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Straßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet. n ter dem letzten Tagesordnungspunkt, der wie üblich den atjmitgliedern Gelegenheit bietet, Anfragen und Anträge an c Verwaltung zu stellen, fand u.a. der Bericht der Abord- , n g des Stadtrates über den Besuch in der englischen Stadt rackley großes Interesse.

ls Sprecher dieser Abordnung berichtete das Ratsmitglied r Hütte über den herzlichen Empfang in Brackley. Er zeigt ch überrascht über die z.Zt. schon bestehenden intensiven erbindungen zwischen Bürgern der Stadt Brackley und Mon- baur. Seitens der Bürgerschaft und der Vertreter des Stadt* tes von Brackley besteht der dringende Wunsch, alsbald ein jrtnerschaftsverhältnis zwischen beiden Städten zu begrün- , n . Der Gegenbesuch von englischen Stadtratsmitgliedern, er in der Zeit vom 15. bis 18.11.1974 hier in Montabaur er- artet wird, soll dazu dienen, auch dem Stadtrat der englischen adt Brackley Eindrücke über die Stadt Montabaur zu ver- itteln. Der Stadtrat will nach diesem Besuch endgültig darüber ltscheiden, ob und zu welchem Zeitpunkt eine offizielle Ver- iiderung mit der englischen Stadt erfolgen soll.

AHRBACHGEMEINDEN

ODEN

mtl. Bekanntmachung

ATZUNG VOM 3. OKTOBER 1974

ir Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung vom 26.7.

)71 zur Satzung der Ortsgemeinde Boden vom 2.5.1970 ier die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an egemeindliche Abwasseranlage (3. Änderung).

ufgrund der §§24 und 26 der Gemeindeordnung für Rhein- nd-Pfalz in der Fassung des Landesgesetzes vom 14.12.1973 1VB1. S. 419) und der §§ 1, 2, 4, 7 und 8 des Kommunalabga- ngesetzes für Rheinland-Pfalz vom 8.11.1954 (GVB1. S. 149) der zur Zeit gültigen Fassung wird auf Beschluß des Gemein- :rates vom 30.7.1974 folgende Satzung erlassen:

§ 1

er § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 der vorgenannten Beitrags- und ebührensatzung wird wie folgt geändert:

ie laufenden Benutzungsgebühren werden nach dem Verbrauch i Trink- und Brauchwasser aus der öffentlichen Wasserversoi> mgsanlage errechnet. Sie betragen je cbm Wasser (Berechnungs- nheit) 0,80 DM.

§ 2

iese Satzung tritt am 1.10.1974 in Kraft, öden, den 3. Oktober 1974

(Siegel) gez. Eulberg, Ortsbürgermeister ENEHMIGT!

ontabaur, den 24. September 1974

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la Az.: 029-020 (Boden)

(Siegel) Im Aufträge: gez. Wilhelmi

eiligenroth

rotl. Bekanntmachung Einladung

le nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, dem 7. November 1974 um 20 Uhr 1 Sitzungsraum der Ortsgemeinde statt. Hierzu lade ich Sie 'Aich ein.

TAGESORDNUNG

I. öffentliche Sitzung:

1. Aufstellung eines Investitionsprogrammes für die Jahre 1975- 1978

2. Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 866.3.790 (Holzwerbungskosten)

3. Beitritt zum Fremdenverkehrsverein Westerwald

4. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Grundstücksangelegenheiten, gez. Manns, Ortsbürgermeister

RUPPACH-GOLDHAUSEN

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates

der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen vom 23.10.1974 Der Gemeinderat hat die Beschlußfassung über den Hauungs­und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 1975 auf eine der nächsten Sitzungen vertagt. Es wurde beschlossen, zuerst eine Waldbegehung durchzuführen, um sich an Ort und Stelle über den vorgesehenen Holzeinschlag zu informieren. Die Waldbe­gehung soll am 20.11.1974 erfolgen.

Dem Ortsbürgermeister wurde vorbehaltlich des späteren Ergeb­nisses der Prüfung der Jahresrechnung durch das Gemeindeprü­fungsamt für das Rechnungsjahr 1972 Entlastung erteilt.

Die im einzelnen nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen, für die eine Genehmigung noch nicht erteilt wurde, wurden nachträglich genehmigt.

Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führte der 2. Orts­beigeordnete, B. Wirth.

Die Aufstellung der Finanzplanung und des Investitionspro­grammes für die Rechnungsjahre 1975 - 1978, die u.a. als Grund­lage der Erstellung der Haushaltspläne dienen, wurde an den Haupt- und Finanzausschuß und den Bauausschuß übertragen. Unter PunktVerschiedenes wurde

1. der Termin für die Einweihung der Turnhalle festgesetzt.

Die Einweihungsfeier soll am Freitag, dem 22. November 1974 um 16 Uhr stattfinden,

2. das Anbringen von Maschendraht auf dem Friedhof zur Ver­meidung von Wildschäden beschlossen,

3. der Tumhallenordnung sowie dem Antrag auf Erteilung der Benutzungserlaubnis zugestimmt.

AUGST

Sperrmüllabfuhr

Die nächste Sperrmüllabfuhr in den Gemeinden Kadenbach und Simmern erfolgt am MONTAG, dem 4.1 T. 1974 und in den Gemeinden

Eitelborn und Neuhäusel

am MITTWOCH, dem 6.11.1974 in der bisher üblichen Form.

Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abgefah­ren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.

Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6 Uhr.

EITELBORN

Freiw. Feuerwehr Eitelborn

In der Zeit vom 31. Oktober bis 7. November .1974 führen die Feuerwehren der Augstgemeinden, außer Arzbach, eine gemeinsame Übung durch. Die Alarmierung erfolgt mit Hilfe der in den Orten installierten Sirenen. Wir bitten die Einwohner um Verständnis.