Montabaur - 11
Sitzung des Wahlausschusses
\m Donnerstag, dem 14.2.1974 findet um 2 1 Uhr im Gemeindehaus eine öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Kommunalwahl am 17.3.1974 statt, in der über die Gültigkeit und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zum Gemeinderat entschieden wird, gez. Noll, Wahlleiter
OBERELBERT
Holzversteigerung im Gemeindewald Niederelbert
Liebe Mitbürger!
Die Bürger unserer Gemeinde, die ihren Bedarf an Brennholz noch nicht gedeckt haben, werden gebeten, die Bekanntmachung wegen einer Holzversteigerung der Gemeinde Niederelbert von dieser Woche zu beachten.
Nähere Einzelheiten können Sie bei der Gemeindeverwaltung Oberelbert erfahren.
gez. Weyand, Bürgermeister
MGV Liederkranz
Einladung
Helau - Helau - Helau
Großer Maskenball in Oberelbert!
Am Freitag, dem 8.2.1974 findet in Oberelbert im Saale der Gastwirtschaft Labonte ein großer Maskenball statt.
Beginn: 2o. 11 Uhr Es spielen die Marinas.
Mähnentreffen
Am 12.2.1974 treffen sich die Mähnen in der Gastwirtschaft Borschard um 2o Uhr.
Wir bitten alle Aktiven um ihr Erscheinen.
NIEDERELBERT Amtl. Bekanntmachung
WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DER GEMEINDE NIEDERELBERT
Gern. § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Bezeichnung verlaufend von Klassifizierung Tag der
bis Verkehrs
übergabe
Herbergstr. Bergstr. bis einschl. Fahrbahn, 1.9.197o
Grundstück 52/5
Bürgersteig,
Straßenbe
leuchtung
Fahrbahn
Stichstr. zur Herbergstr. bis Fahrbahn 1.9.197o Herbergstr. Grundstück 135
RECHTSMITTELBELEHRUNG:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Eter Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -, Montabaur, Gelbachstr. 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in ange
messener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regie- rungsstr. 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, außer, wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.
Sie kann ferner nur bis Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.
Die Klage ist gegen die Gemeinde Niederelbert vertreten durch die Verbandsgemeinde Montabaur zu richten.
Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Diese Verfügung wird gern. § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Niederelbert vom 14.7.1973 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und der verbandsangehörigen Gemeinden bekanntgegeben.
Niederelbert, den 1.2.1974 Gemeinde Niederlebert gez. Hübinger, Bürgermeister
Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.1.1974 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.196o in Verbindung mit §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Gemeinde Niederelbert vom 24. lo.l962 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung - Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung
Herbergstraße Bergstr. bis einschl. Fahrbahn, Bürgersteig,
Grundstück 52/5 Straßenbeleuchtung
Stichstr. zur Herbergstr. bis Grund- Fahrbahn
Herbergstr. stück 135
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Teil-Erschließungsanlagen der 1.9.197 o Montabaur, den 1.2.1974
Gemeinde Niederelbert gez. Hübinger, Bürgermeister
Amtl. Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung der Umlegungskarte für die Umlegung
“Auf der Schla” und “Aufm Berg” in der Gemeinde Niederelbert.
Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet “Auf der Schla” und “Auf’m Berg” durch Beschluß vom 15.1.1974 aufgestellt worden.
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.
Die Umlegungskarte liegt in der Zeit vom 2o.2.1974 bis 2o.3. 1974 bei der Gemeindeverwaltung Niederelbert im Rathaus Bürgermeisterdienstzimmer, Montag und Donnerstag von 18 bis 21 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr öffentlich aus.
Das Umlegungsverzeichnis kann von jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, Katasteramt Montabaur, Zimmer 1 lo, während der Dienststunden eingesehen werden.
Den an der Umlegung Beteiligten wird eine ihre Recht betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsmittel-
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