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Verbandsgemeinde Montabaur
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Ljer verbandsangehörigen Gemeinden
L Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, fach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, lelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
Freitag, den 12. Juli 1974
Nummer 28
Rufnummern der Verbandsgemeindeverwaltung
ofortiger Wirkung ist die Verbandsgemeindeverwaltung tabaur nur noch unter nachfolgend aufgeführten Ruflinern telefonisch zu erreichen:
■BANDSGEMEINDEVERWALTUNG
ITABAUR
2041
Ikehrein-schule
■TABAUR, GELBACHSTRASSE
2041
I Dienstschluß:
Jandsgemeindeverwaltung
ItABAUR (ANRUFBEANTWORTER)
2041
jHOF DER STADT MONTABAUR
2042
KEHREIN-SCHULE iTABAUR, GELBACHSTRASSE
2043
KERMEISTER WILHELM MANGELS ■TABAUR, JAHNSTR. 40
2044
Ierwerk
2046
ltl. Bekanntmachungen
näß § 3 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für lusbauvon Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträgen) in ladt Montabaur vom 3o.l 1.1961 wird bekanntgemacht, pr Plan für den Ausbau der Werbhausgasse sowie der flgasse zusammen mit einem Kostenvoranschlag in der |om
|1S. Juli bis 31. Juli 1974
s von montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr zur Einsicht Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gel- jtraße 9 (Zimmer 6), öffentlich ausliegt, pen und Anregungen können nur während dieser Zeit |fiich oder schriftlich vorgebracht werden.
>baur, den 2. Juli 1974 ^erbandsgemeindeverwaltung Montabaur feez. Mangels, Bürgermeister
phmutzung von Wasserläufen
fls die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises mitteilte, jj.die Untersuchungen über die Verschmutzung von Wasser
läufen in unserem Bereich gezeigt, daß das Wasser von Vorflutern durch fäkale Coli, coliforme Stäbchen und sonstige Keime starke Verunreinigungen aufwies.
Die festgestellte Verunreinigung der Wasserläufe beruht nicht zuletzt auf einer fehlenden bzw. mangelhaften Wartung der Hauskläranlagen.
Nach den gemeindlichen Satzungen über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die gemeindliche Abwasseranlage dürfen in das Abwassernetz nicht eingeleitet werden:
a) Stoffe, welche die Leitung verstopfen können, z.B. Schutt, Sand, Asche, Kehricht, Lumpen, Dung, Schlacht- und Küchenabfälle und andere feste Stoffe.
b) feuergefährliche, zerknallfähige oder andere Stoffe, welche das Abwassernetz oder die darin Arbeitenden gefährden können (z.B. Benzin, Benzol, Karbid u.a.m.).
c) schädliche oder giftige Abwässer, insbesondere solche, welche schädliche Ausdünstungen oder üble Gerüche verbreiten oder die Baustoffe der Abwasserleitungen angreifen oder den Betrieb der Entwässerung und die Reinigung oder Verwertung der Abwässer stören oder erschweren können.
d) Abwässer aus Ställen und Dunggruben.
e) Abwässer, die wärmer als 33 Grad Celsius sind.
f) Pflanzen- oder bodenschädliche Abwässer.
Die Einleitungen von schädlichen Stoffen der genannten Art werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Zuständig hierfür sind gemäß § 68 Abs. 1 Nr. 4 Gemeindeordnung vom 14.12. 1973 die Verbandsgemeinden. Diese behält sich vor, stichprobenartige Kontrollen der Hausklärgruben in den verbandsangehörigen Gemeinden durchzuführen. Hierzu ist den mit der Kontrolle Beauftragten, gemäß der gemeindlichen Satzung, Zutritt zu allen in Frage kommenden Teilen der angeschlossenen Grundstücke zu gewähren. Alle diese Teile müssen jederzeit zugänglich sein.
Für den ordnungsgemäßen Betrieb von Grundstückskläreinrichtungen sowie für ihre einwandfreie Unterhaltung, ständige Wartung und Reinigung ist allein der Anschlußberechtigte verantwortlich.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß alle Hausklärgruben regelmäßig, mindestens halbjährlich zu entleeren sind.
In Gemeinden in denen eine Vollkanalisation besteht, d.h., alle der Kanalisation zugeführten Abwässer durch diese in eine zentrale Kläranlage abgeleitet und dort gereinigt werden,
Ä^OER VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, Uhr, Bauamt und Wasserwerk Geböude Gelbachstr. 9, Dienstag 8.00-12.00 Uhr, 16.00-19.00 Uhr, Mittwoch 14.00 -16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 -12.00 Uhr. (4 v AN u SCHL 0S SE- Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels ' «band,Beigeordneter Reusch 02620/8446, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß 02602/2046.
P^V ERBANDSGEMEIN DEKASSEi Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassaulsdie Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Wdieckamt Frankfurt/Main Nr. 10800-603.

