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I Montabaur - 9 -

Goldene Hochzeit Loring

Samstag, den 5. Oktober 1974 begeht Herr Peter Loring i |geb. am 26.8.1899) und seine Ehefrau Elisabeth geb. Müller (ge b. am 26.1 1.1903) das seltene Eest der Goldenen Hochzeit.

Aus diesem Anlaß gratuliert die Dorf Verwaltung im Namen al­ler Einwohner von Hübingen recht herzlich.

|pas Jubelpaar ist jedoch auch über Hübingen hinaus bekannt;

T doch Herr Peter Loring ein Mitbegründer des Männergesang­vereinsFrohsinn Hübingen im Jahre 1919, den er später 30 Jahre als Vorsitzender geleitet hat. Auch als Ortsbürgermeister verdankt ihm die Gemeinde Hübingen sehr viel. In dieser Eigen­schaft, in den schwierigen Nachkriegsjahren von 1946 bis 1956 war er der Initiator für den Bau des Gemeindehauses (1949) und vor allem für den Bau der Hübinger Volksschule (1951 - 1953). Gerade der Bau der Volksschule ist um so höher zu be­werten, da dies in der damaligen Zeit eine einmalige Sache war, die von keiner Seite finanziell unterstützt wurde.

Dieser Freudentag soll uns Anlaß sein, der Familie Loring einen kleinen Dank abzustatten für die geleisteten Dienste in der Ge­meinde Hübingen. Möge die Rüstigkeit und das lebhafte Interes­se des Jubelpaares noch lange so bleiben, wie es bis jetzt der Fall war.

Dies wünscht die Ortsverwaltung von Hübingen und alle Einwoh-

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gez. Hoffmann, I. Beigeordneter

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[GÖRGESHAUSEN

I Bericht

lusder Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Görges- uusen vom 26.9.1974

()er Gemeinderat beschloß den Hauungs- und Kulturplan für das Eorstwirtschaftsjahr 1975 in der Form, wie er in der Sitzung vor-

ag.

Die Beratung über den Ausbau der Brunnenanlage wurde bis zur lächsten Sitzung vertagt.

lezüglich der Planung der Bushaltestellenüberdachung beschloß lerGemeinderat, weitere Angebote von Firmen einzuholen.

Der Gemeinderat beschloß, die Limburger Straße und die Stras- ean der Mühle zu sperren.

I ie Gräber in den ersten Reihen des Einganges des Friedhofes nks sowie die Kindergräber in der oberen Reihe, die länger als 5 Jahre liegen, sollen eingeebnet werden. Es sollen Verhand­ln mit den Grabstätteninhabern geführt werden, daß die Iräber, die noch keine 25 Jahre liegen, ggfls. auch eingeebnet terden können.

fer Gemeinderat war einstimmig der Meinung, daß die Abend- >rechstunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung beibehal- !n werden sollten.

i bsserzweckverband Görgeshausen - Nentershausen

er Wasserzweckverband Görgeshausen-Nentershausen, gibt be- annt, daß ab sofort der Wassernotstand wieder aufgehoben ist. gez. D. Herz

t ätliche Bekanntmachung

er Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen Verbands-

fmeinde Montabaur, Kreis Westerwald, für das Rechnungsjahr

574

V%und des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der Ge- ieindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 512.1973 (GVB1. S. 417) in Verbindung mit den §§ 96 ff. der

Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2z>.9. 1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß des Ortsgemein­derates vom 27.6.1974 für das Rechnungsjahr 1974 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1974 wird im

ordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 317.000,- DM

in der Ausgabe auf 317.000,-- DM

außerordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 70.000,-- DM

in der Ausgabe auf 70.000,- DM festgesetzt.

§ 2

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.

2. Gewerbesteuer

a) nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 300 v.H.

3. Hundesteuer jährlich

I. Hund 24,-- DM, 2. Hund 42,-- DM, jed. weit. Hund 60,- DM. §3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rech­nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeinde­kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf -,-- DM festgesetzt.

§4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausga­ben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf -,- DM festgesetzt.

II.

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Jan. 1974 in Kraft.

III.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rech­nungsjahr 1974 wird hiermit erteilt:

Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftl.

Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.

2. Gewerbesteuer nach

Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 300 v.H.

Montabaur, den 12. Sept. 1974 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 a Az.: 029-900 (23)

(L.S.) Im Aufträge: gez.Unterschrift

IV.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 7.10. bis 16.10.1974

1. während der allgemeinen Dienststunden der Verbandsgemein- deverwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23 und

2. montags - freitags täglich von 17 bis 20.00 Uhr in der Woh­nung des Ortsbürgermeisters zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Görgeshausen, den 25.9.1974

(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung

Görgeshausen

gez. Herz, Ortsbürgermeister

Altentag 1974

Der diesjährige Altentag findet am Sonntag, dem 6. Oktober 74 um 14.30 Uhr im Gasthaus Martin statt. Alle älterdn Mitbürge­rinnen und Mitbürger sind hierzu herzlich eingeladen.