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| So 13 . Oktober Itintr. Höhr-Grenzhausen Res. |Sf Eitelborn - SV Arzbach Io. 20. Oktober
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|Sf Eitelborn (4. Pokalrunde)
Regner und Austragungsort werden ausgelost)
E, .27. Oktober
LWeitersburg Res. - SC Res. fuS Arenberg - SC Eitelborn Snstoüzeiten:
(es ,-Mannschaften: 11.00 Uhr Mannschaften: 15.00 Uhr
(ADENBACH
Imtf. Bekanntmachung
Einladung
)ie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, dem 10. Oktober 1974 um 20 Uhr mSitzungsraum des Bürgermeisteramtes statt. Hierzu lade ich tje höflich ein. fagesordnung öffentliche Sitzung:
Entlastung des Ortsbürgermeisters für das Rechnungsjahr 72 Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im Rechnungs- >ht 1974
Genehmigung des Hauungs- und Kulturplanes für das Forst- Wirtschaftsjahr 1974/75
Änderung der Gebühren- und Beitragssatzung über die Entwässerung der Grundstücke
Beratung und Beschlußfassung über die Ausschreibung der Itraßen-, Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten für das Gebiet lesBebauungsplanes „Am Krämer l-IV”
[.Beschlußfassung über die Ausschreibung der Bauarbeiten zur [ertigstellung der Zuwegung zum neuen Spielplatz [.Beratung und Beschlußfassung über einen Initiativantrag vecks Sanierung der Ortsdurchfahrt
Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag der Ortsge- heinde zwecks Durchführung der Kanalbauarbeiten im Zusam- [enhang zu der in TO-Punkt 7 genannten Maßnahme Verschiedenes
gez. Karbach, Ortsbürgermeister
Imtl. Bekanntmachung
[urch Alarmsignal mit der Sirene wird die freiwillige Feuerwehr adenbach in der Zeit vom 10.10. bis 12.10.74 zu EINER Nacht- jung einberufen.
|irbitten die Einwohner hierfür um Verständnis, zumal solche Jungen durch das Landesbrandschutzgesetz geregelt sind, leichzeitig wird diese Übung die Landesbrandschutzwoche er- [fnen, die in Kadenbach mit einem Tag der offenen Tür unse- l euerwehram 20.10.74 zu Ende geht, fihere Einzelheiten über den Tag der offenen Tür unserer Feu- rehr wird in einer der nächsten Ausgaben noch besonders be- Jnntgegeben.
Bedauern haben wir festgestellt, daß Kinder und Jugendliche Geräte auf unseren Spielplätzen beschädigen. Dies ist unhaltbarer Zustand, der in Zukunft nicht mehr hingenom- werden kann. Wir machen deshalb letztmalig die Eltern J' die Erzeihungsberechtigten darauf aufmerksam, daß unse- , ieits unnachsichtig Schadenersatzansprüche geltend gemacht Nen. Darüber hinaus behalten wir uns vor ggf. Strafanzeig- zu stellen.
rudern weisen wir nochmals darauf hin, daß auf dem Kin- FPielpIatz an der Westerwaldstraße gegenüber Haus Lappas) ({nerlei Ballspiele ausgetragen werden dürfen. Hierfür steht Bolzplatz hinter der Schule zur Verfügung Wir bitten, auch
dieses zu beachten.
Karbach, Ortsbürgermeister
NEUHÄUSEL
Welcher junge Mann (etwa 15-18 Jahre) hat Lust, sich in freier Natur zum Forstwirt (früher: Waldfacharbeiter) ausbilden zu lassen ? !
Gute Luft statt Eabrikmief !
Sehr abwechslungsreich statt eintöniges Fließband !
Alle sozialen Vergünstigungen wie Schlechtwettergeld, Ausbildungsvergütung, Fortzahlung im Krankheitsfall, bezahlter Urlaub, Beihilfe, Gestellung von Schutzkleidung, gesicherter Arbeitsplatz !
Der Forstwirt ist ein anerkannter vielseitiger Facharbeiter.
Wir stellen noch
1 - 2 gesunde und aufgeweckte junge Leute zur Ausbildung ein. Interessenten sollten sich informieren bei Forstamt 5411 Neuhäusel, Tel. 02620 - 202 Montag - Freitag tägl. von 7.30 - 1 7.30 Uhr.
SIMMERN
10 Jahre SPD-Ortsverein Simmern
Am 12.10.74 soll im Rahmen einer kleinen Feier zum lO.iühri- gen Bestehen des Ortsvereins, allen Mitgliedern, Freunden und Gönnern gedankt werden für ihre Mitarbeit und ihr Vertrauen. Zu dieser Veranstaltung, in der der Koblenzer Bürgermeister Günter Pauli spricht, sind alle Mitglieder herzlich eingeladen.
BUCHFINKENLAND
Sperrmüllabfuhr
Die nächste Sperrmüllabfuhr in den Gemeinden Gackenbach - Horbach - llübingen erfolgt am Donnerstag, dem 17.10.1974 in der bisher üblichen Form.
Fs wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abgefah ren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.
Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6.00 Uhr.
Amtl. Bekanntmachung
der Haushaltssatzung des Wasserzweck Verbundes Buchfinkenland für das Rechnungsjahr 1974 I.
Aufgrund des § 9 der Verbandssatzung vom 15.10.1964 in Verbindung mit § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 14.12.1973 (GVB1. S. 417) und der §§ 96 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 wird durch Beschluß der Verbandsversammlung vom 14.8.1974 für das Rechnungsjahr 1974 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Rechnungsjahr 1974 wird im
ordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 95.000,- DM
in den Ausgaben auf 95.000,- DM
außerordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf DM
in den Ausgaben auf DM
festgesetzt.
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes des Verbandes in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf DM festgesetzt.

