Montabaur - 6
Mädchen von Eitelborn von 14.2o Uhr bis 15.oo Uhr
Schulreifetest für die Schulneulinge von Eitelborn und Neuhäusel
Am Freitag, dem lo.5.1974 findet der Test für die Schulneulinge statt. Wir erwarten alle Schulneulinge um 11.3o Uhr in der Augst-Schule. Jedes Kind möge bitte einen roten Filzstift mitbringen,
EITELBORN
Bekanntmachung
Der Umlegungsausschuß der Gemeinde Eitelborn hat am 17.4. 1974 für Teile des Umlegungsgebietes “Im Struthfeld”, Gemarkung Eitelborn die Unanfechtbarkeit beschlossen. Entsprechend diesem Beschluß sind unanfechtbar:
Ordn.Nr. Abfindungsgrundstück
5
2o 1
8
2o2 und 2o6
21
2o3 und 2o4
27
2o5
9
2o8 und 2o9
15
21o
31
214 und 215
42
217
11
222, 223, 226, 227, 228, 229 und 241
45
224
4
225, 231 und 235
39
232, 237 und 238
44
233 und 234
41
242
26
24o
14
239
29
244, 245, 246, 247 und 25o
3o
248 und 249
23
26o
13
261
1
262
33
263
32
264
4o
267 und 27o
43
268 und 269
28
275
17
276
12
2o7, 216, 221, 23o, 236, 243 und 265
Gemäß § 71 wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist, treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 29.4. 1974 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Falls ein Beteiligter eine Besitzanzeige der neu zugeteilten Baugrundstücke wünscht, bitten, wir dies bis zum 3o.4.1974 beim Bürgermeisteramt in Eitelborn anzuzeigen, damit in einem noch festzulegenden Termin die örtliche Besitzanzeige durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfolgen kann.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. 11 des beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverfahren festgesetzen Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.
Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt] Grundbuches kann abgesehen werden, wenn derlj pflichtige bis einschließlich 29.4.1974 auf das Kon] bandsgemeinde Montabaur Nr. 5oo ol7 bei der kJ Montabaur (Verwahrkonto Nr. 223) den fälligen öd zahlt, oder mit der Gemeinde Eitelborn Vereinba j Tilgung getroffen hat. 1
Eitelborn, den 22. April 1974 1
Gemeindeverwaltung - Umlegungsausschuft, gez. Rohrbacher, Vors. d. UmlegungsausschJ
Rentenzahltag
bei der Poststelle Eitelborn am Montag, den 29 Ü
Kirchenchor "Cäcilia" j
Bei günstigem Wetter macht der Kirchenchor am J eine ca. 2-stündige Wanderung durch Feld, Wiesen] Auf halber Strecke sorgt ein guter Getränkeservicef Durst. Am Ziel unserer Tour erwartet uns ein MeiJ einer geschmackvollen Suppe mit Würstchen. Nach] lustigen schönen Stunden bringt uns dann ein Bus! zurück. |
Alle aktiven und passiven Mitglieder, Feunde und(f Vereins mit ihren Familien die an der Wanderung(J wollen, treffen sich also am 1. Maientag um 9.3o m einslokal “Westerwälder Hof”.
NEUHÄUSEL !
Bekanntmachung
BERUFUNG ALS NACHFOLGER IN DEN GEMEI Herr Reinhold Hümmerich hat auf sein Mandat imO rat verzichtet. Gern. § 42 Abs. 2 KWG in Verbindul KWO ist für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitgljj nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlva der Wählergruppe Merzbach
Herr Ernst Georg Raßbach - Maurer - 5411 Neuhäusel, Kirchstr. Io j
als Nachfolger in den Gemeinderat berufen worden] Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KW geben . Die Berufung wird hiermit gern . § 69 Absj kanntgemacht. 1
5411 Neuhäusel, den 23. April 1974 j
gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister als Gen«
Bericht
aus der konstituierenden Sitzung des Gemeinde™ de Neuhäusel vom 16. April 1974 j
Zu Beginn der Sitzung verpflichtete der geschäftsfe Bürgermeister Hümmerich die Ratsmitglieder nanie^ gemeinde Neuhäusel durch Handschlag zur gewissej füllung ihrer Pflichten.
Dem Entwurf der Hauptsatzung wurde in der Fora der Sitzung des Gemeinderates Vorgelegen hat, zu® Herr Hümmerich wurde zum Ortsbürgermeister den meinde Neuhäusel wieder gewählt und unter Beruf! Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit di de des am 17.3.1974 gewählten Gemeinderates zu« meister ernannt: I
Zum 1. Ortsbeigeordneten wurde Herr JochaimN 2. Ortsbeigeordneten Herr Alex Ibach gewählt, j Nach erfolgter Wahl wurden die Gewählten nameij de durch Handschlag verpflichtet und die Ernennul ausgehändigt. J
Bekanntmachung 1
In letzter Zeit ist mehrfach Beschwerde darübergj daß Kinder und Jugendliche mit Fahrrädern und an der neuen Kirche vorbeiführenden Fußgänger'

