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Montabaur - 2

Gründung eines Musikvereins Blasmusikkapelle

Bereits vor einigen Wochen hat die Verwaltung an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß die Bildung eines Musikvereins im Rah­men der Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur ge­plant ist. Nunmehr ist es soweit.

Alle Musikfreunde der Blasmusik werden hiermit zu einer Grün­dungsversammlung für

Montag, den 4. November 1974 um 19.30 Uhr in das Rathaus der Stadt Montabaur eingeladen. An dieser Grün­dungsversammlung können sich auch Interessenten beteiligen, die noch nicht über ein Blasinstrument verfügen.

Uber alles Nähere wird in dieser Versammlung Auskunft gegeben.

Hallenbad der Stadt Montabaur

Die Verwaltung gibt bekannt, daß ab sofort montags das Frauen­baden von 14 bis 16 Uhr entfällt, daß von den Frauen die ange­botenen Badezeiten nicht mehr bzw. nur in geringem Umfang genutzt werden.

Das Bad steht daher in dieser Zeit dem allgemeinen Familienba­den zur Verfügung.

Mittwochs wird dagegen das Frauenbaden von 20 bis 21.30 Uhr beibehalten.

In der Wintersaison ist das Hallenbad an den nachfolgend ge­nannten Tagen für das Familienbaden geöffnet: montags von 14.00 bis 16.00 Uhr

dienstags von 9.00 bis 21.30 Uhr

mittwochs von 9.00 bis 20.00 Uhr

( von 20.00 bis 21.30 Uhr Frauenbaden )

donnerstags von 9.00 bis 20.00 Uhr

freitags von 9.00 bis 18.30 Uhr

samstags von 7.00 bis 19.00 Uhr

sonntags von 8.00 bis 13.00 Uhr

Wir bitten alle Besucher die Körperreinigung in den Duschen vor dem Baden zu beachten.

Verfahren bei der Rentenantragstellung

In Anbetracht des erheblichen Publikumsverkehrs, insbesondere auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung, möchten wir den infragekommenden Personenkreis , vor allem BEI DER RENTENANTRAGSTELLUNG und bei der EINLEITUNG VON KARTENERNEUERUNGSVERFAHREN bitten, telefo­nisch einen Termin zu vereinbaren. Wir sind zu erreichen unter Vorwahl 02602/2041 Nebenanschluß 28. Es sind sonst längere Wartezeiten imvermeidlich.

Wir möchten bei dieser Gelegenheit nochmals darauf hinweisen, welche Unterlagen bei Einleitung der einzelnen Verfahren er­forderlich sind:

1. BEI DER BEANTRAGUNG VON ALTERSRUHEGELDERN (62. -, 63.-, und 65. Lebensjahr) ist in jedem Falle eine Ge­burtsurkunde vorzulegen, darüber hinaus sämtliche im Be­sitz befindlichen Aufrechnungsbescheinigungen sowie Nach­weise über evtl. Arbeitslosenzeiten, Krankheitszeiten und den Kriegsdienst. Bei Antragstellung im Rahmen der flexiblen Altersgrenze - 62. Lebensjahr - ist neben dem Nachweis

über 35 Versicherungsjahre noch die Schwerbeschädigten­eigenschaft zu belegen. Die Schwerbehinderteneigenschaft ist dabei ohne Bedeutung. Sind Kinderzuschüsse zu gewäh­ren, muß auch für jedes zuschußberechtigte Kind eine Ge­burtsurkunde dem Antrag beigefügt werden.

2. Soll ein RENTENANTRAG WEGEN BERUFS- ODER ER­WERBSUNFÄHIGKEIT gestellt werden, ist eine Geburtsur­

kunde nicht unbedingt erforderlich, aber ein Attest des behal delnden Arztes sollte vorliegen. Bezüglich der notwendi Unterlagen gilt das gleiche wie bei den Altersruhegeldern *

3. Bei Entgegennahme von HINTERBLIEBENENRENTE?«

TRÄGEN sind neben den vorgenannten Belegen noch eine sl beurkunde und eine nach dem Tode des Versicherten aus I Heiratsurkunde beizubringen.

Sollte den Rentenantragstellern von irgend einem RentenverJ rungsträger (Landesversicherungsanstalten, Bundesversicheml anstalt für Angestellte, Unfallversicherungsträgem, VersorgJ amt, Knappschaften) ein Bescheid erteilt worden sein (auch 1 lehnender Bescheid) bitten wir diesen zur Einsichtnahme voi] gen. |

Bei Kartenemeuerungsanträgen bitten wir den interessierten sonenkreis um genaue Aufzeichnungen der versicherungspf l J gen Beschäftigungen und Tätigkeiten, für die keine Beitrags-1 nachweise mehr vorliegen. Sofern vorhanden, sind vorzulegenl Lehrvertrag, Prüfungszeugnis - Gesellen/Gehilfenbriefe, Arb J Zeugnisse, Lohnbescheinigungen oder sonstige Belege, die Beil Zeiten zu einem Rentenversicherungsträger nachweisen. Persöl ches Vorsprechen ist in jedem Falle erforderlich. I

Auch bei sonstigen Anfragen können Sie sich des Telefons bei nen, um Wartezeiten zu vermeiden. I

Sprechtage für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherul gen im November 1

Die Überwachungsbeauftragten der Landesversicherungsanstal Rheinland-Pfalz und der Bundesversicherungsanstalt für Angel stellte halten die nächsten Rentenberatungen wie folgt ab: I

1. FÜR DIE ARBEITER EINSCHL. HANDWERKER I

In Montabaur am Dienstag, 5.11. von 8.30 bis 12 Uhr I im Kreishaus (gr. Sitzungssaal) I

2. FÜR DIE ANGESTELLTEN I

In Montabaur am Donnerstag, 7.11. von 8.45 bis 13 Uhr I im Kreishaus (gr. Sitzungssaal). I

Die Auskunftssuchenden werden gebeten, ihre Versicherungs-j unterlagen mitzubringen.

Kreis-Volkshochschule Westerwald e.V.

EINFÜHRUNG IN DIE GRUNDLAGEN DER ELEKTRON« SCHEN DATENVERARBEITUNG

Beginn: 5.11.1974 - Dauer: 10 Abende jeweils von 20 bis 22U Ort: Berufsschule Siershahn - Leitung: Herr L. Kelders, Frank-I furt

Gebühr: 20 DM - Mindestteilnehmerzahl: 20

Mit diesem Einführungskurs in die Grundlagen der Datenverarj

beitung soll versucht werden, in verständlicher Form Methode!

der DATENERFASSUNG UND DER DATENBEARBEITUN(

darzustellen.

Als Referent und Gesprächspartner steht ein Fachmann der Co puterindustrie aus Frankfurt zur Verfügung.

Soweit genügendes Interesse bei den Teilnehmern besteht, ist daran gedacht, diesen Einführungskurs im Jahre 75 mit einem: tensiveren und berufsqualifizierenden Lehrgang fortzuführen.

Arzt und Apotheke

Ärzte-Sonntagsdienst

Samstag/Sonntag, den 26./27.10.1974 Dr. Karl Schmidt, Montabaur, Tiergartenstr., Tel. 0 2 6 02/2770

DIENSTSTUNDEN DER VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNGi Rathaus, Großer Markt, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 8.00 12.00 Uhr, 16.00 19.00 Uhr, Bouaml und Wasserwerk Gebäude Gelbachstr. 9, Dienstag 8.00-12.00 Uhr, 16.00 - 19.00 Uhr, Mittwoch 14.00 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 12.00 Uhr FFRNSPRECHANSCHLUSSEi Verbondsgemelndeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangsli 0^/12/2044, Verbandsbeigeordneter Reusch 02620/8446, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß 02602/2046.

KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassaulsdte Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Ir 108, Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800-603.