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Montabaur - 14

Personen mit Namen und Vornamen eintragen wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Den Namen der Vorge­schlagenen sind weitere Personalangaben (z.B. Geburtsjahr, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verwechslung mit anderen gleichnamigen Personen auszuschließen. Die Eintra­gungen müssen leserlich, dürfen handgeschrieben (möglichst in Blockschrift) oder rriaschinengeschrieben sein.

III. Die Wählergruppe Hübinger hat das Recht, nichtamtliche weiße Stimmzettel mit den unter Abschnitt I aufgeführten Per­sonen herzustellen und außerhalb des Wahlraumes zu vertei­len. Der Wähler kann an Stelle des amtlichen weißen Stimm­zettels auch den zugelassenen nichtamtlichen Stimmzettel ver­wenden. Er kennzeichnet darin durch ein Kreuz oder in sonst erkennbarer Weise die Personen, die er wählen will; er kann auch Namen anderer wählbarer Personen hinzufügen oder Na­men streichen und sie durch andere ersetzen.

IV. Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimm­zettel im Wahlraum abgeben. Eine Vertretung ist unzulässig. Nach Betreten des Wahlraumes erhält der Wähler einen Stimm­zettelumschlag und . falls er dies wünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt er sich in die Wahlzelle, wählt und steckt den Stimmzettel in den Umschlag. Danach tritt er an den Tisch des Wahlvorstandes und legt den Umschlag in die Wahlurne, nachdem der Wahlvorsteher dies gestattet hat. 5431 Niederelbert, 22. Februar 1974

Der Wahlleiter der Gemeinde Niederelbert gez. Hübinger, Bürgermeister

Bericht

aus der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Niederelbert vom 2o.2.1974

Im Rechnungsjahr 1974 sind folgende Investitionsmaßnahmen vorgesehen:

1. Ausbau des Dorfplatzes (voraussichtliche Kosten 2.3oo,oo DM)

2. Ausbau des Dorfplatzes bei der Kreissparkasse (voraussicht­liche Kosten 5.ooo,oo DM)

3. Ausbau des BebauungsgebietesAuf der Schla. Die erfor­derlichen Mittel hierfür sind sowohl im ordentlichen als auch im außerordentlichen Haushalt bereitzustellen.

4. Anstreicherarbeiten im Gemeindehaus in der Waldstraße (voraussichtliche Kosten 1.7oo,oo DM)

5. Verrohrung des Weiherhellbaches (voraussichtliche Kosten lo. 000,00 DM)

6. Ausbau der Bürgersteige in der Ringstraße, der Herbergstraße und der Hochstraße

7. Erneuerung der Elbertbachbrücke

8. Errichtung eines Kriegerehrenmales (voraussichtliche Kosten 2o.ooo,oo DM)

9. Ausbau des Bürgersteiges in der Hauptstraße an der Kreis­sparkasse

10. Ankauf eines Wohnhauses

11. Ausbau der Heckenwiesenstraße - Birkenweg

12. Ankauf einer Leichenkühltruhe

13. Erweiterung der Bepflanzung auf dem Friedhof

14. Kontrolle der Quelle III

15. Ausbau Bürgersteig Reimann, Hauptstraße (voraussichtliche Kosten 2o.ooo,oo DM)

16. Ankauf von Grundstücken für die Errichtung einer Turnhal­le

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde mit der Erstellung der Planänderung der BebauungspläneAuf der Schla undAufm Berg bezüglich des Anbinders an die L 327 beauftragt. Die Beschlußfassung über die Beauftragung zur Ausschreibung und Bauleitung für die anstehenden Stra­ßen- und Tiefbauarbeiten im Bereich der Bebauungspläne Auf der Schla undAufm Berg wurde vertagt, bis die ent­

sprechenden Angebote über die Ausschreibung und Baulei­tung vorliegen.

Mit der Kirchengemeinde soll ein Mietvertrag über die Benut­zung des Jugendheimes unter Beachtung der gemeindlichen Mietsätze für öffentliche Gebäude geschlossen werden.

Die BachbrückeIn der Elbert soll in diesem Jahre instandge­setzt werden.

In der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 25.5.1968 wird der Gemeindeanteil in § 5 Abs. 1 auf lo% festgesetzt.

Der Dorfplatz an der Kreissparkasse soll ortsüblich ausgebaut werden.

Der Gemeinderat hat die Übernahme der Druckkosten für die nichtamtlichen Stimmzettel für die Gemeinderatswahl am 17.3. 1974 abgelehnt

Die Gemeinde verzichtet in diesem Jahr auf die Mitwirkung im WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden.

Amtl. Bekanntmachung

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Einladung

zu einer Dringlichkeitssitzung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, dem 28. Februar 1974 um 2o Uhr im Sitzungsraum des Rathause statt.

Tagesordnung Öffentliche Sitzung:

1. Anerkennung als Dringlichkeitssitzung

2. Beratung und Beschlußfassung über die Beauftragung zur Aus­schreibung und Bauleitung für die anstehenden Straßen- und Tiefbauarbeiten im Bereich des BebauungsplanesAuf der Schla undAufm Berg sowie über die Art der Ausschreibung

3. Verschiedenes

gez. Hübinger, Bürgermeister

Amtl. Bekanntmachung

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inweis

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Satzung vom 16. Februar 1974

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung vom 14.8. 1967 zur Satzung der Gemeinde Niederelbert vom 14.8.1967 über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die gemeindliche Abwasseranlage (1. Änderung).

Aufgrund der §§ 24 und 27 der Gemeindeordnung (Teil A des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz ) in der Fassung des Landesgesetzes vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) und der §§ 1, 2, 4, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland- Pfalz vom 8.1 1.1954 (.GVB1. S. 139) in der zur Zeit gültigen Fassung wird auf Beschluß des Gemeinderates vom 29.11.1973 folgende Satzung erlassen:

§ 1

Der § 3 Abs. 1, Satz 1 und 2 der vorgenannten Beitrags- und Gebührensatzung wird wie folgt geändert:

Die laufenden Benutzungsgebühren werden nach dem Verbrauch nricht

an Trink- und Brauchwasser aus der öffentlichen Wasserversor- gungsanlage errechnet. Sie betragen je cbm Wasser (Berechnungs­einheit) o,5o DM.

§2

Diese Satzung tritt am 1.1.1974 in Kraft.

Niederelbert, den 16. Februar 1974 Siegel gez. Hübinger, Bürgermeister Genehmigt:

Montabaur, den 6. Februar 1974

Landratsamt des Unterwesterwaldkreises Siegel Abt. 1 a Az.: o29-o2o (Niederelbert)

Im Auftrag: gez. Wilhelmi

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543 Montabaur, 21.2.1974

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Im Namen der Gemeinde Niederelbert Im Aufträge: gez. Piwowarsky

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