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Montabaur-2

läge. Es ist deshalb erforderlich, daß die vorhandenen Schwei­ne der in die repräsentative Zwischenzählung einbezogenen Schweinehalter richtig und vollständig erfaßt werden. Auskunftspflichtig sind gemäß § 4 Abs. 2 des Viehzählungs­gesetzes die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verhindert, so sind die mit der Viehhaltung befaßten Familienmitglieder oder Betriebsangehörigen auskunftspflichtig. Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten (§5 des Viehzählungsgesetzes). Bestehen Anordnun­gen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr beschrän­ken, z.B. bei Seuchen, so sind die Zähler von den Auskunfts­pflichtigen hierauf hinzuweisen.

Wer als Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Aus­künfte ganz oder teilweise verweigert, oder nicht rechtzeitig erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder wer sich weigert, den Zählern das Betreten der Ställe oder anderer Örtlichkeiten, in denen Schweine gehalten wer­den oder gehalten werden können, zu gestatten, handelt ord­nungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Einzelangaben der Halter und die Feststellungen bei der Zählung unterliegen der Geheimhaltung. Ihre Benützung zu steuerlichen Zwecken ist unzulässig. Die Weiterleitung von Einzelangaben auf dem Dienstwege durch die erhebenden Behörden an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nennung des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zuge­lassen.

543 Montabaur, den 26. März 1974 Verbands-Gemeindeverwaltung Im Aufträge: gez. Henkes

Die Verwaltung informiert

Hallenbad der Stadt Montabaur

Die Verwaltung weist darauf hin, daß dienstags das Hallen­bad der Stadt Montabaur zum allgemeinen Baden bis 21.3o Uhr und mittwochs von 2o bis 21.3o Uhr für das Frauen­baden geöffnet ist. Es besteht nunmehr auch für die berufs­tätige Bevölkerung die Möglichkeit, sich nach Dienstschluß beim Schwimmen zu entspannen.

Außerdem wird das Familienbaden sonntags von 8 bis 13 Uhr beibehalten.

für die Ehefrau 9.ooo,oo DM und für jeden sonstigen F angehörigen 4.2oo,oo DM jährlich betragen.

Da noch einige Wohnungen frei sind, nimmt der Bauhei Bewerbungen entgegen.

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Die Landesbühne

Rheinland-Pfalz bringt am Donnerstag, dem 4.4.1974^.

saal der Joseph-Kehrein-Schule, Montabaur

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FISCH ZU VIERT

Eine Moritat von Wolfgang Kohlhasse und Rita Zimmer Beginn: 2o Uhr

Kartenvorverkauf: Rathaus - Zimmer 17 Preise: 2,lo DM bis 4,6o DM

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Sprechtag für Versicherte der Rentenversicherung der Ai|| einschl. Handwerker im April 1974

Der Überwachungsbeauftragte der Landesversicherung: Rheinland-Pfalz, Zweigstelle Andernach, hält den nächstJ Sprechtag am

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Dienstag, dem 2. April 1974 von 8.3o bis 12 Uhr bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur

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Die Auskunftssuchenden werden gebeten, ihre Versichert unterlagen mitzubringen.

In Vertretung: gez. Holzenthal, Kreisamtmann

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Elternschule fällt aus

Wie die Kreis-VHS mitteilt, muß der für den 27.3.1974ii der Kehrein-Schule Montabaur vorgesehene Diskussion^ mit Herrn Gödert wegen Renovierungsarbeiten am Schilf bäude ausfallen.

Nächster Termin ist daher Donnerstag, der 18.4.1974 uni 2o Uhr; das Thema lautet dannSexualerziehung in Kini heit und Jugend.

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Beim Standesamt beurkund

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Punkthaus in Montabaur, Saarstraße

Das im ehemaligen Ziegeleigelände an der Elgendorfer Straße in Montabaur vom Gemeinnützigen Siedlungswerk GmbH,

625 Limburg, Heinrich-von-Kleist-Straße 12, erbaute Punkt­haus , geht seiner Vollendung entgegen.

Dasselbe soll voraussichtlich bis zum 1. Juni 1974 bezugsfer­tig sein.

Das 8-geschossige Wohnhaus beinhaltet 36 Wohnungen, wel­che von einer Zweizimmer-Wohnung (ca. 34,oo qm) bis zu einer Vierzimmer-Wohnung (ca. 87 qm Wohnfläche) reichen.

De Wohnanlage hat einen Aufzug, Zentralheizung und sonsti­ge gute Ausstattung.

Die Wohnungen sind öffentlich gefördert, was bedeutet, daß eine Wohnberechtigung nach § 25 des II. WoBauG. durch eine Bescheinigung des Landratsamtes nachgewiesen werden muß. Das Einkommen darf hier für den Erstverdiener 18.ooo,oo DM,

Personenstandsmeldungen vom 19.3. bis 25.3.1974 f Dj Geburten j

Badouin, Andrea, Montabaur, Mons-Tabor-Str. 38 ^

Rollon Blanco, Pedro Manuel, Montabaur, Bahnhofstr. ' Volkmann, Vanessa Manuela, Montabaur, Kaiserstr. 4 ü] Wittelsberger, Nicole Rosemarie, Simmern, Gartenstr. 1 ^

Eheschließungen /'{§

Wolter, Siegbert-Herbert, Holler, Hauptstr. 25 und i ^ Wolter geb. Mockenhaupt Martina Maria Doris, Winden, i Hauptstr. 3o j

Antweiler Hanspeter, Montabaur, Eichendorffstr. 22 unil Antweiler geb. Fischbeck Hildegard Susanne Erna, Eich i A dorffstraße 22 v

Wolf Franz Rüdiger, Montabaur, Stadtteil Eigendorf,Pfü Fein-Straße 1 und

Wolf geb. Neuhaus Ulrike Maria Emma, Montabaur, Hinten stock 28

Blaum Nikolaus Aloisius, Siershahn, Friedensstr. 26 uni ^ Blaum geb. Bicking Rita Hedwig, Stahlhofen, Gartenstrl- 1 Lippert Franz Christoph, Montabaur, Albertstr. 4 und ||

Amtlid)« Bekanntmodiungen von d«n Kommunalv«rwaltung«n. Verantwortlich fOr dm Inhalt) Robert Degen. .

Herausgeber: Drude und Verlag > Verlag «Drude Linus Wlttldt, Weltersburg. POSTANSCHRIFT) 5413 Bendorf, Poetfach 1206, Telefon (024221 4095/* |