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Montabaur - 11

Sitzung des Wahlausschusses

\m Donnerstag, dem 14.2.1974 findet um 2 1 Uhr im Gemein­dehaus eine öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Kommunalwahl am 17.3.1974 statt, in der über die Gül­tigkeit und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zum Gemeinderat entschieden wird, gez. Noll, Wahlleiter

OBERELBERT

Holzversteigerung im Gemeindewald Niederelbert

Liebe Mitbürger!

Die Bürger unserer Gemeinde, die ihren Bedarf an Brennholz noch nicht gedeckt haben, werden gebeten, die Bekanntmachung wegen einer Holzversteigerung der Gemeinde Niederelbert von dieser Woche zu beachten.

Nähere Einzelheiten können Sie bei der Gemeindeverwaltung Oberelbert erfahren.

gez. Weyand, Bürgermeister

MGV Liederkranz

Einladung

Helau - Helau - Helau

Großer Maskenball in Oberelbert!

Am Freitag, dem 8.2.1974 findet in Oberelbert im Saale der Gastwirtschaft Labonte ein großer Maskenball statt.

Beginn: 2o. 11 Uhr Es spielen die Marinas.

Mähnentreffen

Am 12.2.1974 treffen sich die Mähnen in der Gastwirtschaft Borschard um 2o Uhr.

Wir bitten alle Aktiven um ihr Erscheinen.

NIEDERELBERT Amtl. Bekanntmachung

WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DER GEMEINDE NIEDERELBERT

Gern. § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bür­gersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Bezeichnung verlaufend von Klassifizierung Tag der

bis Verkehrs­

übergabe

Herbergstr. Bergstr. bis einschl. Fahrbahn, 1.9.197o

Grundstück 52/5

Bürgersteig,

Straßenbe­

leuchtung

Fahrbahn

Stichstr. zur Herbergstr. bis Fahrbahn 1.9.197o Herbergstr. Grundstück 135

RECHTSMITTELBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Eter Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in ange­

messener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regie- rungsstr. 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbe­amten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer, wenn wegen der be­sonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.

Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, es sei denn, daß die Klage­erhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.

Die Klage ist gegen die Gemeinde Niederelbert vertreten durch die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten.

Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.

Diese Verfügung wird gern. § 1 der Hauptsatzung der Gemein­de Niederelbert vom 14.7.1973 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbands­angehörigen Gemeinden bekanntgegeben.

Niederelbert, den 1.2.1974 Gemeinde Niederlebert gez. Hübinger, Bürgermeister

Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.1.1974 auf­grund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungs­anlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Niederelbert vom 24. lo.l962 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Er­schließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung - Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung

Herbergstraße Bergstr. bis einschl. Fahrbahn, Bürgersteig,

Grundstück 52/5 Straßenbeleuchtung

Stichstr. zur Herbergstr. bis Grund- Fahrbahn

Herbergstr. stück 135

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschlie­ßungsanlagen der 1.9.197 o Montabaur, den 1.2.1974

Gemeinde Niederelbert gez. Hübinger, Bürgermeister

Amtl. Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung der Umlegungskarte für die Umlegung

Auf der Schla undAufm Berg in der Gemeinde Niederelbert.

Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das UmlegungsgebietAuf der Schla undAufm Berg durch Beschluß vom 15.1.1974 aufgestellt worden.

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.

Die Umlegungskarte liegt in der Zeit vom 2o.2.1974 bis 2o.3. 1974 bei der Gemeindeverwaltung Niederelbert im Rathaus Bürgermeisterdienstzimmer, Montag und Donnerstag von 18 bis 21 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr öffentlich aus.

Das Umlegungsverzeichnis kann von jedem, der ein berech­tigtes Interesse darlegt, bei der Geschäftsstelle des Umlegungs­ausschusses, Katasteramt Montabaur, Zimmer 1 lo, während der Dienststunden eingesehen werden.

Den an der Umlegung Beteiligten wird eine ihre Recht betref­fender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsmittel-

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