Kath. Pfarrgemeinde St. Jakobus Girod
Sa. 19 Uhr Vorabenden. A. f. Anna Müller So. 9.3o Uhr Hochamt t'.d. Pfarrgemeinde
13.30 Uhr Einweihung unseres Pfarr- und Jugendheimes “St . Jakobus” durch Bezirksdekan Karl Wagner, alle sind dazu eingeladen
Heute Kollekte f.d. Werke d. Caritas
Mo. 16 Uhr Schulm. A. f. Barb. Kappes, best. v.d. Schulkam. Di. 6.55 Uhr Hl. M esse f. Iihei. Pet. u. Kath. Herborn u. verst. Angeh.
Mi. 6.55 Uhr Hl. Messe nach Meinung Do. 19.3o Uhr Abendmesse A. t\ Anna Daum
Fr. 6.55 Uhr Hl. Messe f. Aloys Hoffmann u. verst. Angeh.
Sa. 6.55 Uhr wird noch bekanntgegeben 16 Uhr stille Anbetung
16.30 Uhr Salve-Andacht: Wir beten um den Frieden in der Welt
Beichtgelegenheit Sa. 15.3o Uhr Kinderbeichte 16 Uhr nach d . Salve-Andacht f. alle
Nach dem Dritten Vermögensbildungsgesetz kann jeder Inhaber eines Kleinoder Mittelbetriebes seinen Arbeitnehmern unter Ausnutzung erheblicher Steuervorteile vermögenswirksame Leistungen bis zu 624 DM pro Person gewähren. Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist jedoch, daß der Arbeitgeber am 1. Oktober des Kalenderjahres, das dem Veranlagungszeitraum vorausgeht, nicht mehr als 50 Arbeitnehmer beschäftigt hat. Für den Arbeitgeber bedeuten diese Sonderausgaben in steuerlicher Hinsicht Arbeitslohn und damit gewinnmindemde Betriebsausgaben. Für den mittelständischen Arbeitgeber liegt der besondere Anreiz des Vermögensbildungsgesetzes darin, daß er 30 Prozent aller vermögenswirksamer Zahlungen von seiner Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld abziehen kann. Dabei darf der abziehbare Betrag 6000 DM jährlich nicht übersteigen. Diese Vergünstigungen halten die effektive finanzielle Belastung für den Arbeitgeber außerordentlich niedrig. Das macht auch das von der Bausparkasse Schwäbisch Hall zur Verfügung gestellte folgende Beispiel aus der Praxis deutlich: Ein Arbeitgeber gewährt jedem seiner 40 Mitarbeiter 312 DM jährlich, insgesamt 12 480 DM, zur vermögenswirksamen Anlage. Etwa 14,8 Prozent dieses Betrages muß er zusätzlich für Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung aufbringen, so daß der jährliche Gesamtaufwand 14 327 DM beträgt. Dieser Gesamtaufwand schmälert den Gewinn, 60 daß bei einem angenommenen Steuersatz von 40 Prozent 5 731 DM an Steuern eingespart werden. Hinzu kommt die Steuereinsparung nach § 14 des Vermögensbildungsgesetzes, die in diesem Fall 3 744 DM (30 Prozent von 12 480 DM) ausmacht. Die jährliche Steuererspamis beträgt demnach insgesamt 9 475 DM. Um diesen Betrag vermindert sich der jährliche Gesamtaufwand, so daß der Arbeitgeber tatsächlich nur noch eine jährliche Belastung von 4 852 DM zu tragen hat. Oder anders ausgedrückt: Zwei Drittel der Aufwendungen für vermögenswirksame Zahlungen übernimmt der Staat.
Mehr Wohngeld
Ab Januar 1974 sollen die Einkommensobergrenzen für die Wohngeldbezugsberechtigten angehoben werden. Bei Redaktionsschluß dieser Zeitschrift war zwar die letzte parlamentarische Hürde noch nicht genommen — Schwierigkeiten waren aber nicht mehr zu erwarten. Danach steigt die Einkommensgrenze für einen alleinstehenden Wohngeldberechtigten von bisher 1 000,— DM auf 1 143,— DM. Ein Ehepaar darf künftig 1 476,— statt bisher 1 297,— DM verdienen, und eine Familie mit 3 Kindern wird Wohngeld erhalten können, wenn ihr Einkommen monatlich 2 418,— DM nicht übersteigt.
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