r
mtsblatt
Verbandsgemeinde Montabaur
verbandsangehörigen Gemeinden
■der
Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, a ch Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Irelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
gang 2
Freitag, den 16. August 1974
Nummer 33
hnung in der Ortsgemeinde Hübingen zu vermie- p ten
le Ortsgemeinde Hübingen vermietet ab sofort die leer- Lde Wohnung in Hübingen, Schulstr. 20, ca. 100 qm, be- L aus 5 Zimmern, Küche, Bad und WC. riiete beträgt 180 DM.
Renten werden gebeten, sich mit Herrn Bürgermeister Loring oder der Verbandsgemeindever- jing Montabaur in Verbindung zu setzen.
Steilenausschreibung
[eVerbandsgemeindeverwaltung sucht zum nächstmögli- I Zeitpunkt einen Mitarbeiter(in) (Angestellten- oder Be- jnverhältnis)
für das Sachgebiet
jurwesen, Volkshochschule, Öffentlichkeitsarbeit (Amtsblatt)
|möffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (Kinder- ab dem 1. Kind, Anschluß an die Izversorgungskasse, Beihilfen,Umzugskosten, Essens- Lsse usw.) werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmen gewährt.
Bewerbung mit den allgemein üblichen Unterlagen (Be- (ingsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtdichten Sie bitte bis zum 30. August 1974
Indsgemeindeverwaltung Montabaur ionalamt - Montabaur juch 140
lersonalamt erteilt auf persönliche und telefonische An- |nunverbindlich nähere Auskünfte.
mtl. Bekanntmachungen
lltlgung
und
von Unkraut auf Grundstücken Wirtschaftswegen
Nesverordnung zur Verhütung von Schäden durch feen vom 27. November 1973 (GVBI. S. 401)
|§ 1 der Landesverordnung zur Verhütung von Schäden i Pflanzen vom 27.11.1973 (GVBI. S. 401) sind alle Ei- [mer und Nutzungsberechtigten verpflichtet, auf ihren Idstücken Unkraut, dessen Samen^urch Wind verbreitet |en kann und Grundstücke Dritter gefährdet, zu vernich-
| fordern wir alle Eigentümer und Nutzungsberechtigten lichtbewirtschafteten Grundstücken im Bereich der Ver- legemeinde Montabaur auf, solche Grundstücke
bis zum 23. August 1974
abzumähen.
Wir bitten die Eigentümer und Nutzungsberechtigten, sich den Zielsetzungen der Landesverordnung nicht zu verschließen und durch die Beseitigung des Unkrautes auch zu einem schöneren Landschaftsbild beizutraqen.
Montabaur, den 12.8.1974
Verbandsgemeinde Montabaur als Ortspolizeibehörde gez. Mangels, Bürgermeister
Das neue Kindergeld - jetzt beantragen -
Ab 1. Januar 1975 wird nach dem neuen Bundeskindergeldgesetz Kindergeld bereits vom ersten Kind an gezahlt, unabhängig vom Einkommen. Es beträgt monatlich - für das erste Kind 50 DM - für das zweite Kind 70 DM - für jedes weitere Kind 120 DM - Wer muß das neue Kindergeld beantragen?
EINEN ANTRAG MUSS STELLEN - wer nur 1 oder 2 Kinder unter 18 Jahren hat (bei Ausbildung z.B. bis 27 Jahre) und bisher weder Kindergeld noch Kinderzuschlag bezieht - wer bisher Kinderzuschlag oder Kindergeld von einer kirchlichen Einrichtung oder einem privaten Arbeitgeber bezieht, der die Tarifvorscbriften des öffentlichen Dienstes anwendet - KEINEN ANTRAG MUSS STELLEN - wer schon Kindergeld vom Arbeitsamt bekommt - wer als Angehöriger des öffentlichen Dienstes Kinderzuschlag vom Arbeitgeber erhält. Arbeitsamt und öffentlicher Arbeitgeber zahlen das neue Kindergeld dann automatisch.
Wenn Sie Zweifel haben, ob Sie einen Antrag stellen müssen oder nicht, fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder das Arbeitsamt. Wo gibt es Anträge?
Antragsformulare gibt es beim Arbeitsamt - auf Wunsch durch Postzustellung - oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Sozialamt, Zimmer 16 des Rathauses) oder bei der Gemeindeverwaltung (während der üblichen Sprechstunden des Ortsbürgermeisters).
Ihr Antrag muß zum Arbeitsamt
Schicken Sie den Antrag bitte ans Arbeitsamt. Am besten per Post oder geben Sie ihn selbst ab. Das Arbeitsamt prüft Ihren Antrag und überweist das Kindergeld ab Januar/ Februar 75 alle zwei Monate.
Zelt Ist Geld
Der Antrag für das neue Kindergeld läßt sich einfach ausfül-
lÄ? t EN „ DER VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG, Rathaui, Großer Markt, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, ISPREth ' “ auomt unt * Wasserwerk Gebäude Gelbadistr. 9, Dienstag 8.00-12.00 Uhr, 16.00-19.00 Uhr, Mittwoch 14.00-16.00 Uhr, Donnerstag 8.00-12.00 Uhr. KO« u ^SCHLOSSE, Verbandsgemelndeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß Ober Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels' I. 1 ''* r “ em( isbelgeo r dnete r Reuseh 02620/8446, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß 02602/2046.
Im o VERBANDSGEMEINDEKASSE, Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassaulsche Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur I ro,,, *»ekamt Frankfurt/Main Nr. 10800-603.

