Montabaur - lo
3. Verpachtung einer gemeindeeigenen Grundstücksfläche im Baugebiet “Unter dem Ebrf”
4. Antrag 2 uf Erwerb eines Grundstücks
gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister
Verloren - Gefunden
Bei der Gemeindeverwaltung wurde ein Etui mit mehreren Schlüsseln (darunter 2 Autoschlüssel) als Fundsache abgegeben. Der Verüerer kann den Fundgegenstand bei entsprechendem Eigentumsnachweis während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung abholen.
Am 21.5.1974 ist einer hiesigen Einwohnerin ein Wellensittich zugeflogen. Das Tier ist beringt. Der Eigentümer kann sich werktags nach 17 Uhr mit der Finderin unter der Tel. Nr. Neuhäusel 359 in Verbindung setzen.
Hinweis
Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, daß die als Spielstraße ausgeschilderte Kadenbacher Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt und nur für den Anliegerverkehr freigegeben ist.
Trotz der sichtbar angebrachten Verbotszeichen läßt sich Tag für Tag beobachten, daß insbesondere Kraftwagen aus den Nachbargemeinden diese Straße durchfahren. Dies kann nicht mehr länger hingenommen werden. Kraftfahrer, die sich über das bestehende Verbot hinwegsetzen, werden künftig zur Anzeige gebracht.
gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister
SIMMERN Seit dem 1.1.1974
ist Schwester Toni Brügge für die Pflege der kranken und alten Menschen in der Gemeinde Siinmern zuständig. Sie ist unter folgender Telefonnummer zu erreichen: o2624/71ol.
Wenn sich unter dieser Nummer niemand meldet, können Hilfesuchende direkt die Nummer der Sozialstation Montabaur,
Tel. o26o2/3277 anrufen.
a
BUCHFINKENLAND
GACKENBACH
Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach, Kreis Westerwald, für das Rechnungsjahr 1974.
1 .
Aufgrund des § 11 des Landesgesetzes zur Einführung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung vom 14.12.1973 (GVB1 . S. 417) in Verbindung mit den §§96 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25. September 1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß der Gemeindevertretung vom 12.4.1974 für das Rechnungsjahr 1974 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Efer Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1974 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf 241.ooo,oo DM in der Ausgabe auf 241.ooo,oo CM
außerordentlichen Haushaltsplan
| Wasserzv
in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
41.ooo,oo DM 41.ooo,oo DM
§ 2
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)
b) für Grundstücke (B)
Hebesatz 22o v.H. Hebesatz 24o v.H.
2. Gewerbesteuer
a) nach Gewerbeertrag und -kapital
b) Gewerbemindeststeuer
Hebesatz 32o v.H. jährlich 12,ooDM
3. Hundesteuer
jährlich:
1. Hund 36,oo DM
2. Hund 54,oo CM
jeder weitere Hund
72,oo IM.
§ 3
Cter Gesamtbetrag der Dörlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf -,- DM festgesetzt.
§ 4
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 1974 in Kraft.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Gesehen (keine Bedenken)!
Montabaur, den 2o. Mai 1974
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 a Az.: o29-9oo (2o)
(L.S.) Im Aufträge: gez. Wilhelmi
III.
Der Haushaltsplan liegt gern. § 99 Abs. 3 GO eine Woche lang und zwar vom 1.6. 1974 bis 8.6.1974 während der Dienststunden montags- freitags täglich von 13 bis 16 Uhr | im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gackenbach, den 28.5.1974
Ortsgemeindeverwaltung Gackenbach (L.S.) gez. Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Bekanntmachungen
PARKWÄRTERDIENST AM 2.6.1974
Vormittags: Josef Jung
nachmittags: Schlosser, Karl u. Keul, Lorenz.
PARKWÄRTERDIENST AM 3.6.1974
Vormittags: Josef Keul
nachmittags: Schubert, Gerhard u. Schubert,
Alfred.
AUS DER SITZUNG DES GEMEINDERATES AM 12.4.74 Der Gemeinderat wählte folgende Vertreter in den Wasser-j zweckverband, Förstbetriebsverband und Schulverband:
1 Hermanr
I porstbeti
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die fjjJ jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt! festgesetzt:
[Alfred Si
»Schulaus
[Reinhard
i wese 11974:
■Erschließ
IKanalgeb
[verkauf
■Erstattur
[Wildpark
[Parkgebü
konzessi
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■Erlös aus
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