09/3, | 3-519, !
?stsetzj
semeind ie 9 ung derl -immer | bach) stunden
eit mul
er 76 Ja r den wl
, den 17| emüll Jhr. Will rrpackt
>ert
19.9.191 vorbehal inung di 972 Ent iberschn ;re Gene genehtni ulturplar er Ha uui l einzeln
I Montabaur - 9 -
Goldene Hochzeit Loring
Samstag, den 5. Oktober 1974 begeht Herr Peter Loring i |geb. am 26.8.1899) und seine Ehefrau Elisabeth geb. Müller (ge b. am 26.1 1.1903) das seltene Eest der Goldenen Hochzeit.
Aus diesem Anlaß gratuliert die Dorf Verwaltung im Namen aller Einwohner von Hübingen recht herzlich.
|pas Jubelpaar ist jedoch auch über Hübingen hinaus bekannt;
T doch Herr Peter Loring ein Mitbegründer des Männergesangvereins „Frohsinn” Hübingen im Jahre 1919, den er später 30 Jahre als Vorsitzender geleitet hat. Auch als Ortsbürgermeister verdankt ihm die Gemeinde Hübingen sehr viel. In dieser Eigenschaft, in den schwierigen Nachkriegsjahren von 1946 bis 1956 war er der Initiator für den Bau des Gemeindehauses (1949) und vor allem für den Bau der Hübinger Volksschule (1951 - 1953). Gerade der Bau der Volksschule ist um so höher zu bewerten, da dies in der damaligen Zeit eine einmalige Sache war, die von keiner Seite finanziell unterstützt wurde.
Dieser Freudentag soll uns Anlaß sein, der Familie Loring einen kleinen Dank abzustatten für die geleisteten Dienste in der Gemeinde Hübingen. Möge die Rüstigkeit und das lebhafte Interesse des Jubelpaares noch lange so bleiben, wie es bis jetzt der Fall war.
Dies wünscht die Ortsverwaltung von Hübingen und alle Einwoh-
n, Ersatz! -.schätzt, j
),-DM,s
Änderung rm zu. ungvoiWj ndfahrtefl
sen, Gefäj :nfahrten| bene r it sind die in detj
[uschuß 1 *
Tag undlj
Iner.
gez. Hoffmann, I. Beigeordneter
i
m\
EISBACHGEMEINDEN
äL\
[GÖRGESHAUSEN
I Bericht
lusder Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Görges- uusen vom 26.9.1974
()er Gemeinderat beschloß den Hauungs- und Kulturplan für das Eorstwirtschaftsjahr 1975 in der Form, wie er in der Sitzung vor-
ag.
Die Beratung über den Ausbau der Brunnenanlage wurde bis zur lächsten Sitzung vertagt.
lezüglich der Planung der Bushaltestellenüberdachung beschloß lerGemeinderat, weitere Angebote von Firmen einzuholen.
Der Gemeinderat beschloß, die Limburger Straße und die Stras- ean der Mühle zu sperren.
I ie Gräber in den ersten Reihen des Einganges des Friedhofes nks sowie die Kindergräber in der oberen Reihe, die länger als 5 Jahre liegen, sollen eingeebnet werden. Es sollen Verhandln mit den Grabstätteninhabern geführt werden, daß die Iräber, die noch keine 25 Jahre liegen, ggfls. auch eingeebnet terden können.
fer Gemeinderat war einstimmig der Meinung, daß die Abend- >rechstunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung beibehal- !n werden sollten.
i bsserzweckverband Görgeshausen - Nentershausen
er Wasserzweckverband Görgeshausen-Nentershausen, gibt be- annt, daß ab sofort der Wassernotstand wieder aufgehoben ist. gez. D. Herz
t ätliche Bekanntmachung
er Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen Verbands-
fmeinde Montabaur, Kreis Westerwald, für das Rechnungsjahr
574
V%und des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der Ge- ieindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 512.1973 (GVB1. S. 417) in Verbindung mit den §§ 96 ff. der
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2z>.9. 1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß des Ortsgemeinderates vom 27.6.1974 für das Rechnungsjahr 1974 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1974 wird im
ordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 317.000,- DM
in der Ausgabe auf 317.000,-- DM
außerordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 70.000,-- DM
in der Ausgabe auf 70.000,- DM festgesetzt.
§ 2
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.
b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.
2. Gewerbesteuer
a) nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 300 v.H.
3. Hundesteuer jährlich
I. Hund 24,-- DM, 2. Hund 42,-- DM, jed. weit. Hund 60,- DM. §3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf -,-- DM festgesetzt.
§4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf -,- DM festgesetzt.
II.
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Jan. 1974 in Kraft.
III.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1974 wird hiermit erteilt:
Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftl.
Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.
b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.
2. Gewerbesteuer nach
Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 300 v.H.
Montabaur, den 12. Sept. 1974 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 a Az.: 029-900 (23)
(L.S.) Im Aufträge: gez.Unterschrift
IV.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 7.10. bis 16.10.1974
1. während der allgemeinen Dienststunden der Verbandsgemein- deverwaltung im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23 und
2. montags - freitags täglich von 17 bis 20.00 Uhr in der Wohnung des Ortsbürgermeisters zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Görgeshausen, den 25.9.1974
(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung
Görgeshausen
gez. Herz, Ortsbürgermeister
Altentag 1974
Der diesjährige Altentag findet am Sonntag, dem 6. Oktober 74 um 14.30 Uhr im Gasthaus Martin statt. Alle älterdn Mitbürgerinnen und Mitbürger sind hierzu herzlich eingeladen.

