Montabaur - 14
gemeinheit vor Gefahren erheblichen Nachteilen oder unzumutbaren Belästigungen geschützt wird. Die Gemeinde Welschneudorf ist anerkannter Erholungs- und Fremdenverkehrsort. Ich richte deshalb im Interesse der erholungssuchenden Gäste wie Dorfbewohner die Bitte an jeden, das Rasenmähen in der Zeit von täglich 13 bis 16 Uhr zu unterlassen.
WILDERNDE HUNDE
In den letzten Tagen wurde des öfteren festgestellt, daß die Zahl der wildernden Hunde erschreckend zunimmt. Wir weisen hiermit alle Hundehalter auf ihre Halterpflichten hin. Der Jagdpächter sowie der Jagdaufseher sind beauftragt sowie berechtigt, wildernde Hunde zu erschießen, gez. Stahlhofen, Ortsbürgermeister
HOLLER UND NACHBARGEMEINDEN
HOLLER Wir gratulieren!
Herr Jakob Born, Holler, Südstr. 14 wird am 23.5.1974 74 Jahre alt.
Herr August Pehl, Holler, Niederelberter Str. 11, wird am 25.5.1974 7o Jahre alt.
Herr Josef Duhlem, Holler, Südstr. 4, wird am 26.5.1974 72 Jahre alt.
I ran Margarete Meuer, Holler, Hauptstr. 3o, wird am 1.6. 1974 76 Jahre alt.
Frau Anna Engers, Holler, Hauptstr. Io, wird am 2.6.1974
71 Jahre alt.
Frau Katharina Born, Holler, Südstr. 14, wird am 2.6.1974
72 Jahre alt.
Frau Maria Dahlem, Holler, Südstr. 4, wird am 4.6.1974 74 Jahre alt.
Frau Maria Perne, Holler, Hauptstr. 5, wird am 6.6.1974 77 Jahre alt.
Die Gemeinde überbringt hiermit die herzlichsten Glückwünsche und wünscht Ihnen weiterhin Gesundheit und einen zu f r ie de ne n Le he n sa be nd.
gez. Molsberger, Ortsbürgermeister
DAUBACH
Bericht
aus der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Qiubach am 24.5.1974
Der Gemeinderat hat dem Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den Ortsgemeinden Holler, Stahlhofen und Untershausen in der Form, wie dieser in der Sitzung des Gemeinderates Vorgelegen hat, zugestimmt. In Ausführung des Landesgesetzes über die öffentlichen Grund-, Haupt- und Sonderschulen werden die Schüler der Grundschule Stahlhofen mit Wirkung vom 1.2.1974 in die Grundschule Holler überführt. Das Schulgebäude in Stahlhofen wird mitbenutzt. Der Schulbezirk der Grundschule Holler/Stahlhofen umfaßt das Gebiet der Ortsgemeinden Holler, Stahlhofen, Chubach und Untershausen. Schulträger der Grundschule ist gern, der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Ortsgemeinde Holler. Die Grundschule Stahlhofen wird mit Wirkung vom 1.2.1974 aufgehoben.
Der Gemeinderat hat beschlossen, aufgrund der Stellungnahme des Katasteramtes und den damit von der Bezirksregierung Koblenz zurückgenommenen planerischen Bedenken, die westlich der verlängerten Hochstraße liegenden Grund
stücke 1547 bis 155o und 1557 und 1559 in das Plangebi einzubeziehen. Gleichzeitig wurde die Offenlage des Beb ^ ungsplanes “Auf dem Neufeldchen II” gern. § 2 Abs 6 BBauG beschlossen.
Aufgrund der vorgebrachten Bedenken der Kreisverwaltun des Westerwaldkreises werden die Feldwege 1747 und l 497 /j| im Bereich des Bebauungsplanes “Auf dem Neufeldchen II”' eingezogen.
Der Gemeinderat hat in dieser Sitzung die Erneuerung der Kanal- und Wasserleitung im Bereich der Baustelle der Land Straße 326 im Ortsbereich beraten.
Um im Bereich der Verbandsgemeinde ein weitgehendst einheitliches Recht über das Friedhofs- und Bestattungswesen zil erreichen, wurden den Ortsgemeinden von der Verbandsgemeindeverwaltung einheitliche Satzungsentwürfe mit den ent“ sprechenden Gebührensatzungen zur Beratung im Gemeinderl übersandt. Diese Satzungsentwürfe wurden eingehend beraten! sollen in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates bei schlossen werden.
Dem Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan wurde in der vorgelegten Form zugestimmt.
Amtl. Bekanntmachung
Einladung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Freitag, de) 7. Juni 1974 um 2o Uhr im Rathaus statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung:
1. Vergabe von Arbeiten für den Ausbau von zwei Wirtschaft wegen in der Ortsgemeinde Daubach
2. Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan um| die Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1974.
gez. Frink, Ortsbürgermeister
STAHLHOFEN Bericht
aus der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Stahlhofen am 24.5.1974 Zu Beginn der Sitzung wurden die Niederschriften aus den ( meinderatssitzungen vom 15.3. und 3.5.1974 verlesen. Einw^ düngen gegen die Niederschriften wurden nicht erhoben. Der Gemeinderat hat für die Studienfahrten der Klassen 9b, 1 loa, loe und lof einen Zuschuß von l,5o FM pro Tag und! Teilnehmer gewährt.
Der Gemeinderat hat beschlossen, für den Bereich der Grund! stücke Flur 29, Flurst. 42 und 43 die nach dem zugrunde liej genden Bebauungsplan festgesetzte Baulinie von 12 m auf m zu verringern.
Amtliche Bekanntmachung
STAHLHOFEN - DAUBACH UND UNTERSHAUSEN Mit Bescheid der Bezirksregierung Koblenz vom 2o.7.1973 wurde die Müllkippe in Stahlhofen endgültig geschlossen. Der Gemeinde wurde lediglich gestattet, auf dem Müllplatz noch Erdaushub bis zum 1.1.1974 abzulagern. (Diese Bekan| machung erfolgte bereits am 14.9.1973 im Amtsblatt Nr. 11/37 der Verbandsgemeinde Montabaur).
In letzter Zeit wurde jedoch festgestellt, daß nicht nur Erd-I aushub (bei dem natürlich zum Abladen auch eine Genehmi'l gung der Gemeindeverwaltung einzuholen ist) sondern auch | sonstige Abfälle jeder Art abgeladen werden.
Wir weisen nochmals darauf hin, daß ein unbefugtes Abladej von Abfällen aller Art und Erdaushub und Bauschutt ein Bußgeldverfahren nach sich zieht.
Diese Bekanntmachung bezieht sich auch auf die obengenaiuj ten Nachbargemeinden. gez. Pehl, Ortsbürgermeister
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