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Kath. Pfarrgemeinde St. Jakobus Girod

Sa. 19 Uhr Vorabenden. A. f. Anna Müller So. 9.3o Uhr Hochamt t'.d. Pfarrgemeinde

13.30 Uhr Einweihung unseres Pfarr- und Jugendheimes St . Jakobus durch Bezirksdekan Karl Wagner, alle sind dazu eingeladen

Heute Kollekte f.d. Werke d. Caritas

Mo. 16 Uhr Schulm. A. f. Barb. Kappes, best. v.d. Schulkam. Di. 6.55 Uhr Hl. M esse f. Iihei. Pet. u. Kath. Herborn u. verst. Angeh.

Mi. 6.55 Uhr Hl. Messe nach Meinung Do. 19.3o Uhr Abendmesse A. t\ Anna Daum

Fr. 6.55 Uhr Hl. Messe f. Aloys Hoffmann u. verst. Angeh.

Sa. 6.55 Uhr wird noch bekanntgegeben 16 Uhr stille Anbetung

16.30 Uhr Salve-Andacht: Wir beten um den Frieden in der Welt

Beichtgelegenheit Sa. 15.3o Uhr Kinderbeichte 16 Uhr nach d . Salve-Andacht f. alle

Nach dem Dritten Vermögensbildungsge­setz kann jeder Inhaber eines Klein­oder Mittelbetriebes seinen Arbeitneh­mern unter Ausnutzung erheblicher Steu­ervorteile vermögenswirksame Leistun­gen bis zu 624 DM pro Person gewähren. Voraussetzung für die Steuervergünsti­gung ist jedoch, daß der Arbeitgeber am 1. Oktober des Kalenderjahres, das dem Veranlagungszeitraum vorausgeht, nicht mehr als 50 Arbeitnehmer beschäftigt hat. Für den Arbeitgeber bedeuten diese Son­derausgaben in steuerlicher Hinsicht Ar­beitslohn und damit gewinnmindemde Betriebsausgaben. Für den mittelständi­schen Arbeitgeber liegt der besondere Anreiz des Vermögensbildungsgesetzes darin, daß er 30 Prozent aller vermögens­wirksamer Zahlungen von seiner Ein­kommen- oder Körperschaftsteuerschuld abziehen kann. Dabei darf der abziehbare Betrag 6000 DM jährlich nicht übersteigen. Diese Vergünstigungen halten die effek­tive finanzielle Belastung für den Arbeit­geber außerordentlich niedrig. Das macht auch das von der Bausparkasse Schwä­bisch Hall zur Verfügung gestellte fol­gende Beispiel aus der Praxis deutlich: Ein Arbeitgeber gewährt jedem seiner 40 Mitarbeiter 312 DM jährlich, insge­samt 12 480 DM, zur vermögenswirk­samen Anlage. Etwa 14,8 Prozent dieses Betrages muß er zusätzlich für Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung aufbringen, so daß der jährliche Gesamt­aufwand 14 327 DM beträgt. Dieser Ge­samtaufwand schmälert den Gewinn, 60 daß bei einem angenommenen Steuersatz von 40 Prozent 5 731 DM an Steuern ein­gespart werden. Hinzu kommt die Steuer­einsparung nach § 14 des Vermögensbil­dungsgesetzes, die in diesem Fall 3 744 DM (30 Prozent von 12 480 DM) ausmacht. Die jährliche Steuererspamis beträgt demnach insgesamt 9 475 DM. Um diesen Betrag vermindert sich der jährliche Ge­samtaufwand, so daß der Arbeitgeber tatsächlich nur noch eine jährliche Be­lastung von 4 852 DM zu tragen hat. Oder anders ausgedrückt: Zwei Drittel der Aufwendungen für vermögenswirksame Zahlungen übernimmt der Staat.

Mehr Wohngeld

Ab Januar 1974 sollen die Einkommens­obergrenzen für die Wohngeldbezugsbe­rechtigten angehoben werden. Bei Re­daktionsschluß dieser Zeitschrift war zwar die letzte parlamentarische Hürde noch nicht genommen Schwierigkeiten waren aber nicht mehr zu erwarten. Danach steigt die Einkommensgrenze für einen alleinstehenden Wohngeldberech­tigten von bisher 1 000, DM auf 1 143, DM. Ein Ehepaar darf künftig 1 476, statt bisher 1 297, DM verdienen, und eine Familie mit 3 Kindern wird Wohngeld erhalten können, wenn ihr Einkommen monatlich 2 418, DM nicht übersteigt.

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