Itabaur - 9
.„läge und Rasensportplatz
wiederholter Aufforderung wird immer wieder festge- l z da ß Rinder in der Parkanlage am Jugendheim Schaden I 1 ’ Qj e Eltern werden daher gebeten, ihre Kinder
| dich darauf hinzuweisen, daß der Platz am Jugend- und auch die Straße vor dem Jugendheim kein Spiel- 1 sjn( j Die Eltern haften für jeden Schaden, der durch ILde Kinder angerichtet wird. Auch wird ausdrücklich 1 f hingewiesen, daß Unbefugten das Betreten des neuen Insportplatzes strengstens verboten ist.
Ihdem nunmehr rund um das Sportgelände mit Planie- fcsarbeiten begonnen wurde, kann künftig nicht mehr ge- L werden, daß Abfälle, auch in kleineren Mengen, dort felagert werden . Bei Mißachtung dieses letzten Hinweises j künftig mit einer Anzeige gerechnet werden.
verantwortlicher Unfug!
Ben späten Abendstunden des Karfreitags haben Unbekann- i der Poststraße sämtliche Schachtdeckel von den Kanalichten entfernt und wahllos auf die Straße geworfen.
L Handlung stellt eine unverantwortliche und strafbare Idar. Die Bevölkerung wird gebeten, sachdienliche Mitteilen , die vertraulich behandelt werden, bei der Gemeinde- jvaltung zu machen.
jidesteuer
I gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, daß hdehalter verpflichtet sind, Hunde sofort bei der Verbands- leindeverwaltung wegen der Heranziehung zur Hundesteu- (u melden. In Kürze ist hier mit einer Überprüfung zu nnen.
' Gemeinde gratuliert zum Geburtstag
}rn Josef Perne II. Friedensstr. 2, zum 74. Geburtstag,
[m Wilhelm Steinebach, Bergstr. 6 , zum 7o. Geburtstag, i Anna Hastrich, Eppenroder Str. 1, zum 7o . Geburtstag, gez. Perne, Ortsbürgermeister
IK Nentershausen
[n Dienstag, dem 23.April 1974 um 2o Uhr beginnt in jitershausen, in der alten Schule, ein acht Doppelstunden ^fassender Lehrgang in Erster Hilfe. Wir laden hierzu alle pressierten Bürger recht herzlich ein. Besonders empfehlen ir diesen kostenlosen Lehrgang allen Führerscheinbewerbern.
IMBORN
jitl, Bekanntmachung
^WEITERUNG DES BEBAUUNGSPLANES “BAUMORT SD WALDSTRASSE” DER GEMEINDE NOMBORN fr: Offenlage gern. § 2 (6) BBauG
(Gemeinde Nomborn hat die Erweiterung des Bebauungs- ntes “Baumort und Waldstraße” beschlossen. Die Erweite- tg umfaßt folgende Grundstücke:
Ir 1;
[irstücke (Straßenparzellen) Nr. 189 teilw., 149 teilw.,
262 teilw.
r Entwurf des Erweiterungsplanes mit Text und Begrün- n g liegt gemäß § 2 Abs. 6 BBauG vom 23.6.196o in der [it vom
April 1974 bis 29. Mai 1974
keils während den Dienststunden bei der Verbandsgernein- Montabaur, 543 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) ,
Jnmer 7 und in der Wohnung des Bürgermeisters in 5431 |mborn arbeitstäglich von 17 bis 2o Uhr öffentlich aus.
! Erweiterung hat zum Inhalt, daß die Straßenparzellen 189 teilw., 149 teilw. und 262 teilw. in den Geltungsbe
reich des Bebauungsplanes “Baumort und Waldstraße” einbezogen werden.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Nomborn, den 9. April 1974 Gemeinde Nomborn gez. Noll, Ortsbürgermeister
NIEDERELBERT
Amtl. Bekanntmachung - Einladung
Die konstituierende Sitzung des Gemeinderates Niederelbert findet am Donnerstag, dem 25. April 1974 um 2o Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Tagesordnung
Öffentl. Sitzung:
1. Verpflichtung der Mitglieder des Gemeinderates
2. Bestellung von Mitgliedern des Gemeinderates zur Unterzeichnung von Sitzungsniederschriften
3. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Hauptsatzung
4. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters
5. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des ehrenamtlichen 1. Ortsbeigeordneten
6. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des ehrenamtlichen 2. Ortsbeigeordneten
7. Wahl von 6 Mitgliedern und 6 Stellvertretern für den Haupt- und Finanzausschuß
8. Wahl von 6 Mitgliedern und 6 Stellvertretern für den Bauausschuß
9. Wahl von 3 Mitgliedern und 3 Stellvertretern für den Ausschuß für Jugendarbeit und Kultur
10. Wahl der Mitglieder und Stellvertreter für den Umlegungsausschuß
gez. Hübinger, Ortsbürgermeister
Amtl. Bekanntmachung
Der Umlegungsausschuß der Gemeinde Niederelbert hat am
11.4.1974 für das Umlegungsgebiet “Auf der Schla” und “Aufm Berg”, Gemarkung Niederelbert die Unanfechtbarkeit beschlossen . Gemäß § 72 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am
22.4.1974 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Falls ein Beteiligter eine Besitzanzeige der neu zugeteilten Baugrundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 22.4. 1974 beim Bürgermeisteramt in Niederelbert anzuzeigen, damit in einem noch festzulegenden Termin die örtliche Besitzanzeige durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfolgen kann.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. 11 des beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungs-

