau Cäcilia Reusch zum 71. Geburtstag am 22.1 1 . 1974 [

Herrn Bernhard Weber zum 76. Geburtstag am 25.1 1 . 197 , \

gez. Metternich, Ortsbürgermeister

HEILBERSCHEID j

Amtl. Bekanntmachung - Einladung 1

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoc dem 27. November 1974 um 20 Uhr im Jugendheim der a 1 Schule statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein. ;

TAGESORDNUNG: <

Öffentliche Sitzung: (

1. Beratung und Beschlußfassung der 1. Nachtragshaushai

Satzung mit dem -plan für das Rechnungsjahr 1974 I

2 . Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von T '

Erschließungsanlagen sowie deren Widmung für den öfi 1 liehen Verkehr ;

3. Beratung und Beschlußfassung über eine Mitgliedschaft \

Kreisverkehrsverein

4. Verschiedenes |

gez. Bendel, Ortsbürgermeister

NENTERSHAUSEN

Neue Sprechzeit des Bürgermeisters

Die Dienstagabendsprechstunde bei der Verbandsgemeindi macht es erforderlich, meine bisherige Sprechzeit von Diei \ 19 bis 20 Uhr auf Mittwochabend zu verlegen.

Außerdem haben die letzten Wochen gezeigt, daß die bish Sprechzeit am Samstag von 9 bis 10.30 Uhr so gut wie nie in Anspruch genommen wird. Der Aufwand an Heizungskt sten ist daher nicht mehr vertretbar. Als Ausgleich wird di Sprechzeit am Mittwochabend ausgedehnt und ab sofort« folgt festgesetzt:

BÜRGERMEISTERSPRECHZEIT:

MITTWOCHS VON 17.30 bis 19.00 Uhr Es wird gebeten, die Sprechzeiten einzuhalten und nur in lieh dringenden unaufschiebbaren Angelegenheiten meine nung aufzusuchen.

Perne, Ortsbürgermeister

Erneuter Hinweis

Bei Bescheinigungen und Beglaubigungen sind die amtlichi Unterlagen vorzulegen. Dies gilt insbesondere bei Haushall Kindergeld- und Einkommensbescheinigungen.

ELBERTGEMEINDEN

OBERELBERT

Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" 1974

SIEGPRÄMIE FÜR DIE PLACIERUNG BEIM DIESJÄH GEN WETTBEWERB Liebe Mitbürger!

Wie uns die Kreisverwaltung mitteilte, erhalten wir vondi Bezirksregierung Koblenz für den 2. Platz anläßlich der Al Unser Dorf soll schöner werden eine Prämie von 600 Dl Außerdem erhalten wir vom Westerwaldkreis eine Siegprät in Höhe von 450 DM.

gez. Weyand, Ortsbürgermeister