Montabaur - 6
RECHTSMITTELBELEHRUNG:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungsstraße 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.
Die Klage ist gegen die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Diese Verfügung wird gern. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Girod vom 9.7.1974 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben.
Girod, den 18.11.1974 Ortsgemeinde Girod gez. Leber, Ortsbürgermeister
Amt!. Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 4.11.1974 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 in Verbindung mit § § 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Girod vom 7.10.1972 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teü-Erschließungs- anlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teü-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostehspaltung -
Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung
Neustraße Bomgasse bis Feld- Fahrbahn, Bürgersteige
(Ortsteü weg Nr. 20/2125
Kleinholbach)
Als Zeitpunkt der Fertigstellung güt für o.a. Teü-Erschließungs- anlagen der 1.10.1974.
Girod, den 18.11.1974
Ortsgemeinde Girod
gez. Leber, Ortsbürgermeister
Amtl. Bekanntmachung
Nach Auskunft des Katasteramtes Montabaur ist im Januar - Februar 1975 mit der Besitzeinweisung der Bauplätze im Baugelände “Bomstück und Kappesfeld” in der Gemarkung Kleinholbach zu rechnen.
Es wird deshalb gebeten, keine Bestellung der Felder mehr vorzunehmen.
gez. Leber, Ortsbürgermeister
Schützenverein Punkt 12 Kleinholbach
Der Schützenverein Punkt 12 veranstaltet ab Sonntag, den 24.11. 1974 im Vereinslokal Krekel ein Preisschießen. Wie immer werden wir unsere Gäste mit lukrativen Preisen überraschen. Das Ausschießen findet am Sonntag, dem 4. Januar 1975 statt. Geschossen wird freitags ab 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen
von 10 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr.
Wir bitten die Freunde des Schießsports aus nah und fern H um rege Beteiligung.
1
GR0SSH0LBACH
Wir gratulieren!
Frau Cäcilia Reusch zum 71. Geburtstag am 22.1 1 . 1974 [
Herrn Bernhard Weber zum 76. Geburtstag am 25.1 1 . 197 , \
gez. Metternich, Ortsbürgermeister
HEILBERSCHEID j
Amtl. Bekanntmachung - Einladung 1
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoc ‘ dem 27. November 1974 um 20 Uhr im Jugendheim der a 1 Schule statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein. ;
TAGESORDNUNG: <
Öffentliche Sitzung: (
1. Beratung und Beschlußfassung der 1. Nachtragshaushai
Satzung mit dem -plan für das Rechnungsjahr 1974 I
2 . Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von T '
Erschließungsanlagen sowie deren Widmung für den öfi 1 liehen Verkehr ;
3. Beratung und Beschlußfassung über eine Mitgliedschaft \
Kreisverkehrsverein
4. Verschiedenes |
gez. Bendel, Ortsbürgermeister ’
NENTERSHAUSEN
Neue Sprechzeit des Bürgermeisters
Die Dienstagabendsprechstunde bei der Verbandsgemeindi macht es erforderlich, meine bisherige Sprechzeit von Diei \ 19 bis 20 Uhr auf Mittwochabend zu verlegen.
Außerdem haben die letzten Wochen gezeigt, daß die bish Sprechzeit am Samstag von 9 bis 10.30 Uhr so gut wie nie in Anspruch genommen wird. Der Aufwand an Heizungskt sten ist daher nicht mehr vertretbar. Als Ausgleich wird di Sprechzeit am Mittwochabend ausgedehnt und ab sofort« folgt festgesetzt:
BÜRGERMEISTERSPRECHZEIT:
MITTWOCHS VON 17.30 bis 19.00 Uhr Es wird gebeten, die Sprechzeiten einzuhalten und nur in lieh dringenden unaufschiebbaren Angelegenheiten meine nung aufzusuchen.
Perne, Ortsbürgermeister
Erneuter Hinweis
Bei Bescheinigungen und Beglaubigungen sind die amtlichi Unterlagen vorzulegen. Dies gilt insbesondere bei Haushall Kindergeld- und Einkommensbescheinigungen.
ELBERTGEMEINDEN
OBERELBERT
Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" 1974
SIEGPRÄMIE FÜR DIE PLACIERUNG BEIM DIESJÄH GEN WETTBEWERB Liebe Mitbürger!
Wie uns die Kreisverwaltung mitteilte, erhalten wir vondi Bezirksregierung Koblenz für den 2. Platz anläßlich der Al “Unser Dorf soll schöner werden” eine Prämie von 600 Dl Außerdem erhalten wir vom Westerwaldkreis eine Siegprät in Höhe von 450 DM.
gez. Weyand, Ortsbürgermeister

