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ümtsblatt

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Verbandsgemeinde Montabaur

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Ljer verbandsangehörigen Gemeinden

L Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, fach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, lelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

Freitag, den 12. Juli 1974

Nummer 28

Rufnummern der Verbandsgemeindeverwaltung

ofortiger Wirkung ist die Verbandsgemeindeverwaltung tabaur nur noch unter nachfolgend aufgeführten Ruf­linern telefonisch zu erreichen:

BANDSGEMEINDEVERWALTUNG

ITABAUR

2041

Ikehrein-schule

TABAUR, GELBACHSTRASSE

2041

I Dienstschluß:

Jandsgemeindeverwaltung

ItABAUR (ANRUFBEANTWORTER)

2041

jHOF DER STADT MONTABAUR

2042

KEHREIN-SCHULE iTABAUR, GELBACHSTRASSE

2043

KERMEISTER WILHELM MANGELS TABAUR, JAHNSTR. 40

2044

Ierwerk

2046

ltl. Bekanntmachungen

näß § 3 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für lusbauvon Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträgen) in ladt Montabaur vom 3o.l 1.1961 wird bekanntgemacht, pr Plan für den Ausbau der Werbhausgasse sowie der flgasse zusammen mit einem Kostenvoranschlag in der |om

|1S. Juli bis 31. Juli 1974

s von montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr zur Einsicht Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gel- jtraße 9 (Zimmer 6), öffentlich ausliegt, pen und Anregungen können nur während dieser Zeit |fiich oder schriftlich vorgebracht werden.

>baur, den 2. Juli 1974 ^erbandsgemeindeverwaltung Montabaur feez. Mangels, Bürgermeister

phmutzung von Wasserläufen

fls die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises mitteilte, jj.die Untersuchungen über die Verschmutzung von Wasser­

läufen in unserem Bereich gezeigt, daß das Wasser von Vorflutern durch fäkale Coli, coliforme Stäbchen und sonsti­ge Keime starke Verunreinigungen aufwies.

Die festgestellte Verunreinigung der Wasserläufe beruht nicht zuletzt auf einer fehlenden bzw. mangelhaften Wartung der Hauskläranlagen.

Nach den gemeindlichen Satzungen über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die gemeindliche Ab­wasseranlage dürfen in das Abwassernetz nicht eingeleitet werden:

a) Stoffe, welche die Leitung verstopfen können, z.B. Schutt, Sand, Asche, Kehricht, Lumpen, Dung, Schlacht- und Kü­chenabfälle und andere feste Stoffe.

b) feuergefährliche, zerknallfähige oder andere Stoffe, wel­che das Abwassernetz oder die darin Arbeitenden gefähr­den können (z.B. Benzin, Benzol, Karbid u.a.m.).

c) schädliche oder giftige Abwässer, insbesondere solche, wel­che schädliche Ausdünstungen oder üble Gerüche verbrei­ten oder die Baustoffe der Abwasserleitungen angreifen oder den Betrieb der Entwässerung und die Reinigung oder Verwertung der Abwässer stören oder erschweren können.

d) Abwässer aus Ställen und Dunggruben.

e) Abwässer, die wärmer als 33 Grad Celsius sind.

f) Pflanzen- oder bodenschädliche Abwässer.

Die Einleitungen von schädlichen Stoffen der genannten Art werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Zuständig hierfür sind gemäß § 68 Abs. 1 Nr. 4 Gemeindeordnung vom 14.12. 1973 die Verbandsgemeinden. Diese behält sich vor, stich­probenartige Kontrollen der Hausklärgruben in den verbands­angehörigen Gemeinden durchzuführen. Hierzu ist den mit der Kontrolle Beauftragten, gemäß der gemeindlichen Satzung, Zutritt zu allen in Frage kommenden Teilen der angeschlosse­nen Grundstücke zu gewähren. Alle diese Teile müssen jeder­zeit zugänglich sein.

Für den ordnungsgemäßen Betrieb von Grundstücksklärein­richtungen sowie für ihre einwandfreie Unterhaltung, ständige Wartung und Reinigung ist allein der Anschlußberechtigte ver­antwortlich.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß alle Hausklärgruben regelmäßig, mindestens halbjährlich zu entlee­ren sind.

In Gemeinden in denen eine Vollkanalisation besteht, d.h., alle der Kanalisation zugeführten Abwässer durch diese in eine zentrale Kläranlage abgeleitet und dort gereinigt werden,

Ä^OER VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, Uhr, Bauamt und Wasserwerk Geböude Gelbachstr. 9, Dienstag 8.00-12.00 Uhr, 16.00-19.00 Uhr, Mittwoch 14.00 -16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 -12.00 Uhr. (4 v AN u SCHL 0S SE- Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels ' «band,Beigeordneter Reusch 02620/8446, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß 02602/2046.

P^V ERBANDSGEMEIN DEKASSEi Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassaulsdie Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Wdieckamt Frankfurt/Main Nr. 10800-603.