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Montabaur - 7

II. Die Wahl zum Gemeinderat wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Vor dem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen amtliche weiße Stimmzettel verteilt.

Der Wähler hat damit die Möglichkeit, den Stimmzettel bereits zu Hause auszufüllen. Er kann so viele wählbare, mindestens 21 Jahre alte Personen mit Namen und Vornamen eintragen wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Den Na­men der Vorgeschlagenen sind weitere Pesonalangaben (z.B. Geburtsjahr, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Ver­wechslung mit anderen gleichnamigen Personen auszuschließen. Die Eintragungen müssen leserlich , dürfen handgeschrieben (möglichst in Blockschrift) oder maschinengeschrieben sein.

III. Die Wählergruppe Luss hat das Recht, nichtamtliche weiße Stimmzettel mit den unter Abschnitt I aufgeführten Personen herzustellen und außerhalb des Wahlraumes zu verteilen. Der Wähler kann an Stelle des amtlichen weißen Stimmzettels auch den zugelassenen nichtamtlichen Stimmzettel verwenden. Er kennzeichnet darin durch ein Kreuz oder in sonst erkennbarer Weise die Personen, die er wählen will, er kann auch Namen anderer wählbarer Personen hinzufügen oder Namen streichen und sie durch andere ersetzen.

IV. Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimm­zettel im Wahlraum abgeben. Eine Vertretung ist unzulässig. Nach Betreten des Wahlraumes erhält der Wähler einen Stimm­zette lumschlag und, falls er dies wünscht, einen amtlichen wei­ßen Stimmzettel. Sodann begibt er sich in die Wahlzelle , wählt und steckt den Stimmzettel in den Umschlag. Danach tritt er an den Tisch des Wahlvorstandes und legt den Umschlag in die Wahlurne, nachdem der Wahlvorsteher dies gestattet hat. 5431 Ruppach-Goldhausen, 22. Februar 1974

Der Wahlleiter der Gemeinde Ruppach-Goldhausen gez. Luss, Bürgermeister

Bekanntmachung

Am Freitag, dem 8. März 1974 - 16 Uhr - findet das Richtfest unserer Schulturnhalle statt. Die Bevölkerung ist hierzu eingela­den.

An dieser Stelle darf ich den freiwilligen Helfern, die bei den Ausschachtungsarbeiten tatkräftig mitgeholfen haben, im Na­men der Gemeinde meinen Dank aussprechen und um ihr voll­zähliges Erscheinen beim Richtfest bitten, gez. Luss, Bürgermeister

AUGST

Bekanntmachung

Sperrmüllabfuhr

Die nächste Sperrmüllabfuhr in den Gemeinden Neuhäusel und Eitelborn erfolgt am Montag, dem 11. März 1974. ln den Gemeinden Kadenbach und Simmern am Mittwoch, dem 13. März 1974 in der bisher üblichen Form.

Es wird darauf hingewiesen, daß keinerlei Gewerbemüll abge­fahren wird und daß der Haussperrmüll entsprechend verpackt und verschnürt bereitstehen soll.

Die Sperrmüllabfuhr beginnt morgens um 6 Uhr.

Montabaur, den 11. Februar 1974

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

EITELBORN

Freiw. Feuerwehr Eitelborn

Die Jugendwehr hält ihre nächste Übung am Samstag, dem 2.3. 1974 um 15 Uhr.

KADENBACH

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kadenbach vom 14.2.1974

Der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 19.

12.1973 wurde zugestimmt.

Der Gemeinderat hat unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesbaugesetzes in Verbindung mit der Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes die Einleitung der Um­legung für das BaugebietAm Krämer I - IV beschlossen.

Das Umlegungsgebiet ist in einer Abzeichnung der Flurkarte besonders kenntlich gemacht. Die Beschlüsse vom 29.5. und

31.8.1973 wurden aufgehoben.

Der Gemeinderat hat gern, den Bestimmungen des Bundesbau­gesetzes die Durchführung der Umlegung für das BaugebietAm Krämer I - IV angeordnet. Mit der Durchführung der Umle­gung wird der Umlegungsausschuß beauftragt.

Dem Antrag des TurnvereinsJahn Eitelborn auf Gewährung eines Zuschusses für eine Jugendfahrt konnte nicht entsprochen werden.

Vom Bauausschuß wurde vorgeschlagen, den oberen Teil des Kinderspielplatzes durch Bepflanzung mit einer Hecke so zu tei­len, daß eine Fläche für Kleinst- und Kleinkinder und die andere Fläche für etwas ältere Kinder zur Verfügung steht.

Wegen der Ausstattung der Plätze mit Sport- und Turngeräten wird der Bauausschuß mit dem Bürgermeister noch ein bis zwei Plätze besichtigen. Die übrigen Ratsmitglieder werden zwischenzeitlich eigene Vorschläge zur Ausgestaltung des Kin­derspielplatzes ausarbeiten. Hierzu wird jedem Ratsmitglied eine maßstabgerechte Karte des Kinderspielplatzes zur Verfü­gung gestellt. Sobald es die Witterung zuläßt, werden die Arbei­ten am Kinderspielplatz wieder aufgenommen.

Der Kirmesgesellschaft wird für die Gestaltung der Kirmes und des Heimatfestes im Jahre 1974 ein Zuschuß in Höhe von 2oo,- DM gewährt.

Das Ratsmitglied Klee gab bekannt, daß verschiedene Kanal­schächte unangenehme Gerüche freiließen. Der Bürgermeister teilte hierzu mit, daß die Einlaufschächte regelmäßig entleert werden und die Geruchsbelästigung wahrscheinlich durch das unregelmäßige Entleeren der Hauskläranlagen hervorgerufen wird. Die Bevölkerung wird gebeten, die Hauskläranlagen tur­nusmäßig entleeren zu lassen, damit dieser Mißstand beseitigt wird.

Das Ratsmitglied Jax gab bekannt, daß das Auto des Müllbe­seitigungsverbandes über das Sperrschild hinaus den Wirtschafts­weg befährt um zu wenden. Hierbei würden nicht nur die Ränder des Weges, sondern insbesondere auch privates Eigentum (Wiesengelände) beschädigt. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde gebeten, entsprechende Verhandlungen mit dem Müllbe­seitigungsverbandWesterwald zu führen, damit in Zukunft die genannten Beschädigungen unterbleiben.

CDU Kadenbach hat einen neuen Vorstand!

Einen neuen Vorstand präsentiert der Ortsverband der CDU in Kadenbach:

Willi Lenz wurde von der Mitgliederversammlung zum neuen Ortsvorsitzenden gewählt; Beisitzer: Hermann Jäger, Helmut Stotz, Günter Bahr, Rudolf Morbitzer (JU) und Norbert Frank (JU).

Erfolgreich zeichnet eine Bilanz das Wirken des jungen Orts­verbandes aus: Seit Gründung - vor 2 Jahren - hat sich die Mit­gliederzahl verdreifacht, wobei besonders hervorzuheben ist, daß sich unter den Mitgliedern viele junge Leute befinden.