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Montabaur - 3

Spalte 1 G e m e i n d e

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Anzahl der jeweils hoch- Mindest- Wahlvorschläge sind unter folgender Anschrift zu wählen- ste Zahl der zahl der den Rats- zu benennen- von Wahl-

einzureiehen

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Holler

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5431 Holler, Südstraße 15

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Horbach

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5431 Horbach, Waldst r. 3

Hübingen

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5431 Hübingen, Mehlstr. Io

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Kadenbach

Nentershausen

1 1

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5411 Kadenbach, Hauptstraße

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Neuhäusel

15

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541 1 Neuhäusel, Hauptstraße - Gemeindebüro

Niederelbert

15

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25

5431 Niederelbert, Rathaus

Niedererbach

1 1

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2o

5431 Niedererbach, Bahnhofstraße 21

Nomborn

1 1

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2o

5431 Nomborn, Gemeindehaus, Kirchstraße 1

Oberelbert

1 1

22

2o

5431 Oberelbert, Hauptstraße 13

Ruppach-

Goldhausen

15

3o

25

5431 Ruppach-Goldhausen, Brunnenstraße 8

Simmern

15

3o

25

541 1 Simmern, Im Maerenthal 8

Stadt Montab.

27

54

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543o Montabaur, Großer Markt - Rathaus

Stahlhofen

1 1

TT

2o

5431 Stahlhofen, Oststr. 1

Untershausen

7

14

15

5431 Untershausen, Hauptstr. - Bürgermeisterdienstzimmer

Welschneudorf

1 1

22

2o

5431 Welschneudorf, Arzbacher Str. 26

it.?

Bekanntmachung des Verbandsgemeindewahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Verbandsgemeinde­ratswahl

Ergänzend zu der Bekanntmachung der Kreisverwaltung vom 12. Januar 1974 über die Einreichung von Wahlvorschlägen zu den Kommunalwahlen wird folgendes bekanntgegeben:

Bei der am 17. März 1974 stattfindenden Wahl zum Verbands­gemeinderat sind 39 Ratsmitglieder zu wählen.

In einem Wahlvorschlag dürfen höchstens 78 Bewerber und ebenso viele Nachfolger benannt werden. Ein Wahlvorschlag muß von mindestens 12o Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen , die unter § 17 Abs. 3 KWG fallen, genügt die Unterzeichnung von fünf Wahlberechtigten.

Unterschriften können bei der Verbandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Dienststunden geleistet werden. Wahlvorschläge sind bis spätestens am Montag, dem 11.

Februar 1974, 17 Uhr, in 543 Montabaur, Großer Markt, Rathaus (Vcrbandsgemeindeverwaltung) einzureichen. Listen­verbindungen sind spätestens am Freitag, dem 8. März 1974,

17 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung (VG-Wahlleiter) j schriftlich zu erklären.

] 543 Montabaur, den 18. Januar 1974 gez. Mangels, Verbandsgemeindewahlleiter

I Die nächste Altpapierabholung erfolgt:

' in den Gemeinden

^ Boden - Daubach - Eitelborn - Gackenbach - Girod - j Görgeshausen - Großholbach - Heilberscheid - Heiligen- roth - Holler - Horbach - Hübingen - Kadenbach - Nen­tershausen - Neuhäusel - Niederelbert - Niedererbach - Nombom - Oberelbert - Ruppach-Goldhausen - Simmern - Stahlhofen - Untershausen und Welsch­neudorf

am D i e n s t a g , den 22. Januar 1974 in Montabaur und den Stadtteilen

Bladernheim - Eigendorf - Eschelbach - Ettersdorf - Horressen - Reckenthal und Wirzenborn am Mittwoch, dem 23. Januar 1974 in der bisher üblichen Form.

Es wird gebeten, das Altpapier nicht schon am Abend vorher sondern erst am Sammeltag ab 7 Uhr verpackt an der Straße zur Abholung bereitzustellen.

Die Fahrzeuge sind wie folgt rot-weiß beschriftet: Nord-Westdeutsche Papierrohstoff GmbH, Altpapier-Abhol­dienst.

Montabaur, den 14. Januar 1974

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Hinweis

Die gegen die Planfeststellung für den Ausbau der BAB A 15 (E 5)Köln-Frankfurt von km 86,294 - km 88,16o sowie den Umbau der Anschlußstelle und der Rastanlage Montabaur erhobenen Einwendungen werden am Freitag, dem 25.1.1974, nachmittags 13.3o Uhr, im Autobahnamt in Montabaur, Tier­gartenstraße 9, Zimmer - durch die Bezirksregierung Koblenz gemäß §§ 18 (4) FStrG mit den Beteiligten erörtert. Die Teil­nahme an der Verhandlung ist jedem Betroffenen freigestellt. Mit der Beendigung des Termins ist das Anhörungsverfahren abgeschlossen.

Stellenausschreibung

Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wird die Stelle einer Stenotypistin durch Ausscheiden einer Mitarbeiterin frei.

Interessentinnen werden gebeten, ihre Bewerbungen mit den allgemein üblichen Unterlagen zu richten an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Personalamt - 5

543 Montabaur Postfach

Das Personalamt erteilt auf persönliche oder telefonische Anfra­ge unverbindlich nähere Auskünfte.

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