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Montabaur - 4

Verzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann nur im Wahlraum des Stimmbezirks, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, sein Wahlrecht ausüben, sofern er nicht einen Wahlschein hat. Wer einen Wahlschein hat, kann nur durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen.

V. Wer aus wichtigem Grund verhindert ist, am Wahltag den Wahlraum aufzusuchen, kann einen Wahlschein mit Brief­wahlunterlagen beantragen. Mit der Wahlbenachrichtigung erhält jeder im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtig­te ein entsprechendes Antragsformular. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muß nachweisen, daß er dazu berech­tigt ist. Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhält auf An­trag auch, wer nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, wenn er nachweist, daß er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis Freitag, den 15. März 1974, 17 Uhr, bei der Verbandsgemeindever­waltung beantragt werden. Mit den Briefwahlunterlagen er­hält der Wahlberechtigte ein Merkblatt für die Briefwahl. Montabaur, den 12. Februar 1974

gez. Unterschrift, Kreiswahlleiter

Bekanntmachung über die Auslegung der Wählerverzeich­nisse der verbandsangehörigen Gemeinden

Ergänzend zu der Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des neu zu bildenden Landkreises Westerwald vom 12. Februar 1974 über die Auslegung der Wählerverzeichnisse wird fol­gendes bekanntgegeben:

I. EÜe Wählerverzeichnisse der verbandsangehörigen Gemein­den Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görges- hausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen und Welschneudorf liegen am

Mittwoch, dem 2o. Februar 1974 von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr,

Donnerstag, dem 21. Februar 1974 von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr,

Freitag, dem 22. Februar 1974 von 8 bis 13 Uhr,

Montag, dem 25. Februar 1974 von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr,

Dienstag , dem 26. Februar 1974 von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 19 Uhr,

Mittwoch, dem 27. Februar 1974 von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr

bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Rathaus) im Erdge­schoß - Einwohnermeldeamt - zu jedermanns Einsicht öffent­lich aus.

II. Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis können in der Zeit vom Mittwoch, dem 2o. Februar 1974 bis Mittwoch, dem 27. Februar 1974, 17 Uhr, bei der Verbandsgemeinde­verwaltung in Montabaur erhoben werden.

III. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis Freitag, den 15. März 1974, 17 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwal­tung beantragt werden. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt ab 25. Februar 1974, Zimmer 17, im Rathaus.

543 Montabaur, den 12. Februar 1974

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gez. Mangels, Verbandsbürgermeister

Verschiebung der wöchentlichen Müllabfuhr in den Fastnacht] tagen

Wegen Rosenmontag (25.2.1974) und Fastnachtsdienstag (2öJ 2.1974) verschiebt sich die wöchentliche Müllabfuhr in den Gemeinden im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur wie| folgt:

a) Gemeinden, die üblicherweise montags abgefahren wer­den, werden am Samstag, dem 23.2.1974 vom Müll entsorgt.!

b) Gemeinden, die üblicherweise dienstags abgefahren werden! werden am Mittwoch, dem 27.2.1974 vom Müll entsorgt.

c) Gemeinden, die üblicherweise mittwochs abgefahren werde! werden am Donnerstag, dem 28.2.1974 vom Müll entsorgt,

d) Gemeinden, die üblicherweise donnerstags abgefahren vver-| den, werden am Freitag, dem 1.3.1974 vom Müll entsorgt.

e) Gemeinden, die üblicherweise freitags abgefahren werden, werden am Samstag, dem 2.3.1974 vom Müll entsorgt. Montabaur, den 11. Februar 1974

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung - Finanzamt Montabaur - Die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung gern. § lj des Bodenschätzungsgesetzes vom 16. Oktober 1934 (Reichs-f gesetzbl. I S. lo5o) - der Gemeinde(n)

Daubach, Eigendorf, Görgeshausen, Großholbach, Heiligenroth] Horressen, Nentershausen, Stahlhofen, Wirzenborn werden in der Zeit vom 18.2.1974 bis 17.3.1974 in den Diensträumen des Finanzamtes Montabaur in Montabaur, Alleestr. 37, Zimmer 3o, während der Dienststunden von 8 bi] 12.3© Uhr offengelegt.

Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Schätzungs-| bücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung- Nachschätzung - niedergelegt sind.

Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentü­mern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben.

Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es sich] Grundbuch- oder Katasterauszüge bzw. Abfindungsnachweise mitzubringen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung - steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke die Be­schwerde zu. Die Beschwerde ist in der Zeit bis zum Ablauf des 17.4.1974 beim vorbezeichneten Finanzamt schriftlich in zweifacher Ausfertigung einzureichen oder zur Nieder­schrift zu erklären.

Bei der Einlegung der Beschwerde soll die Entscheidung be­zeichnet werden, gegen die sich die Beschwerde richtet. Es soll angegeben werden, inwieweit die Entscheidung angefoch- ten und ihre Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tat­sachen, die zur Begründung dienen und die Beweismittel ange­führt werden.

Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Beschwerde werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Beschwerde eingelegt ist.

(Siegel) Der Vorsteher des Finanzamtes gez. Hardt

(Bod.Schätzg. 16 Koblenz o369)

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