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Montabaur - 4

zieller Hinsicht, durch Vorlage entsprechender Unterlagen zu erbringen.

Montabaur, den 24. April 1974 gez. Mangels, Bürgermeister

Bekanntmachung

BERUFUNG ALS ERSATZMANN IN DEN STADTRAT Herr Franz Kraemer hat sein Mandat als Ratsmitglied des Stadtrates der Stadt Montabaur niedergelegt.

Der auf dem Wahlvorschlag der SPD als Nachfolger des ausge­schiedenen Ratsmitgliedes benannte

Herr Gerhard Stühn - Berufsschullehrer - 543 Montabaur, Eichendorffstr. 4 ist als Ersatzmann gemäß §42 Abs. 2 KWG in den Stadtrat der Stadt Montabaur berufen worden.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWG sind gege­ben. Die Berufung wird hiermit gern. § 69 Abs. 2 KWO bekannt­gemacht.

543 Montabaur, den 26.4.1974

gez. Mangels, Stadtbürgermeister als Wahlleiter der Stadt Montabaur

Bekanntmachung

BERUFUNG ALS ERSATZMANN IN DEN STADTRAT Herr Karl Morschheuser hat sein Mandat als Ratsmitglied des Stadtrates der Stadt Montabaur niedergelegt.

Der auf dem Wahlvorschlag der CDU als Nachfolger des ausge­schiedenen Ratsmitgliedes benannte

Herr Franz Dommermuth - Amtmann - 543 Montabaur, Karl-Siebert-Str. 5 ist als Ersatzmann gemäß § 42 Abs. 2 KWG in den Stadtrat der Stadt Montabaur berufen worden.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWG sind gege­ben. Die Berufung wird hiermit gern. § 69 Abs. 2 KWO bekannt­gemacht.

543 Montabaur, den 26. Aprü 1974 gez.Mangels, Stadtbürgermeister als Wahlleiter der Stadt Montabaur

Bekanntmachung

BERUFUNG ALS ERSATZMANN IN DEN STADTRAT Herr Josef Straub hat sein Mandat als Ratsmitglied des Stadt­rates der Stadt Montabaur niedergelegt.

Der auf dem Wahlvorschlag der CDU als Nachfolger des ausge­schiedenen Ratsmitgliedes benannte

Herr Wilhelm Wahl - Chem. Ing. - 543 Montabaur, Elisabethenstr. Io ist als Ersatzmann gern. § 42 Abs. 2 KWG in den Stadtrat der Stadt Montabaur berufen worden.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWG sind gege­ben. Die Berufung wird hiermit gern. § 69 Abs. 2 KWO bekannt­gemacht.

543 Montabaur, den 26.4.1974

gez. Mangels, Stadtbürgermeister als Wahlleiter der Stadt Montabaur

Bekanntmachung

Der Umlegungsausschuß der Stadt Montabaur hat am 18.4.

1974 für Teile des UmlegungsgebietesSaubitz und Wurstwie­se, Gemarkung Horressen die Unanfechtbarkeit beschlossen. Entsprechend diesem Beschluß sind unanfechtbar:

Ordn.Nr. Abfindungsgrundstück

8 58

21 61 und 62

23 65

Ordn.Nr. Abfindungsgrundstück

67/1

67/2 u. 68/2 5

11 u. 12 17 u. o 28

5o, 5 1 u. 52 47

64, 69, 6, 3, 1, 13, 14, 4/2, 37

56

54

27

59 u. 6o

14

63

37

66

17

68/1

6 a

2

5 a

7

11 a

18 u. 19

19

29

5

49

9 a

48

39

44

41

57

1

55

Gemäß § 71 wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist,j die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am & in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustaij den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustas setzt. j

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisug neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundsl ein. Falls ein Beteiligter eine Besitzanzeige der neu zuge Baugrundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 6.5.IS der Stadt Montabaur (Verbandsgemeindeverwaltung-8 anzuzeigen, damit in einem noch festzulegenden Termin liehe Besitzanzeige durch einen Beauftragten des Katastt erfolgen kann.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaft sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt, j Auf lfd. Nr. 11 des beschreibenden Teiles zum IJmleguM wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungss nis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen miti anfechtbarkeit fällig werden.

Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. II dt buches kann abgesehen werden, wenn der Leistu ngspflic einschließlich 6.5.1974 auf das Konto der Verbandsgem Montabaur Nr. 5oo ol7 bei der Kreissparkasse Montabü wahrkonto Nr. 225) den fälligen Betrag eingezahlt, odet der Stadt Montabaur Vereinbarungen über die Tilgung? hat.

Montabaur, den 29. April 1974

Stadtverwaltung - Umlegungsausschuß - Siegel gez. Rohrbacher, Vorsitzender des Umlegungsausschusses

Sperrmüllabfuhr

Die nächste Sperrmüllabfuhr im Stadtteil Eigendorf erft Montag, dem 6.5.1974 und in den Stadtteilen F.schelbai Horressen am Mittwoch, dem 8.5.1974 in der bisherüb Form.

Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbem fahren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend^ und verschnürt bereitstehen soll.

25 11 2 a lo a 7 a 7 6 13 12

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