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Montabaur - 2

Achtung!

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Ausgabe Nr.

Anzeigenannahmeschluß (Posteinaang®eim Verlag)

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7. Juni 1974

Redaktion und Anzeigenabteilung

auch die Vorauszahlungen entsprechend dem Hebesatz erhöht. Die Erhebung der Grundsteuerbeträge aufgrund der neuen Steu­ermeßbeträge kann aller Voraussicht nach erst 1975 erfolgen. Hierbei werden dann die geleisteten Vorauszahlungen angerech­net.

Die Vorauszahlungsbescheide 1974, die bis zur Erteilung eines neuen Bescheides Gültigkeit haben, enthalten als Zahlungster­mine den 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.

Wir bitten, den auf die bereits abgelaufenen Termine entfallen­den Betrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Be­scheides sowie künftige Raten zu den Fälligkeitsterminen zu entrichten.

Letzte Folge des Berichtes:

Ab 1. Mai 1974 gilt in der Bundesrepublik ein neues Punkte­system für Verkehrssünder

3 Punkte

Nichtbeachten des Rotlichts (als Wechsel- oder Lhuerlichtzei- chen), von Lichtzeichenanlagen oder des Haltezeichens von Polizeibeamten oder grobes Nichtbeachten des STOP-Zeichens durch Fahrzeugführer

Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraft­omnibusses, einer Kraftdroschke, eines Mietwagens, eines Kran­kenkraftwagens oder eines Omnibusanhängers ohne die vorge­schriebene Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs zulassungspflichtiger Fahrzeuge ohne Zulassunu oder betriebserlaubnispflichtiger Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis

Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit Mängeln, die die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchti­gen (z.B. mangelhafte Reifen, Bremsen, Lenkung, Anhänger­kupplung)

Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit mangelhaft gesicherter Ladung

Anordnungen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs unter Überschreitung der zulässigen Gewichte, Achslasten oder Anhängelasten um mehr als lo Prozent

2 Punkte

folgende Ordnungswidrigkeiten:

Falsches Fin- oder Anfahren unter Gefährdung anderer Verbotenes Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen Nichtkenntlichmachen oder ungenügendes Kenntüchmachen liegengebliebener Fahrzeuge

Falsches Vorbeifahren an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmit­tel

Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in unübersichtlichen Kurven oder bei sonstiger Unübersichtlichkeit

Unzulässiger Fahrstreifenwechsel unter Gefährdung anj Falsches Verhalten beim Abbiegen oder Wenden unten fährdung anderer Überschreiten der Anmeldefrist zur HauptuntersuchJ mehr als 4 Monate

1 Punkt

alle übrigen Ordnungswidrigkeiten:

Nichtbeachten der Vorfahrt durch Führer anderer Fall Nichtbeachten der sonstigen vorfahrtsregelnden Verke] chen

Nichtbeachten der sonstigen Verkehrsregelung durchP beamte, Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen Falsches Verhalten beim Ein- oder Anfahren oder bei! gen in sonstigen Fällen Behindern oder Gefährden des Verkehrs beim Rückwl ren (soweit nicht sieben oder vier Punkte fällig sind)! Behindern oder Gefährden des Gegenverkehrs, nachfa Verkehrs oder des überholten Fahrzeugs beim Überhtj Sonstiges Fehlverhalten beim Überholen/Überholtwetj Vorbeifahren

Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit a| 25 km/h

Ungenügender Sicherheitsabstand bei einer Geschwind] von weniger als 8o km/h Verbotenes Parken Führen eines Fahrzeuges oder Anordnen /Zulassen de] triebnahme mit einer Ladung mit unzulässiger Höheflj Länge oder mit unzulässig herausragender Ladung Unzulässige Mitnahme von Personen auf KraftfahrzetiJ Anhängern

Fahren ohne Licht oder mit unzulässiger oder unzuläj Beleuchtungseinrichtung (soweit nicht drei Punkte falj sind)

Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer beim Ein- ode] gen

Übermäßige Geräusch-, Abgas- oder Rauchentwicklunj Unzulässiges oder verkehrsgefährdendes Schleppern schleppen von Fahrzeugen

Vorschriftswidriges Verhalten von Fußgängern, Ra^l Reitern und anderen Nicht-Kraftfahrzeugführern Führen eines Fahrzeuges trotz körperlicher oder t gel (soweit nicht Straftatbestand oder vier Punkte fäl| Andere nicht aufgeführte Ordnungswidrigkeiten

Kath. Jugendamt Bezirk Montabaur

Dhs Kath. Jugendamt Montabaur veranstaltet in der 12. bis 19. lo.l974 eine Studienfahrt nach Prag- die einiger Vorbereitung bedarf, soll einen Einblick u ben des Nachbarlandes vermitteln. Sie fällt in die rbej

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