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l hl als Schöffen wurden folgende Personen vor- f rd ' eW Bernhard Linden, Guido Henkes, Arthur Reitz fcilliWirth.
I über das Friedhofs- und Bestattungswesen so-
r atZU aehörige Gebührensatzung wurde an den Haupt- fefnanzausschuß überwiesen.
T . mfii nderat beschloß die von der Verbandsgemein- i ifiina ausgearbeiteten Richtlinien über die Gewäh- I Zuschüssen für Jugendfreizeiten, Jugendfahrten jUnach wird pro Tag und Teilnehmer ein Zuschuß in Un 1,50 DM gewährt.
j nd der Aussage des Gemeinderates wird hiermit Knaewiesen, daß die Unkrautvertilgung in der Gemar- 1 der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen unbedingt bis |1 August 1974 vorgenommen sein muß.
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AUGST
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EITELBORN Jahrgang 1934
iu einer gemeinsamen Besprechung werden alle Damen (Herren des Jahrgangs 1934 für Freitag, den 19. Juli 1974 »OUhr in die Gaststätte “Zur Krone”, Eitelborn, eingela-
bahlreiches Erscheinen wird gebeten.
KADENBACH Hinweis
fieser Ausgabe liegt für die Ortsgemeinde Kadenbach ei- jedruckte Ausfertigung der Hauptsatzung vom 4.7.1974 Imtfiche Bekanntmachung bei,
SIMMERN
I Kirmes vom 3. bis 5. August 1974 in Simmern
|ür die Kirmeskrone werden noch viele Eierschalen ge- . Alle Hausfrauen werden gebeten, ausgeblaeene Ei- Ihalen aufzuheben. Die Schalen werden von den Pfadfin- fiodervom Damentrommlercorps eingesammelt. Sie kön- auchbei Herrn Lehrer Fischer, Görgenstraße 11, abge- sn werden.
Kultur* und Verkehrsverein Buchfinkenland
per unter Ziffer 4b des Veranstaltungskalenders besetzte Spießbratenabend am 20.7. d.J. muß um eine Wo- pverschoben werden, und zwar auf Samstag, den 27.7. Be- p 18 Uhr.
Auf die Wanderung im Buchfinkenland am 18.7.1974 und Inderung zum Hertha-See am 25.7.1974 weisen wir noch- M hin und bitten alle wanderfreudigen Gäste und Bürger ^Buchfinkenlandes, pünktlich am Versammlungsort (Alten- 14 Uhr) zu sein.
[Weiterhin wird auf die Köppel-Hüttenfeste des Verkehrs- reins Westerwald, jeweils mittwochs 18.45 Uhr, aufmerk- gemacht. Teilnahme und Anmeldungen siehe Sonder- fch t Verk. Vereins Westerwald e.V. 543 Montabaur,
L?, r ; oder durch den Kultur- und Verkehrsverein
pinkenland.
GACKENBACH
Parkwärterdienst am 21.7.1974
Vormittags: Peter Asche Nachmittags: Josef Keller und Hermann Jung.
Vorgesehene Straßennamen für die Ortsteile Dies und Kirchähr
Ortsteil Dies:
Durchgangsstraße vom Haus Klug bis zum Haus Frink = Gelbachstraße
Vom Backhausplatz bis zum Hause Meffert = Hübinger Straße
WindenerWeg und alter Weinährer Weg = Am Hirschenberg Vom Hause Winfried Schmidt durch das Neubaugebiet bis zum Hause Lange = Ringstraße Ortsteil Kirchähr:
Straße vom Hause Merzig bis zur Gelbachstraße = Todenweg Vom Haus Schneider zum Kirchholz = Im Kirchholz Straße von der Kirche zum Jugendheim = Am Jugendheim Die Hausnummern für die einzelnen Häuser werden in dem Flurbereinigungsverfahren festgelegt und dann jedem Grundstückseigentümer mitgeteilt.
gez. Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Hinweis
Dieser Ausgabe liegt .für die Ortsgemeinde Gackenbach eine gedruckte Ausfertigung der Hauptsatzung vom 16 Juli 1974 als amtliche Bekanntmachung bei.
HORBACH
Amtliche Bekanntmachung
Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, dem 24, Juli 1974 um 19 Uhr im Sitzungszimmer der Ortsgemeindeverwaltung statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein. Tagesordnung Nichtöffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über eine Auftragsvergabe für Straßenbauarbeiten
2. Verschiedenes, Anregungen, Wünsche
gez. Meuer, Ortsbürgermeister
EISBACHGEMEINDEN
Wasserzweckverband Görgeshausen-Nentershau*
sen
Amtliche Bekanntmachung
Einladung
Die nächste Sitzung des Wasserzweckverbandes findet am Freitag, dem 26. Juli 1974 um 20 Uhr im Rathaus Görgeshau- sen statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.
Tagesordnung öffentliche Sitzung
1. Beschluß zum Ausbau der Bohrung
2. Verschiedenes
gez. Henrich, stellvertr. Vorsitzender
GIROD
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Girod vom 8.7.1974
Der Gemeinderat beschloß einstimmig, die Geschäftsordnung anzunehmen. In dieser Geschäftsordnung des Gemeinderates wird das Verfahren bei Durchführung der Gemeinderatssitzungen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendfreizeiten, Jugendlagern, Jugendfahrten und Studienfahrten wurde zugestimmt. Hiernach werden 1,50

