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Montabaur

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Bei den insgesamt 204 Spendern - 37 mehr als beim letzten Herbsttermin - wurden auch 37 Erstspender registriert.

Pa der Bedarf an Blutkonserven ständig steigt, ist es das Bemühen aller Beteiligten die Spenderzahl zu erhöhen. Doch bedarf es dazu der Mithilfe der gesamten Bevölkerung. Der Ortsverein macht daher darauf aufmerksam, daß am 3. Okt. 1974 im Saalbau Eichmann in Hundsangen ein weiterer Blutspendetermin des Deutschen Roten Kreuzes in der Zeit von 17.30 bis 20.30 Uhr durchgeführt wird und bittet um lege Beteiligung.

Pie Ehrung der Mehrfachspender wird zu einem späteren Zeitpunkt in einer besonderen Veranstaltung vorgenommen.

Kostenlose Abgabe von Fäkaldünger

Nach vorheriger Anmeldung bei dem Gemeindearbeiter, Herrn Albert Frink, wird an Interessenten kostenlos Fäkaldünger aus der Klärgrube abgegeben.

gez. Perne, Ortsbürgermeister

NOMBORN

Benutzung des gemeindeeigenen Sportplatzes in Nomborn

in letzter Zeit mehren sich die Fälle, in denen auswärtige Betriebsmannschaften auf dem gemeindeeigenen Sportplatz in Nomborn Fußball spielen, ohne hierfür eine entsprechende Erlaubnis zu haben. Das führte in der Vergangenheit oft zu Auseinandersetzungen zwischen ortsansässigen und auswärti­gen Spielermannschaften.

Im Interesse der sporttreibenden Jugend in unserer Ortsge­meinde ist die Benutzung des Sportplatzes in Nomborn für auswärtige Betriebsmannschaften ab sofort nur mit Er­laubnis des Beauftragten der Ortsgemeinde Nomborn - Herr Peter Oesken - gestattet.

Ausbau der Schulstraße in Nomborn

Die Anlieger der Schulstraße in Nomborn werden zu einer Besprechung über den Ausbau der Schulstraße am 1.10.1974 in das Gemeindehaus eingeladen, gez. Ortseifen, Ortsbürgermeister

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[Sperrmüllabfuhr

Die nächste Sperrmüllabfuhr in der Gemeinde WELSCHNEUDORF jsrfolgt am Donnerstag, dem 10.10.1974 in der bisher üblichen Form.

! ss wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abge- ahren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt ind verschnürt bereitstehen soll.

Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6 Uhr.

-NIEDERELBERT IDRK-Qrtsgruppe Niederelbert

T-rste-Hilfe-Kurs

feginn am 8.10.1974 um 20 Uhr in der Volksschule Nieder- flbert, Anmeldung am ersten Abend.

' Doppelstunden - 2mal wöchentlich - dienstags und donners- Leiter: Kreisausbildungsleiter Herr Singer aus Eitelborn.

OBERELBERT Amtl. Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert - Verbands­gemeinde Montabaur, Kreis Westerwald, für das Rechnungsjahr 1974

I.

Aufgrund des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 14.12.1973 (GVB1. S. 417) in Verbindung mit den §§

96 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fas­sung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß des Ortsgemeinderates vom 2.8.1974 für das Rechnungsjahr 1974 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1974 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 533. 100 DM in der Ausgabe auf 533.100 DM

außerordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 134.000 DM

in der Ausgabe auf 134.000 DM festgesetzt.

§ 2

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und. forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 200 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 220 v.H.

2. Gewerbesteuer

a) nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 300 v.H.

3. Hundesteuer, jährlich

1. Hund 36 DM, 2. Hund 54 DM, jeder weitere Hund 72 DM.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rech­nungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeinde­kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf - DM festgesetzt.

§ 4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Aus­gaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 10.700 DM festgesetzt.

Er soll nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke verwendet werden:

Bau einer Leichenhalle 10.700 DM.

II.

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 1974 in Kraft.

III.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Die nach § 99 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Rech­nungsjahr 1974 wird hiermit erteilt:

für den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung