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l hl als Schöffen wurden folgende Personen vor- f rd ' eW Bernhard Linden, Guido Henkes, Arthur Reitz fcilliWirth.

I über das Friedhofs- und Bestattungswesen so-

r atZU aehörige Gebührensatzung wurde an den Haupt- fefnanzausschuß überwiesen.

T . mfii nderat beschloß die von der Verbandsgemein- i ifiina ausgearbeiteten Richtlinien über die Gewäh- I Zuschüssen für Jugendfreizeiten, Jugendfahrten jUnach wird pro Tag und Teilnehmer ein Zuschuß in Un 1,50 DM gewährt.

j nd der Aussage des Gemeinderates wird hiermit Knaewiesen, daß die Unkrautvertilgung in der Gemar- 1 der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen unbedingt bis |1 August 1974 vorgenommen sein muß.

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AUGST

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EITELBORN Jahrgang 1934

iu einer gemeinsamen Besprechung werden alle Damen (Herren des Jahrgangs 1934 für Freitag, den 19. Juli 1974 »OUhr in die GaststätteZur Krone, Eitelborn, eingela-

bahlreiches Erscheinen wird gebeten.

KADENBACH Hinweis

fieser Ausgabe liegt für die Ortsgemeinde Kadenbach ei- jedruckte Ausfertigung der Hauptsatzung vom 4.7.1974 Imtfiche Bekanntmachung bei,

SIMMERN

I Kirmes vom 3. bis 5. August 1974 in Simmern

|ür die Kirmeskrone werden noch viele Eierschalen ge- . Alle Hausfrauen werden gebeten, ausgeblaeene Ei- Ihalen aufzuheben. Die Schalen werden von den Pfadfin- fiodervom Damentrommlercorps eingesammelt. Sie kön- auchbei Herrn Lehrer Fischer, Görgenstraße 11, abge- sn werden.

Kultur* und Verkehrsverein Buchfinkenland

per unter Ziffer 4b des Veranstaltungskalenders besetzte Spießbratenabend am 20.7. d.J. muß um eine Wo- pverschoben werden, und zwar auf Samstag, den 27.7. Be- p 18 Uhr.

Auf die Wanderung im Buchfinkenland am 18.7.1974 und Inderung zum Hertha-See am 25.7.1974 weisen wir noch- M hin und bitten alle wanderfreudigen Gäste und Bürger ^Buchfinkenlandes, pünktlich am Versammlungsort (Alten- 14 Uhr) zu sein.

[Weiterhin wird auf die Köppel-Hüttenfeste des Verkehrs- reins Westerwald, jeweils mittwochs 18.45 Uhr, aufmerk- gemacht. Teilnahme und Anmeldungen siehe Sonder- fch t Verk. Vereins Westerwald e.V. 543 Montabaur,

L?, r ; oder durch den Kultur- und Verkehrsverein

pinkenland.

GACKENBACH

Parkwärterdienst am 21.7.1974

Vormittags: Peter Asche Nachmittags: Josef Keller und Hermann Jung.

Vorgesehene Straßennamen für die Ortsteile Dies und Kirchähr

Ortsteil Dies:

Durchgangsstraße vom Haus Klug bis zum Haus Frink = Gel­bachstraße

Vom Backhausplatz bis zum Hause Meffert = Hübinger Straße

WindenerWeg und alter Weinährer Weg = Am Hirschenberg Vom Hause Winfried Schmidt durch das Neubaugebiet bis zum Hause Lange = Ringstraße Ortsteil Kirchähr:

Straße vom Hause Merzig bis zur Gelbachstraße = Todenweg Vom Haus Schneider zum Kirchholz = Im Kirchholz Straße von der Kirche zum Jugendheim = Am Jugendheim Die Hausnummern für die einzelnen Häuser werden in dem Flurbereinigungsverfahren festgelegt und dann jedem Grundstückseigentümer mitgeteilt.

gez. Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Hinweis

Dieser Ausgabe liegt .für die Ortsgemeinde Gackenbach eine gedruckte Ausfertigung der Hauptsatzung vom 16 Juli 1974 als amtliche Bekanntmachung bei.

HORBACH

Amtliche Bekanntmachung

Einladung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, dem 24, Juli 1974 um 19 Uhr im Sitzungszimmer der Ortsge­meindeverwaltung statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein. Tagesordnung Nichtöffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über eine Auftragsvergabe für Straßenbauarbeiten

2. Verschiedenes, Anregungen, Wünsche

gez. Meuer, Ortsbürgermeister

EISBACHGEMEINDEN

Wasserzweckverband Görgeshausen-Nentershau*

sen

Amtliche Bekanntmachung

Einladung

Die nächste Sitzung des Wasserzweckverbandes findet am Freitag, dem 26. Juli 1974 um 20 Uhr im Rathaus Görgeshau- sen statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.

Tagesordnung öffentliche Sitzung

1. Beschluß zum Ausbau der Bohrung

2. Verschiedenes

gez. Henrich, stellvertr. Vorsitzender

GIROD

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Girod vom 8.7.1974

Der Gemeinderat beschloß einstimmig, die Geschäftsord­nung anzunehmen. In dieser Geschäftsordnung des Gemein­derates wird das Verfahren bei Durchführung der Gemeinde­ratssitzungen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmun­gen geregelt. Den Richtlinien über die Gewährung von Zu­schüssen zu Jugendfreizeiten, Jugendlagern, Jugendfahrten und Studienfahrten wurde zugestimmt. Hiernach werden 1,50