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■Straßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet. n ter dem letzten Tagesordnungspunkt, der wie üblich den atjmitgliedern Gelegenheit bietet, Anfragen und Anträge an c Verwaltung zu stellen, fand u.a. der Bericht der Abord- , n g des Stadtrates über den Besuch in der englischen Stadt rackley großes Interesse.
ls Sprecher dieser Abordnung berichtete das Ratsmitglied r Hütte über den herzlichen Empfang in Brackley. Er zeigt ch überrascht über die z.Zt. schon bestehenden intensiven erbindungen zwischen Bürgern der Stadt Brackley und Mon- baur. Seitens der Bürgerschaft und der Vertreter des Stadt* tes von Brackley besteht der dringende Wunsch, alsbald ein jrtnerschaftsverhältnis zwischen beiden Städten zu begrün- , n . Der Gegenbesuch von englischen Stadtratsmitgliedern, er in der Zeit vom 15. bis 18.11.1974 hier in Montabaur er- artet wird, soll dazu dienen, auch dem Stadtrat der englischen adt Brackley Eindrücke über die Stadt Montabaur zu ver- itteln. Der Stadtrat will nach diesem Besuch endgültig darüber ltscheiden, ob und zu welchem Zeitpunkt eine offizielle Ver- iiderung mit der englischen Stadt erfolgen soll.
AHRBACHGEMEINDEN
ODEN
mtl. Bekanntmachung
ATZUNG VOM 3. OKTOBER 1974
ir Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung vom 26.7.
)71 zur Satzung der Ortsgemeinde Boden vom 2.5.1970 ier die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an egemeindliche Abwasseranlage (3. Änderung).
ufgrund der §§24 und 26 der Gemeindeordnung für Rhein- nd-Pfalz in der Fassung des Landesgesetzes vom 14.12.1973 1VB1. S. 419) und der §§ 1, 2, 4, 7 und 8 des Kommunalabga- ngesetzes für Rheinland-Pfalz vom 8.11.1954 (GVB1. S. 149) der zur Zeit gültigen Fassung wird auf Beschluß des Gemein- :rates vom 30.7.1974 folgende Satzung erlassen:
§ 1
er § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 der vorgenannten Beitrags- und ebührensatzung wird wie folgt geändert:
ie laufenden Benutzungsgebühren werden nach dem Verbrauch i Trink- und Brauchwasser aus der öffentlichen Wasserversoi> mgsanlage errechnet. Sie betragen je cbm Wasser (Berechnungs- nheit) 0,80 DM.
§ 2
iese Satzung tritt am 1.10.1974 in Kraft, öden, den 3. Oktober 1974
(Siegel) gez. Eulberg, Ortsbürgermeister ENEHMIGT!
ontabaur, den 24. September 1974
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. la Az.: 029-020 (Boden)
(Siegel) Im Aufträge: gez. Wilhelmi
eiligenroth
rotl. Bekanntmachung • Einladung
le nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, dem 7. November 1974 um 20 Uhr 1 Sitzungsraum der Ortsgemeinde statt. Hierzu lade ich Sie 'Aich ein.
TAGESORDNUNG
I. öffentliche Sitzung:
1. Aufstellung eines Investitionsprogrammes für die Jahre 1975- 1978
2. Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 866.3.790 (Holzwerbungskosten)
3. Beitritt zum Fremdenverkehrsverein Westerwald
4. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Grundstücksangelegenheiten, gez. Manns, Ortsbürgermeister
RUPPACH-GOLDHAUSEN
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates
der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen vom 23.10.1974 Der Gemeinderat hat die Beschlußfassung über den Hauungsund Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 1975 auf eine der nächsten Sitzungen vertagt. Es wurde beschlossen, zuerst eine Waldbegehung durchzuführen, um sich an Ort und Stelle über den vorgesehenen Holzeinschlag zu informieren. Die Waldbegehung soll am 20.11.1974 erfolgen.
Dem Ortsbürgermeister wurde vorbehaltlich des späteren Ergebnisses der Prüfung der Jahresrechnung durch das Gemeindeprüfungsamt für das Rechnungsjahr 1972 Entlastung erteilt.
Die im einzelnen nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen, für die eine Genehmigung noch nicht erteilt wurde, wurden nachträglich genehmigt.
Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führte der 2. Ortsbeigeordnete, B. Wirth.
Die Aufstellung der Finanzplanung und des Investitionsprogrammes für die Rechnungsjahre 1975 - 1978, die u.a. als Grundlage der Erstellung der Haushaltspläne dienen, wurde an den Haupt- und Finanzausschuß und den Bauausschuß übertragen. Unter Punkt “Verschiedenes” wurde
1. der Termin für die Einweihung der Turnhalle festgesetzt.
Die Einweihungsfeier soll am Freitag, dem 22. November 1974 um 16 Uhr stattfinden,
2. das Anbringen von Maschendraht auf dem Friedhof zur Vermeidung von Wildschäden beschlossen,
3. der Tumhallenordnung sowie dem Antrag auf Erteilung der Benutzungserlaubnis zugestimmt.
AUGST
Sperrmüllabfuhr
Die nächste Sperrmüllabfuhr in den Gemeinden Kadenbach und Simmern erfolgt am MONTAG, dem 4.1 T. 1974 und in den Gemeinden
Eitelborn und Neuhäusel
am MITTWOCH, dem 6.11.1974 in der bisher üblichen Form.
Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abgefahren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.
Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6 Uhr.
EITELBORN
Freiw. Feuerwehr Eitelborn
In der Zeit vom 31. Oktober bis 7. November .1974 führen die Feuerwehren der Augstgemeinden, außer Arzbach, eine gemeinsame Übung durch. Die Alarmierung erfolgt mit Hilfe der in den Orten installierten Sirenen. Wir bitten die Einwohner um Verständnis.

