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Montabaur - 2

trums Montabaur für alle Dienstleistungsbereiche sowie Ver- waltungs- und Versorgungseinrichtungen negativ beeinflußt würde.

Hallenbad der Stadt Montabaur

Das Hallenbad der Stadt Montabaur ist nunmehr nach Been­digung der Schwimmkurse an allen Montagen bis zum Be­ginn der Freibadesaison von 14 bis 16 Uhr für das Frauen­bad und von 16 bis 19 Uhr für das Familienbad geöffnet. Außerdem steht dienstags das Bad bis 21.3o Uhr dem allge­meinen Baden (Familienbad) und mittwochs von 2o bis 2l.3o Uhr dem Frauenbaden zur Verfügung.

Sonntags wird das Familienbad von 8 bis 13 Uhr beibehalten.

"Mikrozensus" befragt jeden loosten Haushalt

Im Aufträge des Statistischen Landesamtes sind im Mai zahl­reiche Interviewer unterwegs, um in Rheinland-Pfalz 12 ooo Haushalte zu befragen; das entspricht einem Prozent der Be­völkerung. Sie wurden durch ein Zufallsauswahlverfahren ermittelt. Benötigt werden Angaben über die Person, die Er­werbstätigkeit und die soziale Sicherheit. Darüber hinaus wer­den diesmal auch Auskünfte über Krankheiten und Unfälle - deren Beantwortung dem Haushalt jedoch freisteht - und über behinderte Kinder benötigt.

Mit diesen bereits seit 1957 in regelmäßigen Abständen durch­geführten Stichprobenerhebungen können die von Verwaltung und Wirtschaft dringend benötigten bevölkerungs- und er­werbsstatistischen Daten mit verhältnismäßig geringem Arbeits­und damit Kostenaufwand gewonnen werden, ln folgenden Gemeinden finden Mikrozensusbefragungen statt:

HOLLER - MONTABAUR - NEUHÄUSEL - WELSCHNEUDORF

Rechtsgrundlage ist das Mikrozensus-Gesetz vom 28.12.1968 (BGBl. I S. 1456). Alle volljährigen Haushaltsmitglieder sind danach zur Auskunft verpflichtet. Die Interviewer unterliegen der Geheimhaltungspflicht und dürfen demzufolge keinem Dritten Einblick in die Unterlagen gewähren. Die Angaben dienen ausschließlich statistischen Zwecken.

Die Auskunftspflichtigen müssen die Erhebungsbogen nicht selbst ausfüllen; diese Arbeit wird von besonders geschulten Beauftragten des Statistischen Landesamtes vorgenommen.

Unkrautbekämpfung

Die Unkrautbekämpfung ist durch die Landesverordnung zur Verhütung von Schäden durch Pflanzen vom 27.11.1973 (GVB1. S. 4ol) neu geregelt worden.

Nach § 1 dieser Verordnung sind die Besitzer und die Verfü­gungsberechtigten zur Bekämpfung der unten aufgeführten Pflanzen verpflichtet. Die Bekämpfung ist so durchzuführen, daß eine Massenvermehrung und Ausbreitung, die eine land­wirtschaftliche , gärtnerische, weinbauliche oder forstliche Nutzung oder Pflege der Grundstücke Dritter erheblich beein­trächtigt oder gefährdet, verhindert wird.

Wer die Bekämpfung vorsätzlich oder fahrlässig unterläßt, han­delt ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Pflan­zenschutzgesetzes.

Pflanzen im Sinne des § 1 der Landesverordnung sind:

Gewöhnlicher Giersch Gemeine Quecke Weißes Straußgras Flughafer

Morgenländisches Zackenschötchen Gemeine Zaunwinde

Gemeine Pfeilkresse

Saat-Wucherblume

Acker-Kratzdistel

Acker-Winde

Seide-Arten

Franzose nkraut-Ärten Acker-Minze Ästige Sommerwurz

Himbeere

Frühlings-Kreuzkraut Gemeines Kreuzkraut Gänsedistel-Arten Gemeiner Löwenzahn Huflattich Große Brennessel

Beim Standesamt beurkund

Gemeine Pestwurz

Schilfrohr

Wasser-Knöterich

Spieß-Knöterich

Riesen-Knöterich

Kriechender Hahnenfuß

Personenstandsmeldungen in der Zeit vom 23.4. bis 294

Geburten

Henritzi Nicole, Montabaur, Eschelbacherstr. 2 Beieischmidt Sylvia Christel, Montabaur, Hammerweg? Rohrbacher Isabell Nicole, Montabaur, Lahnstr. 19 Schütz Boris Berthold, Montabaur, Stadtteil Eigendorf Baumbacherstr.

Herzmann Sabine, Eitelborn, Unter dem Dorf 6 Eulgem Yvonne Jeanette, Oberelbert, Wiesenstr. 3 Beckschäfer Marco, Oberelbert, Hauptstr. 16 Barthelmes Melanie, Simmern, Hauptstr. 83 DAvis Jörg, Stahlhofen, Ringstr. 18 Biering Ingo Hans-Peter, Simmern, Wambachstr. 3

Eheschließungen

Ferdinand Winfried Helmut, Ruppach-Goldhausen, Bruni Straße 7 und

Ferdinand geb. Wolf Hiltrud Amalie, Girod, Mühlenweg] Ott Werner, Staudt, Wiesenstr. 5 und Ott geb. Meurer, Maria Helene, Heiligenroth, Neustr. 2 Wagner Günter, Maxsain, Neustr. 214 und Roßbach-Eufinger geb. Eufinger Edith, Montabaur,Mot Tabor-Str. 34 Jackmuth, Friedrich Franz Josef, Koblenz, Stadtteil An Am Steiner Kopf 4 und Jackmuth geb. Gombert Jutta Anna Lieselotte, Unterst« Hauptstr. 17

Dujmovic Stipe, Niedererbach, Brückenstr. 2 und Dujmovic geb. Horn, Anna Maria, Niedererbach, Brücke» Eschenauer Werner Paul, Montabaur, Herderstr. 6 und Eschenauer geb. Walther Elke Walburga, Montabaur,S&j Eigendorf, Altstr. 1 von Bergh Joachim Mischa, Niederelbert, Am Hang 6 undj von Bergh geb. Pfeifer Doris, Hartenrod, Am Heiligenstoj Miszalski Paul August, Montabaur, Koblenzer Str. 15 uni Miszalski geb. Degenhardt Gisela Mechthild, Montabaur,Ij derstraße lo

Becker Werner Hubert, Ettringen, Höhenweg 23 und Luxem geb. Löderich Rosemarie., Montabaur, Peterstor^ Jung Karl Otto, Oberelbert, Hauptstr. 17 und Jung geb. Wenske Gabriele Ingrid, Staudt, Gartenweg Inj Röther Winfried Werner, Großholbach, Hauptstr. 39 uim R öther geb. Wolf Elke Maria, Großholbach, Limburger^ Busch Willi, Niederelbert, Hauptstr. 49 und Busch geb. Munsch, Astrid Mathilde Maria, Dernbach, wiese

Kölb Detlef Ernst, Montabaur, Karl-Siebert-Str. 8 und Kölb geb. Siry Irene, Ebernhahn, Waldstr. 8 Runge Hubertus Herbert Robert Hermann, Koblenz,M berger Höhe 5 und

Runge geb. Czernik Erika, Neuhäusel, Hauptstr. 6

Amtliche Bekanntmachungen von den Kommunalverwaltungen. Verantwortlich fOr den Inhalte Robert Degen. «««*1 eSlH 1 Herausgebert Druck und Verlage Verlag + Drude Linus Wlttlch, Weltersburg. POSTANSCHRIFT! 5413 Bendorf, Postfach 1205, Telefon (024221