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mtsblatt

[er Verbandsgemeinde Montabaur

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der verbandsangehörigen Gemeinden 1

Iden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Irbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, lerelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

hrgang 2

Freitag, den 15. März 1974

Nummer : 11

L mtl. Bekanntmachungen

Ihlbekanntmachung j

i Kreiswahlleiters des neuzubildenden Landkreises Wester-

Id

Vm Sonntag, dem 17. März 1974 finden die Wahlen zu den neinderäten, Verbandsgemeinderäten sowie zum Kreistag |tt. Die Wahlhandlung dauert von 8 bis 18 Uhr.

bin Wahlberechtigter kann nur in dem Wahlraum des Stimm- [irkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. der Wahlbenachrichtigung sind Stimmbezirk und Wahlraum |egeben. Die Wähler werden gebeten, Wahlbenachrichtigung [ Personalausweis mitzubringen.

jFür jede Wahl, die nach den Grundsätzen der Verhältnis- aftl durchgeführt wird, erhält der Wähler im Wahlraum nach eitstellung seines Wahlrechts einen Stimmzettel, sofern er |lberechtigt ist. Die Stimmzettel enthalten unter Listennum- das Kennwort der Partei oder Wählergruppe sowie die. nen der ersten fünf Bewerber jedes Wahlvorschlages. Der- [der hat für jede Wahl eine Stimme. Er gibt seine Stimme, in iteise ab, daß er auf dem Stimmzettel den Wahlvorschlag,

[er wählen will, durch ein Kreuz oder in anderer Weise zwei- irei kennzeichnet. Der Wähler faltet den Stimmzettel in der llzelle so, daß bei der Stimmabgabe andere Personen nicht Innen können, wie er gewählt hat und legt den Stimmzettel Inn in die Wahlurne, nachdem der Wahlvorsteher dies ge- let hat.

In Gemeinden, in denen der Gemeinderat nach den Grund-, fcn der Mehrheitswahl gewählt wird, gibt der Wähler entspre- Id den Hinweisen in der öffentlichen Bekanntmachung des Ijeindewahlleiters über die Durchführung der Mehrheitswahl ! Stimme ab.

lähler, die brieflich wählen wollen, können nur noch bis lag, den 15. März 1974 - 17 Uhr - bei der Gemeinde-/Ver- |sgemeindeverwaltung Briefwahlunterlagen beantragen, /ahlbrief kann an den Bürgermeister der Gemeinde Über­oder ihm übergeben werden, er kann auch am Wahltag in lauf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlraum bis Ihr dem Wahlvorsteher übergeben werden.

VI. Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.

Montabaur, den 8. März 1974

gez. Dünnes, Kreiswahlleiter

Amtl. Bekanntmachung

Instandsetzung und Modernisierung von Altwohngebäuden, die vor dem 21.6.1948 als Wohngebäude bestanden haben und be­zogen waren.

Im Rahmen der Abwicklung des Wohnungsbauprogrammes 1973 wird letztmalig aus Mitteln des Haushaltsjahres 1973 vom Ministerium für Finanzen Rheinland-Pfalz in Mainz mit Erlaß vom 7.2.1974 ein Betrag für Darlehen zur Förderung von In- standsetzungs- und Modernisierungsarbeiten an erhaltungswür­digen, vor dem 21.6.1948 bezugsfertig gewordenen Wohnge­bäuden zur Verfügung gestellt.

Die Mittel sind nur für natürliche Personen bestimmt und sol­len zur Durchführung notwendigster Instandsetzungsarbeiten an erhaltungswürdigen Wohngebäuden, die vor dem 21. Juni 1948 bezugsfertig geworden sind, verwendet werden. Schönheits­reparaturen dürfen nur insoweit mitgefördert werden, als sie durch die Instandsetzungs- und Modemisierungsmaßnahmen bedingt sind.

Die Mittel sind nur für den Personenkreis mit einem Einkom­men im Sinne des § 25 II. WoBauG bestimmt (Einkommens- grenzb nach den Bestimmungen bis 31.12.1973):

für den Haushaltsvorstand für den Ehegatten (sofern kein eigenes Einkommen von 9.öoo,oo DM)

für einen sonstigen Angehörigen (sofern kein eigenes Einkommen von 6.000,00 DM)

Die Darlehen dürfen

a) bei Einfamilienhäusern bis

b) bei Zweifamilienhäusern bis

c) bei Mehrfamilienhäusern je Wohnung betragen.

Die Darlehen sind mit 1,5 v.H. jährlich zu verzinsen und inner­halb von 15 Jahren zu tilgen. Außerdem ist ein laufender Ver­waltungskostenbeitrag von 1/2 v.H. jährlich und ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1 v.H. je aus dem Ursprungsbe-

jährlich

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|tSTUNDEN DER VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 119.00 Uhr, Bauamt und Wasserwerk Gebäude Gelbachstr. 9, Dienstag 8.00-12.00 Uhr, 16.00 -19.00 Uhr, Mittwoch 14.00 -16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 -12.00 Uhr. iPRECHANSCHLUSSEi Verbandsgemeindeverwaltung 02602/3078 und 2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Verbandsbürger |r Mangels 02602/3070, Verbandsbeigeordneter Reusch, nach Dienstschluß 02620/8446, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß 02602/3079.

Iio VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 10800-603.