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Jer Verbandsgemeinde Montabaur
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|nd der verbandsangehörigen Gemeinden
loden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
lahrgang 2
Freitag, den 15. November 1974
Nummer : 46
Volkstrauertag 1974
tmand - weder der einzelne noch ein ganzes Volk - kann aus seiner Geschichte - im Guten wie im Bösen - aussteigen. Das gilt Iwohl von denen, die diese Geschichte aktiv gestaltend oder passiv erleidend miterlebt haben, als auch von den nachfolgenden kerationen. Verdrängung hat sich noch nie ausgezahlt.
Lin das elende Kriegssterben nicht sinnlos und vergeblich gewesen sein soll, muß das Totengedenken in neuer Weise als unabding- |re Friedensverpflichtung ins Bewußtsein gebracht werden. Volkstrauertag als "Tag für den Frieden" begangen, könnte zukunfts- isend sein.
! Totenehrung auf dem Ehrenhain Westerwald in Montabaur findet statt am
Sonntag, dem 17. November 1974 um 17.30 Uhr |anzniederlegung im Auftrag der Landesregierung.
{Gedenkfeier wird gestaltet vom Musikverein Wirges, dem katholischen Kirchenchor St. Cäcilia, Montabaur und einem Ehren- I der Bundeswehr.
|er Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge ruft die Bevölkerung zur Teilnahme auf
Sonnenschein Obmann
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imtl. Bekanntmachungen
jerschiebung der wöchentlichen Müllabfuhr
igen den Feiertagen im Monat November 1974
legen dem Feiertag Buß- und Bettag verschiebt sich die wöchent- |he Müllabfuhr in den Ortsgemeinden im Bereich der Verbands- tieinde Montabaur wie folgt:
Iß-und Bettag (20.11.1974)
Iden Ortsgemeinden, in denen üblicherweise mittwochs, don- pstags und freitags Müll abgefahren wird, verschiebt sich die illabfuhr in der Woche vom 18. bis 22.11.1974 UM EINEN KG, d.h. von Mittwoch auf Donnerstag, von Donnerstag auf Jeitag und von Freitag auf Samstag, pn dieser Regelung ausgenommen sind die Ortsgemeinden prgeshausen, Nentershausen und Niedererbach. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Ijiließung des Hallenbades der Stadt Montabaur am gesetzlichen jertag Buß- und Bettag
l e Verwaltung gibt bekannt, daß am Mittwoch, dem 20. No- Imber 1974 das Hallenbad der Stadt Montabaur wegen des ge
setzlichen Feiertages Buß- und Bettag gern. § 4 Abs. 1 der Benutzungssatzung vom 1.8.1967 geschlossen ist.
543 Montabaur, den 11. November 1974
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister
Altpapierabholung
Die nächste Altpapierabholung erfolgt in den Ortsgemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Großholbach, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach- Goldhausen, Simmern, Untershausen, Stahlhofen und Welschneudorf
am Montag, dem 25. November 1974 in der bisher üblichen Form.
Es wird dringend gebeten, das Altpapier nicht schon am Abend vorher, sondern erst am Sammeltag ab 7 Uhr verpackt an der Straße zur Abholung bereitzustellen.
Die Fahrzeuge sind wie folgt rot-weiß beschriftet: “Nordwestdeutsche Papierrohstoff GmbH, Altpapier-Abholdienst.”
Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, daß nach Feststellungen des Müllbeseitigungsverbandes eine große Anzahl von Bürgern das Altpapier nicht aussortieren, sondern der Sperr-
»ENSTSTUNDEN DER VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, W-18.30 Uhr, Bauamt, (Gelbachstraße) und Wasserwerk, (Neubau an der Eichwiese); Dienstag 8.00-12.00 Uhr, 16.00-18.30 Uhr, Mittwoch 14.00-16.00 Uhr, pnerstag 8.00-12.00 Uhr.
PNSPRECHANSCHLOSSE: Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels P402/2O44, Verbandsbeigeordneter Reusch 02620/8446, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß 02602/2046.
lONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur T' Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800-603.

