Montabaur - 14
Personen mit Namen und Vornamen eintragen wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Den Namen der Vorgeschlagenen sind weitere Personalangaben (z.B. Geburtsjahr, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verwechslung mit anderen gleichnamigen Personen auszuschließen. Die Eintragungen müssen leserlich, dürfen handgeschrieben (möglichst in Blockschrift) oder rriaschinengeschrieben sein.
III. Die Wählergruppe Hübinger hat das Recht, nichtamtliche weiße Stimmzettel mit den unter Abschnitt I aufgeführten Personen herzustellen und außerhalb des Wahlraumes zu verteilen. Der Wähler kann an Stelle des amtlichen weißen Stimmzettels auch den zugelassenen nichtamtlichen Stimmzettel verwenden. Er kennzeichnet darin durch ein Kreuz oder in sonst erkennbarer Weise die Personen, die er wählen will; er kann auch Namen anderer wählbarer Personen hinzufügen oder Namen streichen und sie durch andere ersetzen.
IV. Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel im Wahlraum abgeben. Eine Vertretung ist unzulässig. Nach Betreten des Wahlraumes erhält der Wähler einen Stimmzettelumschlag und . falls er dies wünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt er sich in die Wahlzelle, wählt und steckt den Stimmzettel in den Umschlag. Danach tritt er an den Tisch des Wahlvorstandes und legt den Umschlag in die Wahlurne, nachdem der Wahlvorsteher dies gestattet hat. 5431 Niederelbert, 22. Februar 1974
Der Wahlleiter der Gemeinde Niederelbert gez. Hübinger, Bürgermeister
Bericht
aus der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Niederelbert vom 2o.2.1974
Im Rechnungsjahr 1974 sind folgende Investitionsmaßnahmen vorgesehen:
1. Ausbau des Dorfplatzes (voraussichtliche Kosten 2.3oo,oo DM)
2. Ausbau des Dorfplatzes bei der Kreissparkasse (voraussichtliche Kosten 5.ooo,oo DM)
3. Ausbau des Bebauungsgebietes “Auf der Schla”. Die erforderlichen Mittel hierfür sind sowohl im ordentlichen als auch im außerordentlichen Haushalt bereitzustellen.
4. Anstreicherarbeiten im Gemeindehaus in der Waldstraße (voraussichtliche Kosten 1.7oo,oo DM)
5. Verrohrung des Weiherhellbaches (voraussichtliche Kosten lo. 000,00 DM)
6. Ausbau der Bürgersteige in der Ringstraße, der Herbergstraße und der Hochstraße
7. Erneuerung der Elbertbachbrücke
8. Errichtung eines Kriegerehrenmales (voraussichtliche Kosten 2o.ooo,oo DM)
9. Ausbau des Bürgersteiges in der Hauptstraße an der Kreissparkasse
10. Ankauf eines Wohnhauses
11. Ausbau der Heckenwiesenstraße - Birkenweg
12. Ankauf einer Leichenkühltruhe
13. Erweiterung der Bepflanzung auf dem Friedhof
14. Kontrolle der Quelle III
15. Ausbau Bürgersteig Reimann, Hauptstraße (voraussichtliche Kosten 2o.ooo,oo DM)
16. Ankauf von Grundstücken für die Errichtung einer Turnhalle
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde mit der Erstellung der Planänderung der Bebauungspläne “Auf der Schla” und “Aufm Berg” bezüglich des Anbinders an die L 327 beauftragt. Die Beschlußfassung über die Beauftragung zur Ausschreibung und Bauleitung für die anstehenden Straßen- und Tiefbauarbeiten im Bereich der Bebauungspläne “Auf der Schla” und “Aufm Berg” wurde vertagt, bis die ent
sprechenden Angebote über die Ausschreibung und Bauleitung vorliegen.
Mit der Kirchengemeinde soll ein Mietvertrag über die Benutzung des Jugendheimes unter Beachtung der gemeindlichen Mietsätze für öffentliche Gebäude geschlossen werden.
Die Bachbrücke “In der Elbert” soll in diesem Jahre instandgesetzt werden.
In der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 25.5.1968 wird der Gemeindeanteil in § 5 Abs. 1 auf lo% festgesetzt.
Der Dorfplatz an der Kreissparkasse soll ortsüblich ausgebaut werden.
Der Gemeinderat hat die Übernahme der Druckkosten für die nichtamtlichen Stimmzettel für die Gemeinderatswahl am 17.3. 1974 abgelehnt
Die Gemeinde verzichtet in diesem Jahr auf die Mitwirkung im Wettbewerb “Unser Dorf soll schöner werden.”
Amtl. Bekanntmachung
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Einladung
zu einer Dringlichkeitssitzung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, dem 28. Februar 1974 um 2o Uhr im Sitzungsraum des Rathause statt.
Tagesordnung Öffentliche Sitzung:
1. Anerkennung als Dringlichkeitssitzung
2. Beratung und Beschlußfassung über die Beauftragung zur Ausschreibung und Bauleitung für die anstehenden Straßen- und Tiefbauarbeiten im Bereich des Bebauungsplanes “Auf der Schla’ und “Aufm Berg” sowie über die Art der Ausschreibung
3. Verschiedenes
gez. Hübinger, Bürgermeister
Amtl. Bekanntmachung
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Satzung vom 16. Februar 1974
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung vom 14.8. 1967 zur Satzung der Gemeinde Niederelbert vom 14.8.1967 über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die gemeindliche Abwasseranlage (1. Änderung).
Aufgrund der §§ 24 und 27 der Gemeindeordnung (Teil A des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz ) in der Fassung des Landesgesetzes vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) und der §§ 1, 2, 4, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland- Pfalz vom 8.1 1.1954 (.GVB1. S. 139) in der zur Zeit gültigen Fassung wird auf Beschluß des Gemeinderates vom 29.11.1973 folgende Satzung erlassen:
§ 1
Der § 3 Abs. 1, Satz 1 und 2 der vorgenannten Beitrags- und Gebührensatzung wird wie folgt geändert:
Die laufenden Benutzungsgebühren werden nach dem Verbrauch nricht
an Trink- und Brauchwasser aus der öffentlichen Wasserversor- gungsanlage errechnet. Sie betragen je cbm Wasser (Berechnungseinheit) o,5o DM.
§2
Diese Satzung tritt am 1.1.1974 in Kraft.
Niederelbert, den 16. Februar 1974 Siegel gez. Hübinger, Bürgermeister Genehmigt:
Montabaur, den 6. Februar 1974
Landratsamt des Unterwesterwaldkreises Siegel Abt. 1 a Az.: o29-o2o (Niederelbert)
Im Auftrag: gez. Wilhelmi
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Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Im Namen der Gemeinde Niederelbert Im Aufträge: gez. Piwowarsky
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