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mtsblatt

r Verbandsgemeinde Montabaur

d der verbandsangehörigen Gemeinden öden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, jorbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, [berelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

Bahrgang 2 Freitag, den 25. Januar 1974 Nummer : 4

,mtl. Bekanntmachungen

Um

Pmllenbad der Stadt Montabaur

Das Hallenbad der Stadt Montabaur ist ab

I Montag, dem 28. Januar 1974 u^den üblichen Badezeiten wieder geöffnet.

[anstehend geben wir nochmals den ab 1.12.1973 gültigen lldezeitenplan bekannt:

IONTAG

'ormittags geschlossen

I 4.oo - I6.00 Uhr Frauenbad u. Schwimmunterricht

6.oo-19.oo Uhr Schwimmunterricht 9foo - 2o.3o Uhr Bundeswehr

1 6.00- 19.oo Uhr 9foo - 2o.3o Uhr

BENSTAG 7:oo - 9.oo Uhr 9.oo - 14.oo Uhr Ä4.oo - 21.3o Uhr

|ii|twoch

7.Oo -, 9.oo Uhr 9.t>o - 14.oo Uhr ^4.oo - 2o.oo Uhr o.oo - 21.3o Uhr

NERSTAG io - 9.oo Uhr io - 14.oo Uhr .oo - 2o.oo Uhr o.oo - 21.3o Uhr

.EITAG

,oo - 9.oo Uhr Üoo - 14.oo Uhr bo - 18.3o Uhr .3o - 2o.oo Uhr J.oo - 21.3o Uhr

[STAG

;oo - 13.oo Uhr Ifoo - 19.oo Uhr U>o - 2o.oo Uhr

iNntag

.oo - 13.oo Uhr

Bundeswehr

Familienbad und Schulen Familienbad

Bundeswehr

Familienbad und Schulen

Familienbad

Frauenbad

Bundeswehr

Familienbad und Schulen Familienbad

Vereinsbad (Versehrtengruppe) Bundeswehr

Familienbad und Schulen Familienbad

Vereinsbad (TuS Montabaur) Vereinsbad (DLRG)

Familienbad und Schulen Familienbad Vereinsbad (TSG)

Familienbad 3 Montabaur, den 22. Januar 1974

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Im Namen der Stadt Montabaur

I

Erlaß der Vermögensabgabe wegen Alters oder Erwerbsunfähig­keit für den Erlaßzeitraum 197o/1972

(Ablauf der Antragsfrist am 31. März 1974)

1. Die Vierteljahresbeträge der Vermögensabgabe werden auf Antrag erlassen, wenn die Voraussetzungen des § 54 des La­stenausgleichsgesetzes und der dazu ergangenen Verwaltungs­anordnung des Bundesministers der Finanzen (BStBl 1965 I S. 4, LA-Kartei § 54 Karte 21) vorliegen. Ein Erlaß kommt in der Re­gel in Betracht, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

a) Der Abgabeschuldner oder sein von ihm nicht dauernd ge trenn lebender Ehegatte muß über 6o Jahre alt oder erwerbsunfähig sein.

b) Die Einkünfte müssen so gering sein, daß sie für die Entrich­tung der Vermögensabgabe und für eine bescheidene Lebensfüh­rung nicht ausreichen. Der für eine bescheidene Lebensführung unerläßliche Betrag ist pauschal festgesetzt; er beträgt jährlich

für den

Abgabeschuldner Ehegatten sonst. Angeh.

i. Jahre 197o 4.5oo DM I.800DM 9oo DM

i. Jahre 1971 4.8oo DM 1.92oDM 96o DM

1. Jahre 1972 5.100 DM 2.o4o DM 1.2ooDM

Bei über 7ojährigen Abgabeschuldnem wird ein zusätzlicher Pauschbetrag in Höhe von 9oo DM - bei Verheirateten 1.2oo DN gewährt. Bei Schwerbeschädigung und bei einem wirtschaftliche Notstand sind Zuschläge zu den Pauschbeträgen vorgesehen.

c) Das Gesamtvermögen darf 3o.ooo DM, bei Verheirateten und Verwitweten 45.000 DM nicht übersteigen; es muß überwiegend aus Grundvermögen, verpachtetem land- und forstwirtschaftlich Vermögen, verpachtetem Betriebsvermögen oder sonstigem Ver­mögen bestehen. (Bei Abgabeschuldnem, die mindestens zu 80 v.H, erwerbsbeschränkt sind, kommt es auf die Zusammensetzui des Vermögens nicht an.)

2. Der Erlaß wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag muß für den Erlaßzeitraum 197o/1972 spätestens am 31. März 1974 bei] Finanzamt eingehen. Die Antragsfrist ist eine Ausschlußfrist unc kann nicht verlängert werden. Die Abgabeschuldner werden da­her in ihrem eigenen Interesse gebeten, den Erlaß rechtzeitig zu beantragen.

3. Für die Antragstellung ist der amtliche Vordruck (Bezeichnun LA-VA 54/3) zu verwenden. Das Finanzamt wird denjenigen Ab gabeschuldnem, denen die Vierteljahresbeträge der Kalenderjah­re 197o, 1971 und 1972 bis zur Erlaßentscheidung gestundet worden sind, von sich aus den Vordruck übersenden. Die übriger Abgabeschuldner, für die ein solcher Erlaß in Betracht kommt, werden gebeten, den Antragsvordruck bei ihrem zuständigen Fi­nanzamt anzufordem.

-TUNDEN DER VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Morkt, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, ^'^ Uhr, Bauamt und Wasserwerk Gebäude Gelbathstr. 9, Dienstag 8.00-12.00 Uhr, 16.00-19.00 Uhr, Mittwodi 14.00-16.00 Uhr, Donnerstag 8.00-12.00 Uhr. "(ANSCHLÜSSE: Verbandsgemelndeverwaltung 02602/3078 und 2041, (nach Dienstschluß Ober Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), VerbandsbOrger- jreu Verbandsbeigeordneter Reusch, nach Dienstschluß 02620/8446, Wasserwerk Montabaur nadi Dienstschluß 02602/30/9.

ip» j^ANDSG EM EIN D E K ASS Ei Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassaulsche Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur

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rostiehedcamt Frankfgrt/Maln Nr. 10800-603.